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Wenn du nicht mehr in der Lage bist, Rechtsgeschäfte zu tätigen, dann geht die Verfügungsgewalt nicht automatisch auf einen Familienangehörigen oder auf den Ehepartner über. In einem solchen Fall ist das Gericht dazu berechtigt, einen entsprechenden Betreuer auszuwählen und ihm diese Aufgabe zu übergeben. Somit kann es passieren, dass eine völlig fremde Person deine Angelegenheiten abwickelt. Um dies zu verhindern, kann eine Generalvollmacht beantragt werden. Diese bezieht sich auf alle Rechtsgeschäfte, die übertragbar sind. Eine Generalvollmacht bedeutet also, dass eine andere Person eine „generelle Vollmacht“ über alle Angelegenheiten bekommt.
Die Generalvollmacht ist sehr weitgehend, jedoch darf der Bevollmächtigte dennoch nicht alle Rechtsgeschäfte regeln. Ausgeschlossen sind hiervon die folgenden, sehr persönlichen Geschäfte:
Somit gilt die Vollmacht für alle Geschäfte, bei denen auch im Allgemeinen eine Regelung durch Dritte (etwa aufgrund zeitlicher Verhinderung) infrage kommt. Darüber hinaus gibt es auch eine Spezial- oder Einzelvollmacht, die sich auf einen bestimmten Bereich beschränkt. Beispielsweise kann mit einer Einzelvollmacht die Vollmacht über die Abwicklung von Bankgeschäften erteilt werden.
Ja, eine Vollmacht kann auch an mehrere Personen erteilt werden. In diesem Fall muss für den Vorsorgeauftrag jedoch eine Reihenfolge bestimmt werden, die darüber Auskunft gibt, in welcher Reihenfolge die Bevollmächtigten Angelegenheiten regeln dürfen. In der Schweiz wird in einem Formular festgehalten und vom Notar beglaubigt, wer an erster Stelle handeln und Massnahmen bestimmen darf. Nur wenn der erste verhindert ist, kann der Vorsorgeauftrag an den zweiten übergehen und dieser darf dann entsprechende Massnahmen in allen Angelegenheiten ergreifen.
Wann eine Generalvollmacht wirksam wird, bestimmt jeweils der Vollmachtgeber bei der Erteilung der Generalvollmacht. Er kann also in der Vorlage des Auftrags festlegen, dass der Vorsorgeauftrag sofort oder zu einem bestimmten Zeitpunkt wirksam wird. Beispielsweise kann der Vollmachtgeber angeben, dass die Vollmacht erst mit dem Eintritt der in der Schweiz anerkannten Betreuungsbedürftigkeit wirksam wird. Hier ist dann jedoch eine öffentliche Bescheinigung über den Eintritt der Betreuungsbedürftigkeit notwendig. Darüber hinaus kann auch angegeben werden, dass die Betreuungsbedürftigkeit durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden muss. Bei der sofortigen Wirksamkeit einer Generalvollmacht bleibt dem Bevollmächtigten der bürokratische Aufwand mit allen gesetzlichen Vorlagen erspart und er kann sich sofort im vollen Umfang um alle dringenden Inhalte laufender Angelegenheiten kümmern.
Eine Generalvollmacht sollte immer möglichst frühzeitig aufgesetzt werden. Der Vollmachtgeber muss geschäftsfähig sein, um die Generalvollmacht zu erstellen. Ist er bereits betreuungsbedürftig oder hat starke gesundheitliche Einschränkungen wie zum Beispiel eine Demenz-Erkrankung, dann kann er unter Umständen keine Vollmacht mehr erteilen. Da auch jeder gesunde Mensch durch einen plötzlichen Unfall ausser Gefecht gesetzt werden kann, ist es immer empfehlenswert, eine Stellvertretung für den Fall der Urteilsunfähigkeit zu bestimmen. Eine Generalvollmacht kommt also nicht nur bei älteren oder kranken Menschen infrage. Darüber hinaus bedeutet die Ausübung der Vollmacht nicht, dass du im Nachhinein nichts mehr selbst regeln kannst. Wenn du beispielsweise nach einem Unfall wochenlang im Koma liegst, danach glücklicherweise wieder gesund wirst, so wirst du vermutlich sehr froh sein, dass jemand in dieser Zeit deine Angelegenheiten geregelt hat und du keine Probleme mit den Banken oder anderen Institutionen hast.
Die Vorsorgevollmacht wird oft mit dem Begriff der Generalvollmacht verwechselt. Es handelt sich hierbei jedoch um zwei verschiedene Patientenverfügungen. Eine Vorsorgevollmacht regelt verschiedenste Angelegenheiten, wenn der Vollmachtgeber dazu nicht mehr in der Lage ist. Somit sind sich Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht im Kanton recht ähnlich. Folgende Bereiche werden mit der Vorsorgevollmacht abgedeckt:
Die Generalvollmacht kann, wie auch die Vorsorgevollmacht, sofort wirksam werden. In den meisten Fällen ist die Generalvollmacht jedoch an die Geschäftsunfähigkeit der Person geknüpft. Eine Entscheidung über freiheitsentziehende Massnahmen kann hierbei auf keinen Fall an den Bevollmächtigten abgegeben werden. Geht es bei der Entscheidung also beispielsweise um den Umzug in ein Pflegeheim oder um das Verabreichen von Beruhigungsmedikamenten, so werden diese Entscheidungen immer vom Betreuungsgericht und nicht von der bevollmächtigten Person getroffen. Die Vorsorgevollmacht geht also über die Generalvollmacht hinaus, sodass solche Entscheidungen nicht von fremden Personen getroffen werden müssen. Welche Art der Vollmacht im individuellen Fall angebracht da ist, muss jedoch jeder selbst entscheiden.
Du möchtest deine Wohnung kündigen und hast dich bisher noch nicht darüber informiert, was bei einem Kündigungsschreiben zu beachten ist? Dann bist du hier richtig. Eine Wohnungskündigung kann verschiedene Gründe haben. Sie reichen von einem tollen Jobangebot in einer anderen Stadt über das Zusammenziehen mit einem Partner bis hin zu Problemen des aktuellen Mietverhältnisses. Wichtig ist nicht nur, dass das Kündigungsschreiben richtig aufgesetzt ist, sondern auch, dass der Kündigungstermin richtig eingehalten wird. Die häufigsten Fragen rund um die Wohnungskündigung haben wir hier beantwortet.
Dokumente bestimmen unser Leben. Sie bescheinigen unsere beruflichen Fähigkeiten, unsere Staatsangehörigkeit, welche Fahrzeuge wir fahren dürfen und bis wann der Mietvertrag läuft. Wir verlassen uns darauf, dass diese korrekt sind, denn was, wenn nicht? Eine gefälschte Entschuldigung für die Schule ist vergleichsweise harmlos, einer Person mit gefälschter Approbation als Arzt möchte man lieber nicht in die Hände fallen. Wo beginnt Urkundenfälschung? Was stehen darauf für Strafen? Wie lange steht die Sanktion im Strafregisterauszug? Hier gibt es Antworten auf die sieben wichtigsten Fragen!
Kündigst du oder dein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis, folgt oft die Freistellung von der Arbeitsleistung. Dabei ist die Freistellung nicht explizit im Arbeitsrecht geregelt. Sie bedarf einer Anordnung des Betriebs oder einer gemeinsamen Vereinbarung. Eine Freistellung bedeutet jedoch nicht, dass Mitarbeiter nun völlig frei sind. Sie haben Rechte, aber auch Pflichten. Freigestellte dürfen zu Hause bleiben und das bei vollem Gehalt. Als Kompensation müssen sie ihr Ferienguthaben und ihre Überstunden einbringen. Dennoch möchte sich nicht jeder Freigestellte dem süssen Nichtstun hingeben. Worauf bei der Freistellung zu achten ist, erfährst du hier.
Egal, ob es um staatliche Institutionen, private Unternehmen, Arztpraxen oder soziale Medien geht: bei all diesen Organisationen werden personenbezogene Daten gesammelt und gespeichert. Die Menge der Daten kann dabei gross sein. Die Datenschutzgrundverordnung versucht diese daher so gut wie möglich zu schützen. Aus diesem Grund ist es für jedes Unternehmen unerlässlich, sich genau darüber zu informieren, welche Aspekte bei personenbezogenen Daten zu beachten sind. Zwar sind die Gesetze theoretisch genau definiert, jedoch ist die Umsetzung in der Praxis häufig mit Schwierigkeiten verbunden. In diesem Artikel findest du Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema personenbezogene Daten.
Nicht erst wenn die Steuererklärung ansteht, bekommt der Begriff der juristischen Person Gewicht. Doch was verbirgt sich hinter dem Begriff? Meint dies ein Unternehmen, und wenn ja, sind alle Unternehmensformen gemeint? Ist auch ein Mensch eine solche juristische Person? Welche Besonderheiten gilt es in Bezug aufs Steueramt, die Steuerberechnung und die Steuern im Allgemeinen und im Hinblick auf Unternehmensgründungen zu beachten? Die wichtigsten Fragen rund um den juristischen Fachbegriff haben wir uns einmal näher angesehen.
Jeder Mensch hat ein Spezialgebiet, auf dem er völlig problemlos mit allen möglichen Fachbegriffen hantieren kann. Für Aussenstehende kann so ein Gespräch unter Spezialisten schnell zum Buch mit sieben Siegeln werden, wenn man mit den verwendeten Fachwörtern nichts anfangen kann. Das Rechtswesen ist in dieser Hinsicht ein Feld, das ganz besonders fremdartig erscheinen kann, denn auf diesem Gebiet wird häufig mit lateinischen Begriffen und mit einem ausgeprägten Hang zu einer verklausulierten Ausdrucksweise kommuniziert. Einige dieser Begriffe lassen sich aber schnell und unkompliziert erklären, zum Beispiel die Qualifikation des Assessors.