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Anspruch auf diese Zusatzleistungen hast du, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
Zudem musst du dauerhaft in der Schweiz leben. Ausländer erhalten die Zusatzleistungen nur, wenn sie seit zehn Jahren ununterbrochen im Land gelebt haben.
Nicht nur die Rente und weitere Einnahmen sind für die Berechnung der Ergänzungsleistungen wichtig. Entscheidend sind ebenso die regelmässigen Ausgaben, die du hast. Unterschieden wird dabei, ob du in einem Heim untergebracht bist oder zuhause lebst. Lebst du zuhause, erhältst du einen Pauschalbetrag für den Lebensbedarf sowie den Mietzins für die Wohnung einschliesslich Nebenkosten bis zu einem gewissen Höchstbetrag. Anders sieht es aus, wenn du im Pflegeheim untergebracht bist. In diesem Fall wird vom Staat die Tagestaxe für den Aufenthalt im Alters-, Pflege- oder Invalidenwohnheim sowie ein Pauschalbetrag für persönliche Auslagen übernommen. Weiterhin werden alle Kosten vergütet, die durch eine Krankheit oder Behinderung entstehen und nicht von der Versicherung getragen werden. Hierbei kann es sich um Bade- oder Erholungskuren ebenso handeln wie um zahnärztliche Leistungen oder Hilfsmittel und Diäten.
Um diese Leistungen zu berechnen, werden deine Ausgaben den Einnahmen gegenübergestellt. Dabei wird unterschieden, ob der Bezüger zuhause lebt oder in einer Pflegeeinrichtung beziehungsweise einem Heim untergebracht ist. Wichtig: Die Einkünfte und Ausgaben werden mehrmals im Jahr überprüft. Sollten sie beachtlich steigen oder fallen, werden auch die Ergänzungsleistungen entsprechend angepasst. Wie hoch die Leistungen letztendlich ausfallen, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Grundsätzlich gilt: Sollten deine Einnahmen zum Leben nicht ausreichen, hast du einen Anspruch. Wie hoch dieser allerdings ausfällt, wird individuell entschieden.
Natürlich erhältst du diese Ergänzungsleistungen nicht einfach so, sondern musst sie bei der zuständigen Stelle, in der Regel der kantonalen Ausgleichskasse, beantragen. Du als anspruchsberechtigte Person kannst ein entsprechendes Formular ebenso einreichen wie ein Stellvertreter oder naher Verwandter von dir. Sollte deinem Anspruch stattgegeben werden, erhältst du eine schriftliche Benachrichtigung. Wird dem Gesuch widersprochen, hast du die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Wurde dem Anspruch stattgegeben, erhältst du nicht nur die Ergänzungsleistungen, sondern bist auch von der Gebührenpflicht für Radio und TV befreit. Das Prinzip der EL, wie die Ergänzungsleistungen der Einfachheit halber abgekürzt werden, existiert bereits seit dem Jahr 1966. Hauptziel war und ist es, Armut in der Schweiz zu bekämpfen.
Die Ergänzungsleistungen werden vollständig von öffentlicher Seite aus den Steuereinnahmen des Bundes und der Kantone finanziert. Wirst du Altersrentner, stirbt dein Ehepartner oder wirst du behindert, gibt es in der Schweiz drei Säulen, die deinen Lebensunterhalt finanzieren. Hierzu zählen die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ebenso wie die Invalidenversicherung und die Unfallversicherung. Wenn du dich nicht privat im Rahmen einer Lebensversicherung zusätzlich abgesichert hast, sind die Gelder aber unter Umständen nicht ausreichend.
In einigen Fällen reichen die vom Gesetz vorgeschriebenen Renten der AHV nicht aus, um den Lebensunterhalt zu decken. Dies ist häufig dann der Fall, wenn du während deiner Berufslaufbahn viele Erwerbsausfälle hattest. Auch wer pflegebedürftig wird und in einem Heim untergebracht werden muss, hat häufig nicht genug Erspartes, um diese Kosten zu decken. Sind keine Kinder da, die die Eltern unterstützen können, greifen auch dann die Ergänzungsleistungen aus den öffentlichen Kassen. Sie übernehmen dann nicht nur die Miete für den Heimplatz, sondern auch die Kosten für die medizinische Grundversorgung und andere Lebenshaltungskosten.
Damit dir die Ergänzungsleistungen nicht gestrichen werden, hast du einige Verpflichtungen. Dazu zählt unter anderem die sogenannte Meldepflicht. Sobald deine wirtschaftlichen Verhältnisse sich verändern, musst du dies dem Amt melden. Auch über folgende Änderungen solltest du das Amt informieren:
Erfolgen diese Meldungen nicht und die Nutzniessung deiner Leistungen ist nicht rechtens, musst du sie unter Umständen zurückzahlen.
Während in anderen Ländern der Gerichtsschreiber als Beruf bereits veraltet ist, bleibt er in der Schweiz weiterhin ein häufig gewählter Ausbildungs- und Arbeitsplatz. Er übernimmt dabei auch wichtige Aufgaben in einer Anwaltskanzlei und am Bundesgericht. Der Gerichtsschreiber ist heutzutage wieder gefragt, da die Schweizer Gerichte stark überlastet sind und der Gerichtsschreiber auch für die Öffentlichkeit eine wichtige Rolle spielt. Er ist in der Schweiz mit einem grossen Aufgabenspektrum betraut und sogar in die Entscheidungsfindung des Urteils involviert.
Als Beamter muss man sich heutzutage so einiges von den Bürgern anhören. Beamte werden häufig beschimpft oder respektlos behandelt, wenn sie die Bürger zurechtweisen und der Betroffenen sein Fehlverhalten nicht nachvollziehen kann. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass Beamtenbeleidigung ein eigener Tatbestand ist. Einen Beamten zu beleidigen, kann vor allem teuer werden und wird mit hohen Bussgeldern geahndet. Doch ist der Strafkatalog bei einer Beamtenbeleidigung wirklich höher als bei einem anderen Bürger? Und wo beginnt überhaupt eine Beleidigung? Diese und weitere Fragen werden im Folgenden beantwortet.
Mediation ist ein freiwilliges und strukturiertes Verfahren, um einen Konflikt konstruktiv beizulegen. Vielleicht warst du schon einmal in einer Situation mit derart verhärteten Fronten, dass aufeinander zuzugehen nicht mehr möglich schien. Genau dort kannst du einen allparteilicher Experten einschalten, um dich und die anderen Konfliktparteien in eurem Lösungsprozess zu begleiten. Die Konfliktparteien, auch Medianden oder Medianten genannt, versuchen dabei, eine gemeinsame Vereinbarung zu erlangen, die ihren Interessen und Bedürfnissen entspricht.
Partner, die sich offiziell das „Ja-Wort“ geben, rechnen wohl kaum damit, dass die Möglichkeit besteht, sich eines Tages wieder scheiden zu lassen. Dennoch spricht die Statistik eine andere Sprache: Etwa die Hälfte aller Ehen in der Schweiz wird wieder geschieden. Auch finanziell können die Scheidungsfolgen sehr unangenehm sein. Es ist daher empfehlenswert, sich vorab über die Güterstände in der Schweiz zu informieren. Welche gibt es, für welche Güterstände ist ein Ehevertrag notwendig und welche Lösung ist die individuell sinnvollste? In unserem Ratgeber erhältst du alle wichtigen Informationen sowie die gesetzlichen Grundlagen zum Güterstand in der Schweiz.
Wenn Schulden nicht durch eine Zahlung getilgt werden, haben Gläubiger die Möglichkeit, eine Lohnpfändung zu beantragen. Das gilt gegen natürliche Personen, die keinen Einspruch gegen den Zahlungsbefehl erhoben haben. Der Gläubiger darf, wenn der fällige Beitrag nicht innerhalb der gesetzten Frist geleistet wurde, die Schuld vom Einkommen des Schuldners abziehen oder eine Pfändung der Vermögenswerte vornehmen.
In der Schweiz gibt es rund 100.000 Vereine. Diese sind in den verschiedensten Bereichen tätig: Vom Sport, über Kultur bis hin zu Viehzucht und Wohltätigkeit sind alle Bereiche vertreten. Es ist in der Schweiz auch sehr einfach, einen Verein zu gründen – zumindest in der Theorie. Du benötigst nur schriftliche Statuten und einen Mitstreiter. Sobald die Statuten an der Gründungsversammlung von den Gründungsmitgliedern angenommen wurden, existiert der neue Verein. Doch es gibt dennoch einige Dinge, die erfüllt werden müssen, damit der Verein auch auf Dauer bestehen bleiben kann. Hier erfährst du, was du alles beachten musst.