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Wenn du Schöpfer eines Werkes bist, gilt gesetzlich automatisch das Urheberrecht. Dieses stellt fest, dass du der Urheber bist und am Werk alle Rechte hast. Das Urheberrecht ist nicht abtretbar. Du kannst anderen aber das Nutzungsrecht für dein Werk einräumen. Damit gibst du anderen Menschen die Zustimmung, dass sie dein Werk nutzen, verbreiten, öffentlich zugänglich machen, vervielfältigen oder sogar verändern können, beispielsweise als Neuinterpretation bei einem musikalischen Stück. Je nachdem, welches Nutzungsrecht anfällt, kann auch eine Beendigung der Nutzniessung erfolgen.
Das Nutzungsrecht erlaubt, eine Sache, ein Werk, eine Leistung oder einen Besitz nutzniessen zu können, ohne Eigentümer oder Schöpfer zu sein. In der Praxis räumst du einem anderen Nutzer damit das Recht ein, dein Werk, deine Wohnung oder einen Gegenstand zu nutzen, wofür du in der Regel eine Vergütung erhältst. Es gibt aber auch Nutzungsrechte, die innerhalb einer Schenkung gelten oder die eine konkrete Zweckbindung nach sich ziehen. Diese beinhaltet, dass der Nutzungsberechtigte deiner Sache diese nur zu einem bestimmten Zweck nutzen darf, wobei die Grunddienstbarkeit nicht beeinträchtigt wird.
Unterschieden wird in einfache und ausschliessliche Nutzungsrechte. Beim einfachen Nutzungsrecht kann derjenige, dem du die Nutzung erlaubst, dein Werk zwar verwenden, gleichzeitig darfst du das als Urheber jedoch ebenfalls und kannst das Nutzungsrecht auch anderen gewähren. Das ausschliessliche Nutzungsrecht ermöglicht dem Erwerber des Werks eine Verwendung unter Ausschluss aller anderen Personen. Du kannst dein eigenes Werk dann nicht mehr selbst nutzen oder es anderen vermitteln. Dennoch bleibst du als Schöpfer der Urheber und musst als dieser genannt werden. Solche Bedingungen werden durch einen Lizenzvertrag geregelt. Wenn du das Nutzungsrecht abgibst, erhältst du dafür die von dir festgelegte Entschädigung oder Vergütung.
Beschränkungen in der Nutzniessung einer Sache oder im Nutzungsrecht selbst zeigen sich in zeitlicher, räumlicher und inhaltlicher Form. Die zeitliche Beschränkung bestimmt eine Nutzung der Sache oder des Werks in einem festgelegten Zeitraum. Die räumliche Beschränkung bezieht sich auf die Nutzung in bestimmten Ländern oder Sprachräumen. Die inhaltliche Beschränkung betrifft einzelne Nutzungsarten. Diese unterscheiden sich in:
Das Wohnrecht ist eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit und gestattet die Nutzung einer Immobilie auch dann, wenn du nicht der Eigentümer bist. Dieser nimmt einen Eintrag ins Grundbuch vor und bleibt deren Besitzer. Du pachtest ein Grundstück, mietest ein Haus oder eine Wohnung und erhältst das Nutzungsrecht.
Das Wohnrecht ist selbst ein Nutzungsrecht und beinhaltet, dass du die Immobilie persönlich bewohnen darfst. Daneben gibt es das Niessbrauchrecht als weiteres Nutzungsrecht, das gestattet, aus dem Objekt weiter Nutzung zu ziehen. Wenn du beispielsweise ein Haus besitzt und deinen Kindern die Immobilie schenkst, selbst jedoch das Wohnrecht für eine der Wohnungen behältst und das Niessbrauchrecht für die von den Kindern bewohnten Einheiten, bedeutet das, dass dir aus diesen Wohnungen, wenn sie vermietet werden, die Einnahmen zustehen.
Zu den ausschliesslichen Nutzungsrechten gehört das Sondernutzungsrecht, das als Sonderrecht eine alleinige Nutzniessung gemeinschaftlicher Bauteile, Stockwerke oder Anlagen erlaubt. Das bedeutet, dass du allein durch das Reglement bestimmter Sondernutzungsrechte dazu berechtigt bist, bestimmte Gebäude- und Liegenschaftsteile zu nutzen, darunter den Garten, eine Dachterrasse, den Bereich eines Stockwerks oder einen Swimmingpool. Sonderrechte müssen vertraglich geregelt sein und gelten neben den allgemeinen Bedingungen. Sie lassen sich auch bei schuldrechtlichen und dinglichen Nutzungsrechten einräumen, so bei Dienstbarkeit, Erbbaurecht oder Pfandrechten. Sie bestimmen neben dem allgemeinen Niessbrauch der Sachen und Rechte vereinbarte Beschränkungen oder eine erweiterte Erlaubnis.
Im Mietvertrag werden die Bedingungen für die Vermietung der Immobilie festgelegt. Das Nutzungsrecht betrifft hier das Wohnrecht, das Niessbrauchrecht und Vereinbarungen, die zwischen Vermieter und Mieter gelten. Dabei haben beide Parteien für die Dauer der Vermietung ihre Rechte und Pflichten. Auch wenn der Vermieter die Immobilie nicht bewohnt, hat er die Pflicht zur Hauswartung. Gleiches gilt für eine Kündigung, denn ein Eigentümer hat zwar grundsätzlich das Recht, nach seinem Belieben die Nutzung zu beenden. Für das Nutzungsrecht und die Vermietung einer Immobilie gelten per Mietvertrag jedoch andere Voraussetzungen, die auch die Rechte des Mieters schützen.
Der Eigentümer oder Vermieter einer Immobilie darf dir durch eine Kündigung das Nutzungsrecht entziehen, wenn du die Regelungen des Mietvertrags brichst. Dagegen darf er dir das Nutzungsrecht nicht entziehen, wenn er als Kündigungsgrund Eigenbedarf oder wirtschaftliche Verwertung benennt. Einer fristlosen Kündigung muss eine Abmahnung vorausgehen. Meistens wird das Nutzungsrecht entzogen, wenn folgende Schwierigkeiten vorliegen:
Eine Scheidung muss nicht immer in einen Rosenkrieg ausarten. Manchmal sind sich verheiratete Paare auch einfach einig, dass sie nicht zusammen passen und möchten sich deshalb scheiden lassen. Vor allem in der Situation einer einvernehmlichen Trennung ist in der Schweiz eine Scheidung auch ohne Anwalt möglich. Wie das Scheidungsverfahren ohne Anwalt abläuft, wie lange es dauert und welche Unterlagen das Gericht dafür benötigt, erklären wir dir in folgendem Ratgeber. Ausserdem erläutern wir dir, was ein Scheidungsantrag ist, was eine Scheidungskonvention enthalten sollte und in welchen Fällen es sinnvoll ist, doch einen Scheidungsanwalt zu beauftragen.
Medizinische Fragen im Allgemeinen und die Transplantationsmedizin im Besonderen sind ein Gebiet, in dem der Gesetzgeber besonders umsichtig walten muss. Hinter jeder Person, die sich mit medizinischen Transplantationen beschäftigt, steht immer eine persönliche und oft sehr bewegende Geschichte. Allgemeinlösungen sind, auch wegen der jeweils individuell unterschiedlichen Situationen, in denen sich die Patienten befinden, nur sehr schwer zu finden. Das erklärt auch, warum das Transplantationsgesetz regelmässig neu betrachtet werden und auf seine Effizienz überprüft werden sollte. In der Gesetzgebung muss dabei zugleich auf die Wünsche und Erwartungen der Betroffenen und auf die Fortschritte in der Medizin Rücksicht genommen werden.
Viele Menschen in der Schweiz setzen, wenn sie heiraten, einen familienrechtlichen Ehevertrag auf und legen darin den Güterstand fest. Damit wird geklärt, wem in der Ehe was gehört, wie das Vermögen nach der Scheidung aufgeteilt wird, was passiert, wenn ein Ehepartner stirbt oder wenn Schulden gemacht wurden. Es gibt drei Möglichkeiten, den Güterstand festzulegen: als Gütergemeinschaft, Gütertrennung und Errungenschaftsbeteiligung. Häufig wird die Gütertrennung in der Schweiz gewählt.
Die eingetragene Partnerschaft in der Schweiz ist für dort lebende homosexuelle Paare die einzige Möglichkeit, ihre Beziehung amtlich eintragen zu lassen. Sie ermöglicht ihnen daher einen rechtlichen Status, der in den meisten Hinsichten einer Ehe gleichgestellt ist. Mit dem Partnerschaftsgesetz folgte die Schweiz 2007 dem internationalen Trend, Homosexuellen, die in einer festen Beziehung leben, eine Rechtsform ähnlich der Ehe anzubieten. Alles rund um das Thema haben wir hier zusammengestellt.
In der Schweiz ist der Schuldbrief besonders für den Kauf einer Immobilie sinnvoll. Wer über eine Finanzierung dieser Art nachdenkt und auf einen Schlag nicht die Geldmittel zur Verfügung hat, kann den Schuldbrief als vor dem Gesetz gültiges Dokument einsetzen. In der Praxis können nur wenige Menschen den Hauskauf alleine mit dem Eigenkapital bewerkstelligen. Vielmehr wird auf das Fremdkapital einer Bank zurückgegriffen und eine Hypothek aufgenommen. Damit dieses Darlehen jedoch gewährt wird, sichert sich die Bank durch ein Grundpfand ab. Das ist dann häufig der Schuldbrief.
Wer eine neue Immobilie für sich nutzen möchte, hat verschiedene Möglichkeiten. Eine Option ist, sie ich per Kauf zum Eigentum zu machen. Darüber hinaus gibt es Varianten, bei denen lediglich das Nutzungsrecht für einen bestimmten Zeitraum gegen einen Geldbetrag überlassen wird. Diese sind vorrangig der Mietvertrag und der sogenannte Pachtvertrag. Gerade bei Letzterem herrschen bei vielen Unklarheit. Die häufigsten Fragen rund um das Thema Pachtvertrag wollen wir daher in diesem Artikel einmal kurz beantworten.