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Der Titel des Assessors stammt aus dem akademischen Umfeld. Man darf diese Bezeichnung tragen, wenn man ein Hochschulstudium abgeschlossen und im Anschluss daran eine Staatsprüfung bestanden hat. Per Definition ist ein Assessor also jemand, der in seinem entsprechenden Berufsfeld bereits umfassend ausgebildet ist. Mit dem Ablegen der höheren Prüfung hat ein Assessor automatisch die Befähigung zu einer Laufbahn im höheren Dienst erlangt. Obwohl der Begriff ursprünglich aus dem Rechtswesen stammt, findet er auch in einigen anderen Berufszweigen Verwendung.
Wie so viele andere Begriffe, stammt auch die Bezeichnung Assessor ursprünglich aus dem Lateinischen. Dort bedeutet das Wort, das auch als „adsessor“ zu finden ist, so etwas wie Beisitzer oder Gehilfe. Gemessen an der Tatsache, dass ein Träger dieser Bezeichnung schon einiges an akademischem Wissen angesammelt und sogar eine Staatsprüfung abgelegt hat, erscheint das Wort in der direkten Übersetzung fast ein wenig zu gering. Auf der anderen Seite aber sind sie eben auch nach ihrer akademischen Laufbahn noch immer Anwärter auf den höheren Dienst im Gericht oder in der Verwaltung, sodass die ursprüngliche Bedeutung doch passend erscheint.
Den meisten Menschen dürfte die Bezeichnung Assessor in erster Linie aus dem Rechtswesen geläufig sein. Tatsächlich findet sich derselbe Titel aber auch bei Personen, die in ganz anderen Bereichen tätig sind. Einen Assessor findet man unter anderem
Auch in diesen Fällen hat der Träger der Bezeichnung bereits ein Staatsexamen oder eine vergleichbare Prüfung abgelegt und bereitet sich auf eine Laufbahn als Beamter vor. Darüber hinaus wird der Titel auch informell benutzt, hat dann aber häufig die Bedeutung „Beobachter“ oder „Bewerter“.
Natürlich ist es für einen Assessor nicht verpflichtend, nach dem Staatsexamen eine Tätigkeit als Richter anzustreben. Viele Juristen, die das Studium der Rechtswissenschaften abgeschlossen haben, entscheiden sich auch dafür, als Anwalt oder in einem Unternehmen in der Wirtschaft zu arbeiten. Mit dem abgelegten Staatsexamen können sie Arbeitgebern gegenüber gut nachweisen, dass sie über sehr weitreichende Kenntnisse auf ihrem Fachgebiet verfügen. Tatsächlich ist das erste Staatsexamen eine der schwierigsten Prüfungen in der akademischen Welt und da Personen den Titel als Assessor juris erst nach dem zweiten Staatsexamen tragen dürfen, sind sie mit ihrer Expertise in vielen Unternehmen oder auch in einer Rolle als Gutachter sehr gefragt.
In den Rechtswissenschaften muss der Kandidat nach dem sehr anspruchsvollen ersten Staatsexamen zunächst ein Referendariat machen, bevor er zur zweiten Staatsprüfung antreten und sich bei erfolgreichem Verlauf als Assessor bezeichnen darf. Das ist allerdings nicht in allen Bereichen so geregelt, wo es diesen Titel gibt. In Fällen, in denen es kein erstes Staatsexamen gibt, tritt die in der Laufbahn vorgesehene Staatsprüfung an ihre Stelle. Eine Verbeamtung ist aber nicht zwingend erforderlich, um den Titel Assessor tragen zu dürfen.
Ein Assessor juris hat per Definition sowohl die akademische Ausbildung in den Rechtswissenschaften als auch die praktische Ausbildung über das Referendariat abgeschlossen. Es gibt in der Rechtspflege keinen Beruf namens Assessor, vielmehr steht es einem Träger dieses Titels nun offen, einen der Berufe in diesem Feld zu ergreifen. Ein Assessor ist aber nicht automatisch ein Anwalt. Dazu ist noch die Zulassung durch die Kammer erforderlich. Alternativ zu dieser Laufbahn kann sich ein Assessor juris auch auf eine Stelle als Richter oder eine Position in der Staatsanwaltschaft bewerben – oder eine Stelle in der freien Wirtschaft annehmen.
Auch im Lehramt ist der Titel des Assessors recht weit verbreitet. Die Voraussetzungen, um diese Bezeichnung führen zu dürfen, sind dabei den Bedingungen im Rechtswesen recht ähnlich. Auch ein Lehramtsassessor muss das zweite Staatsexamen abgelegt haben und die praktischen Studien im Rahmen eines Referendariats abgeschlossen haben. Das bedeutet auch hier, dass sich der Absolvent sofort auf freie Stellen als Lehrkraft bewerben darf.
In der Praxis und im Zivilrecht wirkt jede Rechtshandlung grundsätzlich „ex nunc“. Das bedeutet, dass ein bereits geschlossener Vertrag, der in seinen Vereinbarungen geändert wird, ab diesem Zeitpunkt neu gilt und nicht mehr rückwirkend. Das kann bei einer Kündigung oder Anfechtung ebenso der Fall sein wie bei Aufhebungsvereinbarungen und Urteilen. Soll dagegen rückwirkend eine Änderung erzielt werden, nennt sich das juristisch „ex tunc“.
Durch das Arbeitsgesetz sind Arbeitnehmer und Angestellte in der Schweiz geschützt, wenn es um eine gesundheitliche Beeinträchtigung oder verschiedene Arbeitsanforderungen geht. Daher legt das Arbeitsgesetz alle entscheidenden Grundbedingungen fest, die für die Arbeits- und Ruhezeiten gültig sind. Es ist auf alle Unternehmen in der Schweiz anwendbar, wobei es einige Ausnahmen gibt, so etwa für Staatsangestellte, Familienbetriebe und Künstler.
Im Strafrecht gibt es für die rechtswidrige Aneignung von fremden Sachen verschiedene Tatbestände. Wenn nach der Aneignung oder dem Diebstahl ein Verkauf der Sachen erfolgt, ist von Hehlerei die Rede. Die Straftat ist ein Vermögensdelikt und wird mit Freiheitsentzug bestraft. Abhängig ist die Höhe der Strafe von der Art der Hehlerei.
Der Darlehensnehmer erhält Geld von seinem Darlehensgeber und zahlt dieses Geld einschliesslich der Zinsen zurück. Der Darlehensgeber gewährt das Darlehen und hat das Recht auf eine Vergütung seiner Leistung. Damit sind die wesentlichen Rechte und Pflichten von beiden Vertragsparteien benannt. Zur Absicherung beider Seiten ist es nötig, die Bedingungen für das Darlehen schriftlich festzuhalten. Dazu schliessen beide Seiten einen Darlehensvertrag ab. Er ist für viele Jahre die Basis der Geschäftsbeziehung und sollte deshalb von allen Beteiligten sorgfältig geprüft werden. Doch welche Punkte sollten unbedingt in den Vertrag aufgenommen werden?
In der Regel können zwei Vertragspartner ihren Vertrag nach eigenen Bedingungen festlegen. Wenn es jedoch um komplexere Vorgänge geht, legt der Staat Formvorschriften fest, durch die ein Vertrag Gültigkeit erlangt. Oft gehören dazu Vorgänge wie die notarielle Beglaubigung und die öffentliche Beurkundung. Formvorschriften gelten aber auch in anderen Bereichen des Vertragsrechts.
Wenn es darum geht, ob eine Versicherung im Ernstfall tatsächlich zahlt, spielt das eigene Verhalten eine entscheidende Rolle. Ein Wasserschaden oder ein Verkehrsunfall können schnell zur Kostenfalle werden, wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt. In diesem Fall ist der Versicherte für den Schaden selbst verantwortlich, sodass trotz abgeschlossener Versicherung die Kosten nicht vollständig erstattet werden und eine Kürzung erfolgt. Aber auch im Zivil- und Strafrecht ist grobe Fahrlässigkeit ein gängiger Begriff.