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Ob du das Urheberrecht nach dem Schweizer Gesetz verletzt, hängt davon ab, ob du die Filme nur streamst oder derjenige bist, der sie zur Verfügung stellt. Laut der gegenwärtigen Rechtslage ist das Anschauen der Streams in der Schweiz legal. Wer sich also einen kostenlosen Stream anschaut, macht sich im Gegensatz zum europäischen Ausland nicht strafbar. Da haben die Schweizer Streamer bislang Glück. Wer sich allerdings strafbar macht, ist die Person oder das Unternehmen, das den Stream zur Verfügung stellt. Dasselbe gilt für den Download und für das Filesharing.
Die Plattform-Betreiber machen sich dann strafbar, wenn sie keine Nutzungsrechte für die Serien, Filme oder die gestreamte Musik verfügen. Besitzt der Betreiber jedoch die Nutzungsrechte und hat er eine Vereinbarung mit dem Lieferanten der Inhalte geschlossen, dann ist das Streaming nicht illegal und er macht sich nicht strafbar. Doch gerade illegale Streaming-Dienste zieht es in die Schweiz. Denn hier lässt sich das Urheberrecht nicht so vehement durchsetzen wie im Ausland.
In erster Linie ja. Die Schweizer Rechtslage sieht es vor, die Internetpiraterie zu bekämpfen und das Urheberrecht der Filme- und Serienschöpfer zu schützen. Gleichzeitig bleiben die Nutzer der Streaming-Dienste vor Abmahnungen und Strafen verschont. Auch während man im europäischen Ausland härter gegen die Anbieter diverser Plattformen für das Streaming vorgehen will, können Schweizer Bürger noch immer legal streamen. Das Schweizer Urheberrecht bleibt in dieser Hinsicht liberal. Schwierig wird es nur für die Anbieter.
Im Ausland gelten die Regeln des jeweiligen Landes. Die Rechtslage ist in den Ländern der europäischen Union weitaus weniger liberal als in der Eidgenossenschaft. Wer im Ausland einen Kinofilm oder Serien streamt, der macht sich strafbar. Auch ein Anwalt kann in diesem Fall nicht helfen. Ausserhalb der Schweiz gibt es nicht dieselbe Grauzone, die es einem erlaubt, illegal angebotenes Film- und Serienmaterial zu konsumieren. Verzichte daher in anderen Ländern lieber auf die Streaming-Dienste.
Bislang bleibt die Filmindustrie über die Rechtslage in der Schweiz enttäuscht. Wer sich einen Kinofilm oder eine Serie über seinen PC oder das Smartphone streamt, der macht sich nicht strafbar, selbst wenn der Film urheberrechtlich geschützt ist. Dagegen wollen Firmen rechtlich vorgehen. Die Präsens-Film AG etwa klagte gegen den Internetprovider Swisscom, er müsste den Zugang zu illegalen Streaming-Plattformen für seine Nutzer sperren. Das Urteil fiel eindeutig aus: Swisscom selbst sei nicht dafür verantwortlich, welche Webseiten die Nutzer aufrufen. Netzsperren gibt es demnach nicht in der Schweiz.
Strafbar macht sich jeder, der Inhalte wie Serien, Filme und Musikstücke ohne die Zustimmung des Rechteinhabers auf eine Plattform hochlädt. Auch Teile davon hochzuladen ist verboten. Das gilt auch für den Fall, dass du für den Download bezahlt hast. Weiterhin ist es nicht erlaubt, den Download oder die gestreamten Inhalte weiterzuverbreiten. Sie sind nur für den Eigengebrauch zugelassen. „Eigengebrauch“ bedeutet: für dich selbst und andere Personen des gleichen Haushaltes. Wer die gestreamten oder heruntergeladenen Daten an andere Personen weitergibt, der macht sich strafbar. Bei manchen Anbietern kann das Kopieren auf verschiedene Datenträger limitiert sein. Die genaue Zahl steht dann in den Geschäftsbedingungen.
Es stimmt, dass dir bei der derzeitigen Rechtslage keine Strafanzeigen drohen, wenn du im Internet urheberrechtlich nicht geschützte Filme und Serien streamst. Dennoch können daraus andere Probleme erwachsen. Die Anbieter dieser Streaming-Dienste handeln noch immer illegal, weshalb deren Angebot mit Vorsicht zu geniessen ist. Unter anderem lässt sich der Datenschutz nicht garantieren. Werbung ist eine Methode, mit der die Anbieter ihr Geld verdienen, der Datenklau eine mögliche andere. Vorsicht gilt vor allem bei Plattformen, die bei der Registrierung die Kreditkarten-Daten abfragen. Probleme drohen auch durch Spy- und Malware oder Krypto-Miner, die im Hintergrund Kryptowährungen schürfen.
Das Streamen von Filmen und Serien wird zu einem immer beliebteren Zeitvertreib. Daher haben sich bereits verschiedenste Streaming-Dienste etabliert, die Inhalte vollkommen legal und kostenpflichtig zur Verfügung stellen. Lästige Spyware oder andere kriminelle Machenschaften bleiben einem dabei erspart. Wer nach einer vollkommen legalen und sicheren Alternative sucht, der wird schnell fündig. Es gibt auch einige Streaming-Dienste, die vollkommen kostenlos urheberrechtlich nicht geschützte Inhalte zur Verfügung stellen.
Einige Arbeitgeber richten eine Gratifikation aus. Oft geschieht dies gegen Ende des Jahres, etwa als Weihnachtsgeld. Oder aber die Gratifikation richtet sich nach dem Geschäftsergebnis. Dann kann es auch sein, dass die Zahlung erst im Folgejahr erfolgt. Die Zahlung findet nicht selten im Dezember statt, wenn der Arbeitgeber keinen 13. Monatslohn ausrichtet, der Ende Jahr bezahlt wird. Auch für individuelle, gute Leistungen oder das Erreichen eines bestimmten Zieles gibt es manchmal Sonderzahlungen des Arbeitgebers. Hier erfährst du, was eine Gratifikation ist, wo der Unterschied zu einem 13. Monatslohn liegt und welche Rechtsansprüche ein Arbeitnehmer in Bezug auf die Gratifikation hat.
Fürsorgerischer Freiheitsentzug, oder auch fürsorgerische Unterbringung, ist eine sogenannte Massnahme zum Erwachsenenschutz. Es handelt sich um eine (kurzfristige) kontrollierte Einweisung eines eigentlich mündigen Bürgers in eine geeignete Anstalt. Zumeist handelt es sich bei dieser um eine psychiatrische Anstalt. Das Gesetz zum fürsorgerischen Freiheitsentzug firmiert unter dem Begriff «fürsorgerische Unterbringung» und gilt seit 2013. Es hat das Gesetz zur «fürsorgerischen Freiheitsentziehung» abgelöst. Du findest den entsprechenden Gesetzestext in den Artikeln 426 bis 439 des Zivilgesetzbuches (Stand: 2020). Da der fürsorgerische Freiheitsentzug offiziell eine Schutzmassnahme ist, hat er nichts mit Strafverfahren oder Ermittlungsverfahren zu tun. Er kann sich auf diese aber auswirken.
Wenn bei einer Trennung gemeinsame Kinder im Spiel sind, wird der Trennungsprozess oft komplizierter, als er es ohnehin schon ist. Neben den emotionalen Belastungen und Fragen zur Betreuung des Kindes, kommen hier auf beide Partner Zahlungsverpflichtungen zu. Zu diesen Verpflichtungen gehören vor allem Unterhaltsleistungen, aber auch Alimente. Während einer der beiden Partner die Obhutspflicht für das Kind übernimmt, ist der andere zur Zahlung von Alimenten und Unterhalt zuständig. Was Alimente eigentlich sind, wie die Berechnung funktioniert und weitere Fragen werden in diesem Artikel beantwortet.
Wer ein Haus bauen möchte, aber nicht viel Geld für Grund ausgeben kann, kann ein Haus mit Baurecht bauen. Bei diesem Konzept bleibt das Grundstück in der Hand des Besitzers. Dieser vergibt aber das Recht, dass dort gebaut und das Gebäude genutzt werden darf. Im Austausch wird ein Baurechtszins pro Jahr fällig. Sowohl für den Bodeneigentümer als auch für den Bauherrn hat dieses Konzept grosse Vorteile. Es gibt aber auch deutliche Nachteile des Baurechts. Wir erklären dir, was du beachten solltest.
Die freie Wahl des Arbeitsplatzes hat in der Schweiz den Rang eines garantierten Grundrechts. Damit die gleichen Rechte und Pflichten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gelten, wird in der Regel ein Arbeitsvertrag abgeschlossen, der zwar nicht die Voraussetzung für das Arbeitsverhältnis ist, jedoch bei rechtlichen Fragen beide Seiten absichert. Das Arbeitsverhältnis kann dabei befristet oder unbefristet sein. Nicht immer ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag vorgeschrieben. Wann welche Regelung gilt, erfährst du hier.
Als Arbeitnehmer freut man sich darüber, wenn der Vorgesetzte einmal im Jahr eine Erhöhung der Löhne und Gehälter vornimmt. Im Allgemeinen sollten Lohnerhöhungen so hoch angesetzt sein, dass nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungen noch spürbar mehr Geld auf das Konto kommt. Eine Verpflichtung zur Anhebung der Löhne trifft den Arbeitgeber, wenn sie in Kollektivverträgen für die gesamte Branche vereinbart wurden. Diese Verträge gibt es für fast alle grossen Branchen. Der Grund für Lohnerhöhungen liegt meist darin, dass sie für den Arbeitnehmer einen Ausgleich zum stetig steigenden Preisniveau bieten sollen.