Bitte verwenden Sie Microsoft Edge, Google Chrome oder Firefox.
Der Arbeitsvertrag leitet ein Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitsnehmer und Arbeitsgeber ein. Er kann sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen, wobei zunächst auch der mündliche Vertrag Gültigkeit hat und bei Bedarf wirksam wird. Für beide Seiten besser ist es jedoch, wenn ein schriftlicher Nachweis vorliegt, der die Ansprüche, Pflichten und Rechte festhält. Häufig werden auch der Lohn und die Art der Kündigung im Arbeitsvertrag festgehalten.
Der Arbeitsvertrag ist gleichzeitig immer auch ein Dienstvertrag. Der Vertrag grenzt dabei das Arbeitsverhältnis als Arbeitsnehmer deutlich von dem der Selbstständigkeit und freien Mitarbeit ab. Arbeitnehmer ist jeder, der bei einem Arbeitgeber angestellt ist und für eine Leistung Geld bezieht. Bei einer Bewerbung wird zunächst eine mündliche Zusage durch den Arbeitgeber erteilt, das eigentliche Beschäftigungs- und Arbeitsverhältnis wird dann über den Arbeitsvertrag schriftlich geregelt. Dieser kann auch aus einer grösseren Anzahl an Seiten bestehen und unter anderem enthalten, wie der Arbeitnehmer mit sensiblen Daten umgehen muss. Um den Vertrag zu prüfen, lohnt es, dich durch einen Rechtsanwalt beraten zu lassen, da gerade in grossen Unternehmen die Klauseln des Vertrags für Laien oftmals schwer verständlich sind.
Der Arbeitsvertrag enthält alle wichtigen Klauseln zum Arbeitsverhältnis und legt Rechte und Pflichten beider Parteien fest. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, die geforderte Arbeit zu leisten, der Arbeitgeber zur Zahlung des Entgelts. Darüber hinaus werden im Vertrag jedoch auch etliche andere Punkte behandelt, so Bestimmungen über die Urlaubstage, Kündigung oder Geheimhaltung. Zwingender Inhalt eines Arbeitsvertrags ist dabei eine Auflistung
Arbeitsverträge sichern beiden Parteien eine genaue, schriftlich festgelegte Auflistung aller Rechte und Pflichten, die dann im Fall eines Problems oder einer Kündigung geltend werden. Auch ist durch den Arbeitsvertrag genau definiert, welcher Lohn gezahlt wird, was vom Arbeitnehmer an Leistung gefordert wird und welche weiteren Bedingungen eingehalten werden müssen. Arbeitsverträge gibt es dabei auch für Minijobs, Praktikanten oder Teilzeitverträge. Notwendig und gesetzlich vorgeschrieben ist der Arbeitsvertrag bei einem befristeten Arbeitsverhältnis.
Die Hauptpflichten des Arbeitsgebers setzen sich aus der Zahlung des Lohns und der Einhaltung aller schriftlich festgelegten Abmachungen zusammen. Der Arbeitgeber stellt eine Arbeit zur Verfügung. Der Arbeitnehmer erbringt die gewünschte Leistung. Pflicht des Arbeitsgebers bleibt es, den Lohn pünktlich zum festgelegten Termin auszuzahlen. Das kann auch eine wöchentliche Arbeitszeit betreffen.
Darüber hinaus ist im Vertrag definiert, dass auch eine Erkrankung des Arbeitsnehmers den Arbeitgeber nicht von der Auszahlung entbindet. Lohnsteuer und Sozialversicherung müssen dabei korrekt ermittelt und abgeführt werden. Laut Arbeitsvertrag ist das Unternehmen dann auch verpflichtet, dem Arbeitgeber eine schriftliche Lohnabrechnung auszuhändigen.
Zu den Nebenpflichten gehören:
Genauso sind im Arbeitsvertrag die Ansprüche des Arbeitnehmers festgehalten. Die entscheidende Pflicht ist natürlich, die Arbeit nach Anforderung korrekt und überhaupt auszuführen und nicht an Dritte abzugeben. Die Leistungspflicht entfällt lediglich bei Mutterschutz, Urlaub, Krankheit und Tod. Ein Recht hat der Arbeitnehmer auf Urlaub, Pausen und eine bestimmte Festlegung der Arbeitsdauer. Auch darf er Akten einsehen, die ihn betreffen.
Zu seinen Nebenpflichten gehören:
Befristete Arbeitsverträge enthalten meistens Angaben über die begrenzte Dauer der Beschäftigung. Da diese bereits im Vertrag definiert ist, endet der Vertrag nach der vereinbarten Zeit, so dass eine Kündigung nicht notwendig ist. Befristet ist der Vertrag, wenn er entweder eine Zeit- oder Zweckbefristung oder auch verschiedene auflösende Bedingungen enthält. Letztere beinhalten keine genauen Angaben darüber, wann das Arbeitsverhältnis genau endet. Soll die Arbeit vorzeitig beendet werden, ist eine ausserordentliche Kündigung notwendig. Das Arbeitsverhältnis kann immer sowohl durch den Arbeitnehmer als auch durch den Arbeitgeber gekündigt werden. Dabei müssen allerdings die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Ein Arbeitsvertrag kann nicht nur durch Fristablauf oder Kündigung beendet werden, sondern auch durch den Tod des Arbeitnehmers oder durch das Erreichen einer Altersgrenze. Zwar sind diese Punkte im Arbeitsvertrag nicht gesetzlich festgelegt, da aber im Vertrag die Klausel steht, dass die Arbeit in Person abgeleistet wird, endet das Arbeitsverhältnis mit dem Tod automatisch. Ausstehende Lohnzahlungen gehen dann an die Erben über. Weitere Ansprüche auf eine Entgeltfortzahlung über den Tod des Arbeitnehmers hinaus haben Erben jedoch nicht.
Im Gegensatz zum Handel mit normalem Grund und Boden sind die Handänderungen des landwirtschaftlich genutzten Bodens diversen Bestimmungen unterworfen. Die Gesetze, die die landwirtschaftlich genutzten Grundstücke betreffen, sind im Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) geregelt. Hier erfährst du, welche Besonderheiten die Gesetzeslage in diesem Bereich mit sich bringt und worauf du im Detail achten solltest.
Immobilienbesitzer müssen sich früher oder später Gedanken um die Zukunft ihrer Immobilie machen. Beispielsweise muss geklärt werden, wer das Haus oder die Wohnung später einmal erbt und ob der Immobilienbesitzer lebenslang dort wohnen möchte. Ein sehr häufig genutztes Modell ist das Wohnrecht auf Lebenszeit. Was ein Wohnrecht ist, wann es sinnvoll ist und welche Aspekte du dabei beachten solltest, erfährst du in diesem Artikel.
In der einen Woche bei Mama, in der anderen bei Papa – für immer mehr getrennte Familien ist die alternierende Obhut eine sinnvolle und praktikable Form der Umgangsregelung mit Kindern. Beide Elternteile kümmern sich (zeitlich) gleichberechtigt um den Nachwuchs, der damit ein Zuhause sowohl bei der Mutter als auch beim Vater hat. Welche Kriterien für die alternierende Obhut erfüllt sein müssen, welche Möglichkeiten, aber auch mögliche Probleme es dabei geben kann, erklären wir dir in unserem Ratgeber.
Diskriminierung ist ein schwieriges Thema. Wo sie beginnt und wer betroffen ist, ist oftmals eine Sache der Rechtsauslegung. Die Gesetze in der Schweiz sind dahingehend nämlich nicht abschliessend formuliert, sondern Gegenstand einer fortlaufenden gesellschaftlichen und politischen Debatte. Dennoch gehört Diskriminierung jedweder Form zu den unangenehmen Dingen, die fast jeder Mensch, der einer von vielen möglichen Gruppen angehört, schon erfahren hat – sei sie bewusst oder unbewusst durch andere ausgeübt worden. Insgesamt nimmt die Diskriminierung gegenüber verschiedenen Gruppen ab. Doch immer wieder kommt es zu unschönen Diskriminierungsfällen.
Auch bei getrennten oder geschiedenen Eltern ist es heutzutage keine Seltenheit mehr, dass beide Elternteile das Sorgerecht gemeinsam übernehmen. Im Grunde genommen wird das Sorgerecht in diesem Fall gar nicht verändert. Verheiratete oder zusammen lebende Eltern haben in der Regel immer das gemeinsame Sorgerecht für ihr Kind, was nach einer Scheidung zunächst auch so bleibt. Dennoch treten beim gemeinsamen Sorgerecht nach einer Trennung vermehrt Ungewissheiten auf. Die häufigsten Fragen zu diesem Thema beantworten wir dir in dem folgenden Artikel.
In der Schweiz sollen Gesetze für jeden Bürger die Rechtssicherheit und die demokratische Legitimation aller staatlichen Entscheidungen gewährleisten. Das muss eindeutig und zuverlässig geregelt werden und umfasst auch Entscheidungen darüber, wer Gesetze erlassen darf und wer nicht. Für Gesetze gilt, dass sie materiell und inhaltlich nicht gegen höherrangige Rechte verstossen dürfen. Daher erfolgt eine Prüfung im Rahmen der Verfassungsmässigkeit, der abstrakten Normenkontrolle.