Bitte verwenden Sie Microsoft Edge, Google Chrome oder Firefox.
Das Schweizer Transplantationsgesetz regelt alle Arten der Entnahme und Transplantation von Zellen, Gewebe und ganzen Organen zum Zwecke der Heilung von Krankheiten. In diesem Zusammenhang legt das Gesetz fest, unter welchen Bedingungen eine Entnahme vorgenommen werden darf, welche Art von Zustimmung dafür erforderlich ist und welche Art von Zellen oder Organen überhaupt verwendet werden darf. Darüber hinaus legt das Transplantationsgesetz fest, dass eine Spende von Organen unentgeltlich ist, dass der Handel mit Organen oder Gewebe verboten ist und wie die Vergabe entnommener Organe reguliert wird.
Die Voraussetzung für die Entnahme von Gewebe zur Transplantation in einen anderen Patienten ist die Zustimmung des Betroffenen. Diese Zustimmung drückt der Organspender über eine Organspende-Karte aus. Darüber hinaus gibt es in der Schweiz seit dem Jahr 2018 das Nationale Organspenderegister. Hier können Personen, die einer Entnahme ihres Gewebes oder ihrer Organe ihre Zustimmung erteilen, sich online registrieren und dabei festlegen, welche Organe im Falle ihres Todes entnommen und transplantiert werden dürfen. Der einmal gesetzte Eintrag kann von den Betroffenen jederzeit geändert oder gelöscht werden. Im Gegensatz zur Organspende-Karte ermöglicht das Online-Register den behandelnden Ärzten jederzeit eine Abfrage, ohne dass erst das Dokument gefunden werden muss. Liegt kein Einverständnis eines Verstorbenen vor, so müssen die nächsten Angehörigen über eine Organspende entscheiden.
Zu diesem in vielen Ländern strittigen Thema legt sich die Transplantationsverordnung nicht eindeutig fest. Es bedarf stattdessen einer gesonderten Genehmigung durch das Department des Inneren, genauer durch das dort angesiedelte Bundesamt für Gesundheit. Zugleich ist die Transplantation solcher Stammzellen ein gutes Beispiel, um zu zeigen, warum das Transplantationsgesetz regelmässig neu betrachtet wird. Die Stammzellenforschung ist noch recht neu und lange Zeit war nicht klar, ob sie vielleicht Schaden anrichten könnte. Inzwischen ist die Medizin weiter, so dass die Übertragung von Embryonalzellen zukünftig grösseren Raum in der medizinischen Therapie einnehmen könnte.
Auch diese Frage ist im Transplantationsgesetz geregelt. In einem separaten Absatz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch sogenannte Lebendspender Gewebe oder Organe für andere zur Verfügung stellen können. Diese Möglichkeit ist tatsächlich sehr wichtig, denn in den Kantonen der Schweiz wird jährlich ein grosser Teil der transplantierten Nieren und Lebern durch Lebendspender möglich gemacht. Der Spender kann dabei entweder zielgerichtet für eine bestimmte Person, zum Beispiel einen Verwandten, spenden oder das Organ anonym der Allgemeinheit zur Verfügung stellen.
Im Transplantationsgesetz ist klar festgehalten, welche Schritte bei einer Transplantation einzuhalten sind.
Die Koordination einer Transplantation obliegt der Swisstransplant, einer Stiftung mit Sitz in Bern. Die Swisstransplant, so steht es im Transplantationsgesetz, ist für die Information der Öffentlichkeit über die Organspende ebenso zuständig wie für die tatsächliche Durchführung. Dazu führt die Stiftung das Register, in dem alle Patienten eingetragen sind, die ein Organ benötigen. Wird ein Organ, etwa nach einem schweren Unfall, verfügbar, so entscheidet eine rund um die Uhr erreichbare Delegation über die Zuteilung des Organs zu einem Empfänger.
Die vom Bundesrat ins Leben gerufene Vernehmlassung zum Transplantationsgesetz zielt darauf, in der Schweiz die sogenannte erweiterte Widerspruchslösung zur Rechtsgrundlage zu machen. Die Vernehmlassung ist damit ein Gegenvorschlag zu einer Initiative, die eine Möglichkeit der Organspende ohne Berücksichtigung der Wünsche der Angehörigen vorsieht. Der Bundesrat möchte dagegen erreichen, dass Organe und Gewebe eines Verstorbenen für die Organspende genutzt werden dürfen, wenn kein Widerspruch seitens des Verstorbenen vorliegt und auch die nächsten Angehörigen nicht widersprechen. Beide Initiativen zielen darauf, die Organspende in der Schweiz zu erleichtern und damit mehr Schwerkranken helfen zu können.
Um eine Straftat zu begehen, ist neben Absicht und Planung die Ausführung notwendig. Aber auch der Vorsatz genügt oft, damit sich ein Täter strafbar macht. Zusätzlich gibt es den Eventualvorsatz, der wiederum eine abgeschwächte Form des Vorsatzes darstellt, in der Schweiz jedoch ebenfalls strafbar sein kann. Er beinhaltet, dass ein Täter eine tatsächliche Tatbestandsverwirklichung nicht zwingend anstrebt oder für sicher hält, sondern seine Pläne von den Umständen abhängig macht und sich mit einem möglichen Erfolg abfindet.
Immer wieder hörst du in den Medien, dass eine Person eine andere verletzt oder gar getötet hat. Nicht selten verwenden Reporter und Journalisten bezüglich des Täters Formulierungen wie „begrenzt urteilsfähig“. Vor allem bei Straftaten, die sich auf Leib und Leben von Personen beziehen, verläuft die Diskussion aufgrund dieser oder ähnlicher Begriffes oft kontrovers. Dabei wissen die wenigsten Menschen, wann und warum eine Person als urteilsfähig oder nicht urteilsfähig eingestuft wird. Unser FAQ rund um das Thema Urteilsfähigkeit erlaubt es dir, dir ein begründetes Urteil zu bilden.
Egal, ob es um staatliche Institutionen, private Unternehmen, Arztpraxen oder soziale Medien geht: bei all diesen Organisationen werden personenbezogene Daten gesammelt und gespeichert. Die Menge der Daten kann dabei gross sein. Die Datenschutzgrundverordnung versucht diese daher so gut wie möglich zu schützen. Aus diesem Grund ist es für jedes Unternehmen unerlässlich, sich genau darüber zu informieren, welche Aspekte bei personenbezogenen Daten zu beachten sind. Zwar sind die Gesetze theoretisch genau definiert, jedoch ist die Umsetzung in der Praxis häufig mit Schwierigkeiten verbunden. In diesem Artikel findest du Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema personenbezogene Daten.
In der Schweiz gibt es rund 100.000 Vereine. Diese sind in den verschiedensten Bereichen tätig: Vom Sport, über Kultur bis hin zu Viehzucht und Wohltätigkeit sind alle Bereiche vertreten. Es ist in der Schweiz auch sehr einfach, einen Verein zu gründen – zumindest in der Theorie. Du benötigst nur schriftliche Statuten und einen Mitstreiter. Sobald die Statuten an der Gründungsversammlung von den Gründungsmitgliedern angenommen wurden, existiert der neue Verein. Doch es gibt dennoch einige Dinge, die erfüllt werden müssen, damit der Verein auch auf Dauer bestehen bleiben kann. Hier erfährst du, was du alles beachten musst.
Wer als Unternehmer Mitarbeiter beschäftigt, kann an sie den Anspruch zur Pflichterfüllung ihrer Aufgaben stellen. Aber auch Arbeitnehmer haben Verpflichtungen gegenüber ihren Angestellten. Dazu gehört vor allem die Fürsorgepflicht. Wie sie im Schweizer Arbeitsrecht gesetzlich geregelt ist und welche Bereiche die Fürsorgepflicht umfasst, erklären wir dir in unserem Ratgeber. Ausserdem erfährst du, welche Rechte Arbeitnehmer haben, wenn der Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzt. Darüber hinaus erläutern wir auch die Pflichten der Arbeitnehmer.
Wichtige Angelegenheiten im Leben besiegeln wir oft mit einem Vertrag. So können wir uns schriftlich absichern, dass wir die gleichen Interessen verfolgen und unser Vertragspartner im Nachhinein nicht das Gegenteil behauptet. Manchmal ändern sich jedoch die Verhältnisse und bestimmte Punkte, die zuerst vertraglich geregelt waren, sind überhaupt nicht mehr möglich. Sind nun der komplette Vertrag und das Geschäft hinfällig? Oder wird nur die einzelne Vertragsklausel gestrichen oder unwirksam? Die salvatorische Klausel regelt diese Sonderfälle. Wir geben dir hier die wichtigsten Tipps zu dieser Klausel.