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Grundsätzlich gibt es in der Schweiz zwei Formen von Personen, jedenfalls aus rechtlicher Sicht. Die natürlichen Personen sind die Menschen. Von Geburt an haben sie Rechte und Pflichten, etwa in Bezug aufs Steuerrecht. Sie sind also rechtsfähig. Die Rechtsfähigkeit erwirbt eine Person mit ihrer lebendigen Geburt, sie gilt ohne weitere Voraussetzungen und erlischt erst mit dem Tod. Auch psychische Erkrankungen oder Schuldunfähigkeit ändern nichts an diesem grundsätzlich gesicherten Umstand. Ebenfalls rechtsfähig sind die juristischen Personen, die die zweite Kategorie ausmachen. Hiermit sind Unternehmen, Vereine oder Stiftungen gemeint. Sie sind ebenfalls rechtsfähig, was bedeutet, sie können klagen oder verklagt werden. Ausserdem unterliegen sie dem Steuerrecht, müssen also Gewinnsteuer zahlen, mitunter auch Kirchensteuer ans Steueramt abführen. In der Schweiz können Bund, Kantone und Gemeinden direkte Steuern erheben. Dabei unterscheiden sie ebenfalls zwischen natürlichen und juristischen Personen. Erstere zahlen Einkommens- und Vermögenssteuern, während bei letzteren Gewinnsteuer und Kapitalsteuer fällig wird.
Im Alltag wird der Begriff juristische Person oft als Synonym für Unternehmen verwendet, doch genau genommen ist auch die natürliche Person eine juristische. Der Einfachheit halber nutzen wir hier ebenfalls den Begriff für die Person im Sinne des Rechts. Grob gesagt, sind juristische Personen Unternehmen in unterschiedlichen Formen. Sie sind Körperschaften, die aus handelnden Personen bestehen und rechtlich selbstständig sind. Von den acht Gesellschaftsformen, die das Schweizer Recht kennt, sind nicht alle juristische Personen, sondern nur diejenigen, deren Tätigkeit einer Gewinnerzielung dient. Einfache Gesellschaften (beispielsweise die Bürogesellschaft) zählen nicht dazu. Personengesellschaften, etwa die Kollektivgesellschaft, gelten auch nicht als juristische Personen. Hier wird nicht die Gesellschaft, sondern der Gesellschafter als Person zur Zahlung ans Steueramt herangezogen. So gehören zum Kreis der juristischen Personen:
Kapitalgesellschaften, also Aktiengesellschaften und Kommanditaktiengesellschaften sowie Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
Genossenschaften
Vereine und Stiftungen sowie weitere „Unternehmen“ mit gemeinnütziger Tätigkeit
Ordentlich besteuerte Aktiengesellschaften, GmbHs und Genossenschaften zahlen unter anderem Gewinnsteuer und Kapitalsteuer. Gemäss Art. 54 ZGB sind sie handlungsfähig und damit als juristische Personen zu betrachten.
Im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) und im Bundesgesetz über das Obligationsrecht (OR) sind die Privatrechte geregelt. Sie beschreiben alle Regelungen, die das Rechtsverhältnis zwischen einander gleichgestellten Personen betreffen, in Abgrenzung zum öffentlichen Recht. Als Personen werden hier die natürlichen und die juristischen verstanden, also private Anstalten und Unternehmen, die nicht dem öffentlichen Recht zugeordnet werden können.
Dieser Ausdruck wird zur Bezeichnung von Vermögensmassen mit eigener Rechtspersönlichkeit und Verwaltung öffentlichen Rechts in Abgrenzung von privaten Anstalten verwendet. Juristische Personen öffentlichen Rechts sind beispielsweise: • Schulen, Universitäten und Hochschulen
viele Verkehrsunternehmen
Kantonalbanken
Unfallversicherungsanstalten
Spitäler und Kliniken
aber auch die eidgenössische Finanzaufsicht oder das Amt für Strassenverkehr und Schifffahrt
Hierfür schreibt das Gesetz zwingend Organe innerhalb des Unternehmens vor. Diese Organe werden von natürlichen Personen besetzt, die für das Unternehmen, den Verein oder die Anstalt Entscheidungen treffen und handeln. Sie werden durch das OR und die Statuten des Unternehmens oder der Anstalt festgelegt. Als Statuten bezeichnet man den Gesellschaftsvertrag einer juristischen Person. Bei einer Stiftung ist das ausführende Organ beispielsweise der Stiftungsrat.
Innerhalb eines Unternehmens, einer Gesellschaft oder Stiftung gibt es Organe, die Entscheidungen treffen und somit für die juristische Person handeln. Sie vertreten das Unternehmen gegenüber dem Steueramt und allen anderen Institutionen. Im Gesetz heisst es dazu: „Organe sind berufen, dem Willen der juristischen Person Ausdruck zu geben“ (Art. 55 ZGB). Diese Organe müssen zwingend bestellt werden, ohne sie kann das Unternehmen seinen Status als rechtliche Person nicht erlangen. Die Organe verleihen dem Willen der juristischen Person Ausdruck, etwa indem sie Rechtsgeschäfte abschliessen. Für diese Handlungen sind die Personen, die im Namen der juristischen Person agieren, persönlich verantwortlich. Allerdings haften sie nicht mit ihrem Privatvermögen, haftbar ist das Vermögen der Gesellschaft, also der juristischen Person. Auch zur Steuerberechnung wird das Privatvermögen der Gesellschafter nicht herangezogen.
Mit dem Eintrag ins Handelsregister beginnt die Rechtsfähigkeit des Unternehmens, mit der Löschung aus diesem endet sie. Als juristische Person hat das Unternehmen fortan Rechte und Pflichten. Zu den Pflichten zählen die Steuererklärung und die Zahlung anfallender Steuern. Kapitalgesellschaften zahlen die direkte Bundessteuer vom Gewinn, Gewinn- und Kapitalsteuer sowie Zuschläge oder Abschläge zur Staatssteuer. Eine Ausnahme bilden die öffentlich-rechtlichen Körperschaften und Anstalten, die Vereine, die nicht wirtschaftliche Zwecke verfolgen, die kirchlichen Stiftungen und die Familienstiftungen. Sie benötigen keinen Eintrag ins Handelsregister.
Wer denkt schon an die Trennung, wenn man frisch verliebt ist? Aber das kann immer passieren, viele Beziehungen gehen irgendwann in die Brüche. Wenn ihr als unverheiratetes Paar zusammenlebt und auch keine eingetragene Partnerschaft habt, behandelt euch das Gesetz dann wie zwei Fremde. Vor allem dann, wenn während der Partnerschaft wirtschaftliche Abhängigkeiten entstehen, kann das ein Problem werden. Mit einem Konkubinatsvertrag könnt ihr euch gegenseitig Sicherheit geben.
Die Schweiz ist ein attraktives Land, und viele Menschen möchten dort leben. Der Erwerb einer schweizerischen Staatsbürgerschaft ist aber nicht ganz einfach. Dabei gibt es die sogenannten "ordentlichen Einbürgerungen" ebenso wie "erleichterte Einbürgerungen". Die Grundvoraussetzungen sind in der ganzen Schweiz gleich, aber zwischen den einzelnen Kantonen gibt es zahlreiche Unterschiede bei den Details. Auch härtere Einbürgerungen könnte es in Zukunft öfter geben. Alles Wichtige zum Einbürgerungsrecht der Schweiz haben wir hier für dich zusammengestellt.
Kein Mensch hat das Recht, einen anderen zu bedrohen, sei es durch Erpressung oder mit Gewalt. Das Strafgesetzbuch enthält eine klare Regelung, wann eine Drohung gemäss StGB strafbar ist. Wer seinem Nachbarn etwa droht, ihn anzuzeigen, macht sich nicht der Bedrohung schuldig. Wer jedoch mit einem Verbrechen droht oder dieses glaubhaft vortäuscht, auch wenn gar nicht die Absicht zu seiner Ausführung besteht, begeht ein Gefährdungsdelikt.
Du bist ungewollt schwanger und das Kind passt überhaupt nicht in deine Lebensplanung? Damit bis du nicht allein. Die Gründe, sich für eine Abtreibung zu entscheiden, können vielfältig sein und reichen von einer schlechten finanziellen Ausgangslage über Streit mit dem Partner bis hin zu gesundheitlichen Problemen. Viele Frauen fühlen sich auch einfach nicht dazu in der Lage, ein Kind zu gebären, geschweige denn es aufzuziehen. Eine Abtreibung in der Schweiz ist dann bis zur zwölften Schwangerschaftswoche eine Option. Alle Fakten über das sensible Thema erhältst du hier.
Wer sich in der Schweiz nicht an die geltenden Tempolimits hält und durch Blitzer oder Verkehrskontrollen der Polizei dabei erwischt wird, muss mit entsprechenden Geldbussen oder sogar einer Verzeigung rechnen. Was eine Verzeigung in ihrer Wortbedeutung eigentlich heisst, welche Strassenverkehrsregeln es in der Schweiz zu beachten gilt, um einer Verzeigung zu entgehen, ob Radar-Warnungen erlaubt sind sowie viele weitere nützliche Informationen erhältst du im folgenden FAQ.
Wer mit dem Urteil eines Gerichts in seinem Kanton nicht einverstanden ist, muss das nicht einfach hinnehmen. Im Zweifel hat jeder Schweizer das Recht, sich an die Bundesgerichte zu wenden. Als oberste rechtliche und richterliche Instanz entscheiden die Bundesgerichte über bereits gefällte Urteile und tragen so dazu bei, dass Gesetze und Klauseln einheitlich im gesamten Land angewendet werden. Welche weiteren Gerichte es auf Bundesebene neben dem Bundesgericht gibt und welche Zielsetzungen sie verfolgen, verrät dir der Überblick auf unserer Vergleichsplattform zu den wichtigsten Fragen rund um die Schweizer Bundesgerichte.