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Als Arbeitnehmer freut man sich darüber, wenn der Vorgesetzte einmal im Jahr eine Erhöhung der Löhne und Gehälter vornimmt. Im Allgemeinen sollten Lohnerhöhungen so hoch angesetzt sein, dass nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungen noch spürbar mehr Geld auf das Konto kommt. Eine Verpflichtung zur Anhebung der Löhne trifft den Arbeitgeber, wenn sie in Kollektivverträgen für die gesamte Branche vereinbart wurden. Diese Verträge gibt es für fast alle grossen Branchen. Der Grund für Lohnerhöhungen liegt meist darin, dass sie für den Arbeitnehmer einen Ausgleich zum stetig steigenden Preisniveau bieten sollen.
Wirst du arbeitslos und hast einen Erwerbsausfall, springt die Arbeitslosenversicherung in der Schweiz ein. Ebenso wie die AHV, die Alters- und Hinterbliebenenversicherung, ist auch die Arbeitslosenversicherung zwingend vom Gesetzgeber vorgeschrieben und damit eine Sozialversicherung. Den Beitrag zur Versicherung teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte. Der Beitragssatz liegt bei derzeit 2,6 Prozent. Anspruch auf eine Arbeitslosenentschädigung, die auch als Tagegeld bezeichnet wird, hast du, wenn du innerhalb der vergangenen zwei Jahre mindestens zwölf Monate im Land als Arbeitnehmer angestellt warst. Bist du hingegen selbstständig, hast du nach Bundesrecht keinen Anspruch auf ein Tagegeld.
Egal, ob es um staatliche Institutionen, private Unternehmen, Arztpraxen oder soziale Medien geht: bei all diesen Organisationen werden personenbezogene Daten gesammelt und gespeichert. Die Menge der Daten kann dabei gross sein. Die Datenschutzgrundverordnung versucht diese daher so gut wie möglich zu schützen. Aus diesem Grund ist es für jedes Unternehmen unerlässlich, sich genau darüber zu informieren, welche Aspekte bei personenbezogenen Daten zu beachten sind. Zwar sind die Gesetze theoretisch genau definiert, jedoch ist die Umsetzung in der Praxis häufig mit Schwierigkeiten verbunden. In diesem Artikel findest du Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema personenbezogene Daten.
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