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In bestimmten Ländern, darunter auch in der Schweiz, ist der Begriff der Retention im Recht weiterhin geläufig und wird entsprechend unter der Bezeichnung angewendet. Das Retentionsrecht soll vor allem den Gläubiger schützen und die Zahlungsmoralität des Schuldners verbessern. Eine Sache darf so lange einbehalten werden, bis die Schuld und Forderung beglichen ist. Bei einer Zahlungsunfähigkeit des Schuldners darf der Gläubiger das Pfand behalten oder weiter veräussern.
Forderungen für Schulden können von einem Gläubiger auf einen anderen wechseln, wenn diese das vertraglich vereinbaren. Das geschieht mittels einer Abtretungserklärung in Form einer Zession. Für den Schuldner ändert sich die Forderung dabei nicht, er zahlt sie lediglich an den neuen Gläubiger und nicht mehr an den alten. Die Abtretung benötigt keine notarielle Beglaubigung.
Noch gibt es in der Schweiz keine anerkannte Rechtsform zwischen dem ungeregelten Konkubinat und der gesetzlich geregelten Ehe. Jedoch haben Paare dabei durchaus einen gewissen Spielraum. Das Schweizer Eherecht ist im Zivilgesetzbuch geregelt. Welche Voraussetzunge für die Eheschliessung erfüllt sein müssen und welche Gesetze und Regeln in der Ehe gelten, erfährst du in diesem Artikel.
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