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Die Datenschutzgrundverordnung (kurz: DSGVO) ist im Mai 2018 in Kraft getreten und geht gegen Verstösse gegen die Datensicherheit mit teils hohen Sanktionen vor. Sie gibt detaillierte Richtlinien zur Datenverarbeitung und -erhebung vor. Darüber hinaus kontrolliert sie die Einzelangaben von Firmen und prüft, ob Unternehmen ihre Nutzer in Bezug auf die Weiterverarbeitung persönlicher Angaben ausreichend aufklären.
In der DSGVO ist der Begriff „personenbezogene Daten“ in Art. 4 gesetzlich festgelegt. Einfach ausgedrückt, sind personenbezogene Daten schlicht Angaben über die persönlichen oder sachlichen Verhältnisse einer Person. Fachlich ausgedrückt, geht es um eine „bestimmte“ oder „bestimmbare natürliche Person“, also den Betroffenen. Hier stellt sich jedoch schnell die Frage, welche Kriterien erfüllt sein müssen, damit eine Person als „bestimmt“ oder „bestimmbar“ bezeichnet werden kann. Wenn es um personenbezogene Daten geht, spielt also die Identifizierbarkeit eine grundlegende Rolle.
Man spricht dann von personenbezogenen Daten, wenn diese sich auf eine natürliche Person beziehen. Natürlich beschreibt dabei schlicht eine lebende Person. Weitere Einschränkungen macht die Klassifikation nicht: Es geht bei den in der Datenschutzverordnung genannten Personendaten um die Bestimmung von Personen weltweit. Für die Verarbeitung von Daten ist jedoch die Erfassung der personenbezogenen Daten von EU Bürgern ausschlaggebend.
Identifizierbar bedeutet im Grunde genommen nichts anderes als „bestimmbar“ und „identifiziert“ meint „bestimmt“. Im Zusammenhang mit der Datenschutzverordnung stellt sich die Frage, ob eine Information einer konkreten Person zugeordnet werden kann oder ob hierfür weitere Informationen notwendig wären. Die Identifizierung gilt dann, wenn die Zuordnung ohne weitere Informationen möglich ist. In diesem Fall kann also ein direkter Bezug zur betroffenen Person hergestellt werden. Sofern dies jedoch nicht der Fall sein sollte, mit zusätzlichen Informationen aber möglich ist, dann spricht man von einer identifizierbaren Person. Informationen können zudem auch von dritten Personen stammen.
Juristische Personen wie beispielsweise Stiftungen, Gesellschaften, grosse Unternehmen oder Vereine gehören nicht zu den natürlichen Personen und sind deshalb nicht von der DSGVO geschützt. Eine genaue Regelung, wie mit verstorbenen natürlichen Personen umgegangen werden soll, gibt es in der DSGVO (Stand 2020) bisher nicht.
Ganz allgemein lässt sich sagen, dass alle Daten, mit denen ein Bezug zu einer Person hergestellt werden kann, zu den personenbezogenen Daten zählen. Laut der Datenschutzgrundverordnung geht es um die Zuordnung einer bestimmten Person zu einer Kennung, etwa über Namen, Kennnummer, Standort, Onlinekennung oder andere besonderen Merkmale, wie beispielsweise den Ausdruck der physischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen, genetischen oder sozialen Identität.
Klassische Beispiele für personenbezogene Daten sind:
Übrigens: Auch physische Daten, also die äussere Erscheinung gehört zu den personenbezogenen Daten. Ebenso zählen Sachverhalte wie Religionszugehörigkeit oder Staatszugehörigkeit oder Mitgliedschaften in Sportvereinen und anderen Organisationen zu den Personendaten.
Die Grundsätze der DSGVO sind also immer dann gültig sind, wenn Personendaten nach der Definition der Verordnung erhoben und verarbeitet werden (können). Auch wenn es bestimmte Erwägungsgründe gibt, die darauf hinweisen, dass die Zuordnung nicht eindeutig oder einfach ist, handelt es sich dabei um Personendaten. Für die Verarbeitung und Erhebung wird deshalb stets die Einwilligung der betroffenen Person vorausgesetzt.
In der Praxis und im Zivilrecht wirkt jede Rechtshandlung grundsätzlich „ex nunc“. Das bedeutet, dass ein bereits geschlossener Vertrag, der in seinen Vereinbarungen geändert wird, ab diesem Zeitpunkt neu gilt und nicht mehr rückwirkend. Das kann bei einer Kündigung oder Anfechtung ebenso der Fall sein wie bei Aufhebungsvereinbarungen und Urteilen. Soll dagegen rückwirkend eine Änderung erzielt werden, nennt sich das juristisch „ex tunc“.
Die Sicherheit ist auf Schweizer Strassen oberstes Gebot. Dafür initiierte der Bund 2013 das Programm Via sicura mit zahlreichen Massnahmen für Fahrzeuglenker. Im Visier sind insbesondere Geschwindigkeitsübertretungen: Raser riskieren schwere Sanktionen, wie die Beschlagnahmung ihres Fahrzeugs und Strafverfahren. Ein eventuelles Strafmass ist auch der Entzug des Führerausweises, den der Fahrzeuglenker nicht automatisch zurückbekommt. Eidgenossen und Urlauber tun gut daran, sich an das Tempolimit zu halten. Wer schneller unterwegs ist als die Schweiz erlaubt, macht unliebsame Bekanntschaft mit der Schweizer Polizei. Wir informieren, welche Sanktionen dich bei Verkehrsregelverletzungen erwarten und ob für Deutsche ein Vollstreckungsabkommen existiert.
Die Schweiz ist ein attraktives Land, und viele Menschen möchten dort leben. Der Erwerb einer schweizerischen Staatsbürgerschaft ist aber nicht ganz einfach. Dabei gibt es die sogenannten "ordentlichen Einbürgerungen" ebenso wie "erleichterte Einbürgerungen". Die Grundvoraussetzungen sind in der ganzen Schweiz gleich, aber zwischen den einzelnen Kantonen gibt es zahlreiche Unterschiede bei den Details. Auch härtere Einbürgerungen könnte es in Zukunft öfter geben. Alles Wichtige zum Einbürgerungsrecht der Schweiz haben wir hier für dich zusammengestellt.
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist in der Schweiz sehr einfach. Der Grund: Hier herrscht die sogenannte Kündigungsfreiheit. Dies bedeutet, dass ein bestehendes Arbeitsverhältnis sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer jederzeit ohne die Angabe von Gründen beendet werden kann. Diese Kündigung kann sowohl schriftlich als auch mündlich erfolgen. Allerdings müssen bestimmte Fristen eingehalten werden. Diese richten sich in der Regel nach den bereits geleisteten Dienstjahren. Worauf aber musst du bei einer Kündigung noch achten und wie sieht es mit dem Kündigungsschutz aus?
Der Verkehr wird immer dichter, weil immer mehr Menschen so mobil wie möglich sein möchten. Damit nicht jeder auf den Schweizer Strassen macht, was er will, gibt es Vorschriften, die den Ablauf im Strassenverkehr regeln. Diese Vorschriften sind im Strassenverkehrsgesetz der Schweiz festgelegt. Sie gelten nicht nur für motorisierte Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen, sondern auch für Velofahrer und Fussgänger.
Die Hochzeit ist das romantischste Ereignis im Leben. Dennoch solltest du dir vor einer Heirat Gedanken darüber machen, wie die Vermögenswerte im Falle einer Scheidung aufgeteilt werden. Die Errungenschaftsbeteiligung ist der Standard beim Güterstand. Er hat allerdings den Nachteil, dass du bei einer Scheidung dein Vermögen mit deinem Ehepartner teilen musst. Hast du viel Vermögen, ist eine Gütertrennung sinnvoll, denn dann bleibt dein Vermögen auch nach einer Trennung komplett bei dir. Die Gütergemeinschaft ist ein weiterer Güterstand, für den sich viele Eheleute entscheiden. Alles Wissenswerte dazu findest du im folgenden Artikel.