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Unsere Top-Ratgeber

Waffenrecht – Fragen und Antworten

In der Schweiz gelten andere Regeln für den Schutz der Landessicherheit und andere waffenrechtliche Bedingungen als im Ausland. Jeder Schweizer darf privat eine Waffe besitzen und für sich erwerben, um für die eigene Sicherheit zu sorgen, solange im Gesetz keine besonderen Bestimmungen festgelegt sind. Auch dürfen beispielsweise Soldaten ihre Dienstwaffe nach der Dienstpflicht behalten und mit nach Hause nehmen, wobei hier erweiterte Regeln gelten. Allerdings geht mittlerweile die Zahl an Armeewaffen im Privatgebrauch zurück. Dennoch hat jeder Schweizer das Recht, sich durch eine Waffe zu verteidigen. Alles rund um das spannende Thema erfährst du hier.

Entmündigung – gesetzliche Regelung und Aufgaben des Betreuers

Ist ein Mensch aus bestimmten Gründen nicht mehr fähig, selbstständig zurechtzukommen und seine finanziellen Angelegenheiten zu regeln, kann er entmündigt werden und erhält einen Vormund und Betreuer. Eine Entmündigung geht immer mit einer teilweisen oder vollständigen Geschäftsunfähigkeit einher. Oft bleibt aber möglich, dass der Betroffene seinen Aufenthaltsort selbst bestimmen, heiraten oder sein Testament machen kann.

Abstrakte Normenkontrolle für die Verfassungsmässigkeit von Gesetzen

In der Schweiz sollen Gesetze für jeden Bürger die Rechtssicherheit und die demokratische Legitimation aller staatlichen Entscheidungen gewährleisten. Das muss eindeutig und zuverlässig geregelt werden und umfasst auch Entscheidungen darüber, wer Gesetze erlassen darf und wer nicht. Für Gesetze gilt, dass sie materiell und inhaltlich nicht gegen höherrangige Rechte verstossen dürfen. Daher erfolgt eine Prüfung im Rahmen der Verfassungsmässigkeit, der abstrakten Normenkontrolle.

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