Bitte verwenden Sie Microsoft Edge, Google Chrome oder Firefox.
Damit eine Namensänderung von den zuständigen Behörden bewilligt wird, müssen achtenswerte Gründe vorliegen. Das bedeutet, dass das Tragen des Namens für dich subjektiv oder objektiv mit Unannehmlichkeiten verbunden sein muss. Ein Gesuch um eine Namensänderung musst du begründen. Die Gründe, die du für die neue Namenswahl und die gewünschte Namensänderung vorbringst, müssen verständlich, nachvollziehbar und überzeugend sein.
Folgende Punkte müssen bei einer Namensänderung erfüllt sein:
Auch wenn du im Ausland eine Namensänderung hast durchführen lassen, musst du diese in der Schweiz bestätigen lassen und auch bei den Behörden in der Schweiz ein Gesuch stellen.
Folgende Unterlagen musst zusammen mit dem Gesuch um Namensänderung einreichen:
Transsexuelle Personen, die ihren Vornamen ändern lassen wollen, müssen zusätzlich ein medizinisches Gutachten einreichen und einen Nachweis, dass der Namen in der Öffentlichkeit schon mindestens zwei Jahre benutzt wird. Die Vornamensänderung kann beim zuständigen Gericht auch zusammen mit der Geschlechtsänderung beantragt werden.
Du musst das Gesuch unterschreiben. Urteilsfähige Erwachsene und Kinder unterschreiben das Gesuch selbständig. Bei minderjährigen Kindern unterschreibt das Elternteil, das die elterliche Sorge hat. Haben Vater und Mutter gemeinsam die elterliche Sorge, unterschreiben beide. Sind die Eltern nicht die gesetzlichen Vertreter der Kinder sowie im Falle von nicht urteilsfähigen Erwachsenen unterschreibt der Beistand oder der Vormund das Gesuch.
Nein. Es gibt in jedem Kanton ein bestimmtes Departement, ein Amt oder eine Abteilung, wo diese Gesuche eingereicht werden können. Dies sind aber nicht die Zivilstandesämter. Wünschst du eine Namensänderung, reichst du das Gesuch mit den erforderlichen Unterlagen bei der entsprechenden Behörde ein.
Die Zivilstandesämter sind einzig bei einer sogenannten Namenserklärung die zuständige Behörde. Das heisst, wenn du nach einer Scheidung deinen Namen wieder tragen willst, kannst du dich auf dem zuständigen Zivilstandesamt melden.
Ist eine Ehe oder eine eingetragene Partnerschaft gerichtlich aufgelöst worden oder ist der Partner verstorben, behältst du deinen Namen, den du auch während der Ehe oder Partnerschaft getragen hast. Du kannst aber jederzeit auf dem Zivilstandesamt eine Namenserklärung abgeben. Das heisst, du erklärst, dass du deinen Ledignamen wieder tragen möchtest. Dabei musst du keine Fristen einhalten, während der du das machen kannst. Es ist auch Jahre nach einer Scheidung noch möglich.
Wer nach altem Namensrecht, also vor 2013, geheiratet hat, kann ganz einfach wieder seinen Ledignamen annehmen. Dafür musst du einfach auf dem Zivilstandesamt erklären, dass du wieder deinen Ledignamen tragen willst.
Eine Namensänderung hat keinen Einfluss auf das Bürgerrecht. Du behältst das Bürgerrecht, das du mit dem „alten“ Namen hattest, auch mit dem neuen Namen. Auch eine Heirat, und damit teilweise verbunden eine Änderung des Namens, hat keinen Einfluss mehr auf das Bürgerrecht der einzelnen Ehepartner. Vor der Änderung des Namensrechts am 1. Januar 2013 war es bei einer Heirat so, dass die Braut das Bürgerrecht des Ehemannes angenommen hat. Das ist jetzt nicht mehr so. Auch bei einer Heirat, selbst wenn der Name des Bräutigams als Familienname geführt wird, behält die Braut den Heimatort, den sie auch vor der Heirat hatte.
Nach einer erfolgten Namensänderung musst du zahlreiche Papiere und Unterlagen ändern lassen und verschiedene Stellen müssen über die Namensänderung informiert werden. Gerade in der Anfangsphase, wenn noch nicht alle Ausweise auf den neuen Namen ausgestellt wurden, lohnt es sich, stets eine Kopie der entsprechenden Verfügung der Behörde mit dem Pass oder der Identitätskarte mitzuführen.
Ändern lassen musst du:
Die Gemeinde musst du nicht zwingend benachrichtigen. Diese können deinen neuen Namen in ihrem System einsehen, sobald das Gesuch bewilligt und die dazugehörige Verfügung rechtskräftig geworden ist.
Folgende Stellen musst du unter anderem benachrichtigen:
Die freie Wahl des Arbeitsplatzes hat in der Schweiz den Rang eines garantierten Grundrechts. Damit die gleichen Rechte und Pflichten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gelten, wird in der Regel ein Arbeitsvertrag abgeschlossen, der zwar nicht die Voraussetzung für das Arbeitsverhältnis ist, jedoch bei rechtlichen Fragen beide Seiten absichert. Das Arbeitsverhältnis kann dabei befristet oder unbefristet sein. Nicht immer ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag vorgeschrieben. Wann welche Regelung gilt, erfährst du hier.
Eben mal ein neues Smartphone gekauft oder kurzfristig eine neue Schlafzimmer-Ausstattung bestellt – und schon bist du im Minus, weil es auf dem Bankkonto nicht so gut aussieht? Die meisten Menschen fürchten sich in einer solchen Situation vor dem Inkassobrief. Wer sich verschuldet und den Betrag nicht bezahlt, kommt an dem speziellen Mahnverfahren oft nicht vorbei. Dennoch ist vielen nicht bewusst, was Inkasso eigentlich bedeutet: Wie läuft zum Beispiel ein Inkassoverfahren korrekt ab? Welche Inkassokosten sind rechtens? Folgender Beitrag beantwortet, was es mit dem Begriff Inkasso auf sich hat und worauf du jetzt achten musst.
Ein befristeter Arbeitsvertrag unterliegt anderen Bedingungen als ein unbefristeter Vertrag. Das Arbeitsrecht zu kennen, ist daher sowohl für deinen Arbeitgeber als auch für dich als Arbeitnehmer wichtig. Das gilt ganz besonders dann, wenn du deinen befristeten Arbeitsvertrag kündigen möchtest. Kennst du deine Rechte und Pflichten nicht, können dir schnell Fehler unterlaufen, die unliebsame Folgen nach sich ziehen. Wir verraten dir, was du über das Thema wissen musst und wie du korrekt dein befristetes Arbeitsverhältnis beendest.
Beginnst du einen neuen Job, kommt auf dich eine aufregende Zeit, aber auch eine Menge Ungewissheit zu. Denn ob die neue Arbeitsstelle tatsächlich so vielversprechend und spannend ist, wie anfangs angenommen, stellt sich meist erst nach einigen Wochen heraus. Manchmal passt es einfach nicht – die Tätigkeit macht keinen Spass, das Arbeitsklima ist schlecht oder du kannst die Ansprüche deines Chefs nicht erfüllen. Aus diesem Grund sieht das Schweizer Arbeitsrecht eine Probezeit vor, die es dir und deinem Arbeitgeber erlaubt, den Job kurzfristig und ohne Begründung zu kündigen. Alle Regeln für die Kündigungsfrist während der Probezeit erfährst du hier.
Im Strafrecht gibt es Offizialdelikte und Antragsdelikte. Diese beiden Arten unterscheiden sich darin, dass bei den einen eine Strafanzeige notwendig ist, bei den anderen nicht. Antragsdelikte benötigen einen Strafantrag und werden ansonsten in der Schweiz laut Strafgesetz von den Strafverfolgungsbehörden nicht verfolgt. Verbrechen, die Gewalt oder andere schwerwiegende Straftaten umfassen, sind dagegen immer Offizialdelikte, bei denen Polizei und Staatsanwaltschaft automatisch eine Ermittlung einleiten.
Nutzungsrechte werden in vielen Bereichen eingeräumt und gestatten den Gebrauch von Sachen und Werken, die einen anderen Eigentümer haben oder urheberrechtlich geschützt sind. Sie beinhalten das Recht eines Rechtssubjekts aus einem Vertrag. Genauso können durch ein eingeräumtes Nutzungsrecht bestimmte Rechte abgegeben werden, für die eine Lizenz notwendig ist. Nutzbare Sachen sind bewegliche Sachen, Immobilien und Grundstücke.