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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz – was beinhaltet es?

Die Diskriminierung einzelner Personengruppen sollte in einem modernen Land wie der Schweiz nicht passieren. Aus diesem Grund ist in der Bundesverfassung der Satz „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ zu lesen. Das heisst: Egal, woher ein Mensch kommt, was er glaubt oder ist – er hat dieselben Rechte wie jeder andere. Doch in der Praxis sieht das oft anders aus. Manche Gruppen werden von der Gesellschaft schlechter behandelt oder ganz ausgeschlossen. Um das zu verhindern, entstand ein allgemeines Gleichbehandlungsgesetz. Es ist in den einzelnen Artikeln der Bundesverfassung genauer geregelt.

Darlehensvertrag: alles zu Rechten und Pflichten der Vertragsparteien

Der Darlehensnehmer erhält Geld von seinem Darlehensgeber und zahlt dieses Geld einschliesslich der Zinsen zurück. Der Darlehensgeber gewährt das Darlehen und hat das Recht auf eine Vergütung seiner Leistung. Damit sind die wesentlichen Rechte und Pflichten von beiden Vertragsparteien benannt. Zur Absicherung beider Seiten ist es nötig, die Bedingungen für das Darlehen schriftlich festzuhalten. Dazu schliessen beide Seiten einen Darlehensvertrag ab. Er ist für viele Jahre die Basis der Geschäftsbeziehung und sollte deshalb von allen Beteiligten sorgfältig geprüft werden. Doch welche Punkte sollten unbedingt in den Vertrag aufgenommen werden?

Schöffengericht – so helfen Laien bei der Urteilsfindung im Strafprozess

Im Gerichtssaal sind es häufig nicht nur beruflich ausgebildete Strafrichter, die die Urteile fällen. Viele Gerichte sind zusätzlich mit sogenannten Schöffen besetzt. Eine derartige Verhandlung nennt sich auf diesem Grund auch Schöffengericht. Was man darunter versteht, wie man zum Schöffen wird und bei welcher Höhe von Freiheitsstrafen sie mitwirken dürfen, erfährst du hier.

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