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Befristeten Arbeitsvertrag kündigen: So wird es richtig gemacht

Befristeten Arbeitsvertrag kündigen: So wird es richtig gemacht

Ein befristeter Arbeitsvertrag unterliegt anderen Bedingungen als ein unbefristeter Vertrag. Das Arbeitsrecht zu kennen, ist daher sowohl für deinen Arbeitgeber als auch für dich als Arbeitnehmer wichtig. Das gilt ganz besonders dann, wenn du deinen befristeten Arbeitsvertrag kündigen möchtest. Kennst du deine Rechte und Pflichten nicht, können dir schnell Fehler unterlaufen, die unliebsame Folgen nach sich ziehen. Wir verraten dir, was du über das Thema wissen musst und wie du korrekt dein befristetes Arbeitsverhältnis beendest.

1. Wann ein befristeter Arbeitsvertrag als gekündigt gilt

Ein befristeter Arbeitsvertrag ist, wie der Name verrät, bereits von Anfang an befristet. Das bedeutet, du musst ihn nicht extra kündigen, bevor das Arbeitsverhältnis endet. Das Aneinanderketten von befristeten Arbeitsverträgen ist nicht gestattet, weshalb du mit deinem Arbeitgeber einen neuen Vertrag vereinbaren musst, damit das Arbeitsverhältnis fortgeführt wird. Schliesst du keinen neuen Vertrag ab, endet dein bestehender Vertrag nach Ablauf von alleine. Eine automatische Verlängerung brauchst du also weder zu erwarten noch zu befürchten.

2. Wie man gemäss Arbeitsrecht früher aus dem befristeten Vertrag kommt

Es gibt eine Möglichkeit, früher aus einem befristeten Arbeitsvertrag herauszukommen, allerdings nur dann, wenn du mit deinem Arbeitgeber ausdrücklich eine Probezeit oder eine Möglichkeit der frühzeitigen Kündigung vereinbart hast. Ansonsten bist du verpflichtet, den Vertrag zu erfüllen. Bist du nicht sicher, ob dir die Stelle wirklich zusagt, dann spreche mit deinem Chef vor der Vertragsunterschrift über eine Probezeit. Doch Achtung: Eine Probezeit bedeutet, dass auch dein Arbeitgeber deinen befristeten Arbeitsvertrag vor dem Vertragsende kündigen kann. Möchtest du dieses Risiko nicht eingehen, dann informiere dich vor der Bewerbung gut über die Stelle und unterzeichne nur, wenn du dir sicher bist, dass du diese bis zum Ende der Frist ausüben möchtest. Eine weitere Option, frühzeitig aus dem Vertrag zu kommen, ist eine Aufhebung des Arbeitsvertrages. Dem müssen allerdings beide Seiten zustimmen. Möchtest du deinen befristeten Arbeitsvertrag kündigen, dann erledige das immer schriftlich und verlange eine Kündigungsbestätigung.

3. Die befristete Arbeit vor Beginn kündigen

Die Arbeit vor dem Antritt zu kündigen, ist nicht folgenlos möglich. Weder du noch dein Arbeitgeber können das befristete Arbeitsverhältnis vor Antritt auflösen. Entscheidest du dich trotzdem für diesen Schritt, hat dein Arbeitgeber Anspruch auf Entschädigung. Diese beträgt in der Regel ein Viertel eines Monatsgehalts plus eventuell zusätzlichen Schadensersatz, wenn dem Unternehmen durch die Kündigung Nachteile entstehen. Es ist daher unter Umständen ratsam, vorher einen Anwalt für Arbeitsrecht zu kontaktieren, um die Folgen abwägen zu können.

4. Auf die Probezeit kommt es an

In einem befristeten Arbeitsverhältnis darf die Probezeit maximal drei Monate betragen. Die Dauer ist jedoch nicht in Stein gemeisselt. Möchtest du lieber eine kürzere Probezeit, dann sprich mit deinem Arbeitgeber über eine individuelle Vereinbarung. Welcher Zeitraum am besten geeignet ist, hängt von deiner Situation ab. Bist du dir sehr sicher, dass die Stelle zu dir passt, ist es sinnvoll, du vereinbarst entweder gar keine oder eine sehr kurze Probezeit. Denn wie oben beschrieben, ist die Probezeit nicht nur ein Vorteil für dich, sondern kann auch zum Nachteil für dich werden, wenn dein Chef dir kündigt. Beachte: Wirst du krank, kann das eventuell zu einer Verlängerung der Probezeit führen.

5. Kündigungsfrist unbedingt beachten

Hast du eine Probezeit ausgemacht und möchtest du deinen befristeten Arbeitsvertrag kündigen, dann beträgt die Kündigungsfrist in der Regel sieben Tage. Das gilt nicht, wenn du eine andere Kündigungsfrist vereinbart hast, dann greift das Arbeitsrecht nicht mehr und es gilt die im Vertrag festgehaltene Zeit. Bedenke das auch, bevor du dich auf deine nächste Stelle bewirbst. Sonst kann es sein, dass du einen neuen Arbeitsvertrag unterschreibst, jedoch noch im alten feststeckst, weil eine individuelle und längere Kündigungsfrist vereinbart wurde.

6. Befristeter Arbeitsvertrag und fristlose Kündigung

Damit du oder dein Chef den Arbeitsvertrag fristlos kündigen können, muss eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar sein. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn du ohne Grund oder ärztliches Attest von der Arbeit fernbleibst, das Vertrauensverhältnis stark beschädigt wurde, dein Arbeitgeber gegen Gesetze verstösst oder sich nicht an den Vertrag hält und seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Die Gründe für eine fristlose Kündigung sind dieselben wie bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag. Hier einige Beispiele:

  • Diebstahl
  • Handgreiflichkeiten oder sexuelle Nötigung
  • falsche Versprechen
  • mangelnde Lohnzahlungen
  • Straftaten am Arbeitsplatz

Willst du deinen befristeten Arbeitsvertrag kündigen und so schnell es geht aus deinem Job herauskommen, sind die oben genannten Punkte jedoch kein rascher Ausweg. Solltest du eine fristlose Kündigung provozieren, kann dich dein Arbeitgeber eventuell auf Schadensersatz verklagen.

7. Wenn der Arbeitgeber kündigt, obwohl es keine Probezeit gibt

Will dein Arbeitgeber deinen befristeten Arbeitsvertrag kündigen, obwohl ihr keine Probezeit vereinbart habt, dann ist er verpflichtet, dir deinen Lohn fortzuzahlen und zwar über die Dauer des gesamten Vertrages. Das bedeutet, du musst nicht mehr zur Arbeit erscheinen und kannst eine neue Stelle antreten und dein alter Chef muss dir trotzdem dein Gehalt weiter bezahlen. Sollte dein Arbeitgeber also zu diesem Schritt greifen, dann bestehe auf dein Recht und eine Lohnfortzahlung. Eine Ausnahme ist natürlich eine selbstverschuldete fristlose Kündigung. In diesem Fall hast du keinerlei finanzielle Ansprüche.

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