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Eine Lohnpfändung ist eine Zwangsvollstreckung, die gesetzlich für Gläubiger in der Schweiz geregelt ist. Notwendig ist dafür ein vollstreckbarer Titel oder ein Vollstreckungsbescheid. Mit Hilfe des Gerichts kannst du eine offene Schuld eintreiben lassen – direkt vom Arbeitsgeber des Schuldners. Eine Lohnpfändung kann auch durch das Finanzamt vollzogen werden, das dafür keine Einschaltung des Gerichts benötigt, sondern nur den Bescheid über die Forderung. Dabei sind bestimmte Teile pfändbar und andere nicht. Dazu kannst du Schulden vom Vermögen abziehen und von den Steuern absetzen, wenn der Gläubiger bekannt ist. Das gilt allerdings nicht für Rückzahlungen.
Eine Lohnpfändung richtet sich auf Vermögenswerte, die pfändbar sind und auch gepfändet werden dürfen. Dazu gehören nicht nur der Lohn, sondern auch Gelder aus Überstunden oder Weihnachtszulagen. Gleichzeitig muss dabei der Teil des Lohnes erhalten bleiben, der das Existenzminimum garantiert. Der Betrag ist in der Schweiz für jeden Bürger festgelegt. Üblicherweise werden folgende Vermögenswerte gepfändet:
Zu den nicht pfändbaren Teilen des Einkommens gehören Urlaubsgeld, Spesen, Gefahren- und Schmutzzulagen. Weiterhin betreffen nicht pfändbare Vermögenswerte:
Bei jeder Lohnpfändung wird zunächst das Existenzminimum des Schuldners berechnet. Der Lohnbetrag, der das Existenzminimum übersteigt, darf vom Betreibungsamt eingezogen werden. Zum Existenzminimum gehören Fixausgaben für die Miete, für die Nebenkosten, für Ausgaben im Haushalt, Futter für Haustiere, Sozialabgaben und die Ausübung des Berufs.
Das Existenzminimum setzt sich aus dem pauschalen Grundbetrag und aus den dazugehörigen Zuschlägen zusammen. Der monatliche Grundbetrag in der Schweiz liegt – Stand 2020 – für eine Einzelperson bei 1.200 Franken und muss für Unterhalt, Nahrung, Körperpflege, Kleidung, Energiekosten und kulturelle Bedürfnisse ausreichen. Für Ehepartner ist ein Grundbetrag von 1.700 Franken vorgesehen. Für Kinder gilt ein Betrag zwischen 400 und 600 Franken.
Das Betreibungsamt ist dazu verpflichtet, den Arbeitsgeber über die Lohnpfändung in Kenntnis zu setzen. Das erfolgt auf direktem Weg, indem der Arbeitgeber dazu aufgefordert wird, alle über das Existenzminimum reichenden Beträge des Lohns direkt an die Behörde zu überweisen. Entsprechend sorgst nicht du für die Zahlung, sondern der Betrag wird vom Lohn durch deinen Arbeitsgeber eingezogen.
Du hast jedoch die Möglichkeit auf eine stille Lohnpfändung, die genehmigt werden muss. Durch diese wird der Arbeitsgeber nicht informiert, während du dich als Schuldner verpflichtest, den Betrag, der fällig ist, an das Betreibungsamt zu überweisen. Allerdings besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine stille Lohnpfändung.
Die Lohnpfändung darf laut Gesetz in der Schweiz maximal ein Jahr dauern. Sind die Schulden nach Ablauf dieser Zeit nicht getilgt, verlangt der Gläubiger in der Regel eine Fortsetzung der Pfändung, die er beantragen muss und die sich dann auch über das Jahr hinaus erstreckt. Können nicht alle Schulden zurückgezahlt werden, erhältst du als Gläubiger vom Betreibungsamt einen Verlustschein. Dieser macht möglich, dass du gegenüber dem Schuldner jederzeit eine neue Betreibung einleiten kannst. Ein Verlustschein verjährt erst nach zwanzig Jahren. Du hast entsprechend Zeit, deine Ansprüche immer wieder neu geltend zu machen.
Wenn ein Betreibungsverfahren für eine Lohnpfändung eingeleitet wird, richtet die Behörde ihr Augenmerk zunächst auf alle Vermögenswerte des Schuldners. Ist nicht genügend Geld oder Vermögen vorhanden, wird eine Lohnpfändung fällig. Du kannst dagegen Beschwerde einreichen, wobei grundsätzlich nur ein Gläubiger Anspruch auf die Pfändung hat. Weitere Gläubiger haben erst ein Anrecht auf die Pfändung, wenn die Schuld des ersten Gläubigers bezahlt wurde.
Wenn eine Lohnpfändung droht, solltest du deinen Arbeitgeber darüber informieren, da dieser ohnehin davon erfahren wird. Zwar entsteht hier für das Personalbüro zusätzliche Arbeit, eine Kündigung ist jedoch nicht möglich. Auch ist es ratsam, einen Rechtsanwalt einzuschalten und ein Gesuch einzureichen, wenn die Auslagen keine Pfändung gestatten.
Allgemein gilt, dass du nicht grundsätzlich für die Schulden deines Ehepartners oder für die des eingetragenen Partners haftest. Die solidarische Haftung besteht in der Schweiz nur dann, wenn du ausdrücklich dazu verpflichtet bist oder es sich um Schulden für gemeinsame und laufende Bedürfnisse oder offene Rechnungen handelt. Verpflichtet bist du, wenn beide Ehegatten einen Kreditvertrag unterzeichnet haben.
Für alle Schulden gegenüber einem Dritten haften verheiratete Personen oder zusammenlebende Partner dagegen immer mit ihrem eigenen Vermögen, falls keine Gütertrennung oder Konkurs bestehen. Ansonsten wird in Vollschulden und in Eigenschulden unterschieden. Vollschulden sind die im Gesetz aufgezählten Schulden, Eigenschulden die von dir selbst verursachten, für die du entsprechend haftest.
In der Praxis und im Zivilrecht wirkt jede Rechtshandlung grundsätzlich „ex nunc“. Das bedeutet, dass ein bereits geschlossener Vertrag, der in seinen Vereinbarungen geändert wird, ab diesem Zeitpunkt neu gilt und nicht mehr rückwirkend. Das kann bei einer Kündigung oder Anfechtung ebenso der Fall sein wie bei Aufhebungsvereinbarungen und Urteilen. Soll dagegen rückwirkend eine Änderung erzielt werden, nennt sich das juristisch „ex tunc“.
Die Patientenverfügung soll sicherstellen, dass Menschen nach einem schweren Unfall, in gesundheitlich schwierigen Situationen und bei einem Heimeintritt nach ihrem eigenen Willen versorgt werden. Aber wie soll ein Mensch, der bewusstlos, komatös oder psychisch sehr eingeschränkt ist, seinen Willen äussern? Mit der Patientenverfügung steht in der Schweiz ein Formular bereit, in dem du schon vor dem Eintreten einer solchen Situation einen Vorsorgeauftrag gibst. Du triffst damit Entscheidungen proaktiv und entlastest nahestehende Personen im Ernstfall – denn wenn keine schriftliche Verfügung vorliegt, müssen diese die Entscheidungen treffen.
Das Erwachsenenschutzrecht ermöglicht die Pflege und Fürsorge für Personen, die aufgrund einer geistigen Einschränkung oder Behinderung nicht vollständig für sich selbst sorgen können und die Verantwortung an eine andere Person abgeben. Dabei sind in der Schweiz mittlerweile seit 2013 Änderungen in Kraft getreten, die die Rechte der behinderten Person besser wahrnehmen. Eltern und Geschwister können weiterhin als Beistand fungieren und haben dabei mehr Verantwortung und Vorteile.
Forderungen für Schulden können von einem Gläubiger auf einen anderen wechseln, wenn diese das vertraglich vereinbaren. Das geschieht mittels einer Abtretungserklärung in Form einer Zession. Für den Schuldner ändert sich die Forderung dabei nicht, er zahlt sie lediglich an den neuen Gläubiger und nicht mehr an den alten. Die Abtretung benötigt keine notarielle Beglaubigung.
Wichtige Angelegenheiten im Leben besiegeln wir oft mit einem Vertrag. So können wir uns schriftlich absichern, dass wir die gleichen Interessen verfolgen und unser Vertragspartner im Nachhinein nicht das Gegenteil behauptet. Manchmal ändern sich jedoch die Verhältnisse und bestimmte Punkte, die zuerst vertraglich geregelt waren, sind überhaupt nicht mehr möglich. Sind nun der komplette Vertrag und das Geschäft hinfällig? Oder wird nur die einzelne Vertragsklausel gestrichen oder unwirksam? Die salvatorische Klausel regelt diese Sonderfälle. Wir geben dir hier die wichtigsten Tipps zu dieser Klausel.
In schwierigen wirtschaftlichen Zeiten kann es durchaus vorkommen, dass Stellen gestrichen werden. Eine Alternative dazu ist die sogenannte Änderungskündigung. Dies bedeutet, dass dein Arbeitsvertrag, den du einmal unterschrieben hast, in einem oder bestimmten Punkten abgeändert wird. In vielen Fällen betrifft dies deinen Lohn. Befindet sich dein Unternehmen in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage, ist dein Chef durchaus berechtigt, deinen Stundenlohn durch diese Art der Kündigung zu kürzen. So soll erreicht werden, dass die Firma wieder rote Zahlen schreibt. Selbstverständlich musst du einer solchen nicht bedingungslos zustimmen. Vielmehr solltest du dir in Ruhe überlegen, ob der Wechsel des Arbeitgebers nicht sinnvoller ist.