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Die salvatorische Klausel bedeutet auf Deutsch „bewahrende“ Klausel und schützt die Gültigkeit eines Vertrags auch dann, wenn einer oder mehrere Paragrafen unwirksam oder undurchführbar sein sollten. Ausserdem wird somit die Wirksamkeit eines Kontrakts nicht beeinflusst, wenn er Lücken aufweist oder bestimmte Fragen nicht regelt. Der Sinn der salvatorischen Klausel ist somit, einen unvollständigen oder fehlerhaften Vertrag mitsamt dem wirtschaftlichen Erfolg zu erhalten und eine ergänzende Vertragsauslegung zu vereinbaren, sofern alle Vertragspartner dieser Klausel zustimmen. Im Zusammenhang mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist die Verwendung der Erhaltungsklausel jedoch nicht notwendig und ausserdem nicht zulässig. Es ist bereits gesetzlich geregelt, dass unwirksame Klauseln den Rest der Geschäftsbedingungen nicht berühren. Somit ist die Verwendung der salvatorischen Klausel unnötig.
Es gibt keine feststehende Formulierung oder keine vorgeschriebenen Inhalte für diese Erhaltungsklausel. Je nach Zweck und Inhalt eines Vertrags wird die salvatorische Klausel der Situation angepasst. Je nach konkretem Inhalt des Vertrages klingt die salvatorische Klausel oft etwas unterschiedlich. Ein sehr allgemein gehaltenes Beispiel: „Sollten einzelne Vereinbarungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Inhalte des Vertrages davon unberührt.“ Häufig wird hier noch ein Zusatz eingefügt, der besagt, dass sich die Vertragspartner im Bedarfsfall zu einer inhaltlichen Anpassung verpflichten. Die klare Zielsetzung ist auch hier, die wirtschaftliche Wirksamkeit eines Vertrages nicht in Gefahr zu bringen. Im besten Fall holst du zu der Formulierung der salvatorischen Klausel in deinem Vertrag das Urteil eines Anwalts ein. So vermeidest du eventuelle Streitfälle. Ausserdem kannst du dann sicher sein, dass die Klausel rechtssicher ist.
Mit diesem Kniff sichert sich im Arbeitsrecht hauptsächlich der Arbeitgeber ab. Wenn du ein Arbeitsverhältnis eingehst und dir dein neuer Chef einen Arbeitsvertrag samt salvatorischer Klausel vorlegt, solltest du diesen Kontrakt sehr genau auf seine Gültigkeit überprüfen. Beispielsweise ist es nicht erlaubt, „etwaige Überstunden mit dem Gehalt abzugelten“, da sich daraus nicht die Anzahl der Überstunden erschliesst. Ebenfalls ist eine Rückforderung der angefallenen und erstatteten Fortbildungskosten seitens des Arbeitgebers laut Arbeitsrecht nichtig und somit ungültig. Das Bundesarbeitsgericht hat diese und einige andere Beispiele gesetzlich geregelt. Im Zweifelsfall solltest du deinen Arbeitsvertrag von einem Anwalt überprüfen lassen.
Da diese Klausel alle Punkte eines Vertragswerks samt deren Schlussbestimmungen einschliessen soll, steht sie stets am Ende eines Kontrakts. Es ist jedoch auch möglich, dass bei komplexen Verträgen – beispielsweise bei einer Scheidung oder im Erbrecht – mehrere salvatorische Klauseln unter verschiedenen Vertragsbestandteilen formuliert werden.
Wenn der Fall eintritt, dass ein Vertrag teilweise unwirksam oder undurchführbar sein sollte oder sich Lücken im Vertragsinhalt offenbaren, ist genau zu ermitteln, mit welcher Absicht beide Parteien diesen Kontrakt abgeschlossen haben. Dabei sind der Sinn und Zweck des Vertrags und die Interessen der beiden Vertragsparteien zu berücksichtigen. Nun ist der Vertrag mit Einwilligung beider Seiten rechtsgültig zu ergänzen. Dies bezeichnet man als ergänzende Vertragsauslegung. Eine Erweiterung des Vertragsinhalts ist jedoch unzulässig.
Das wichtigste Urteil hinsichtlich der Erhaltungsklausel ist die Prüfung nach der Sinnhaftigkeit im Einzelfall. Ein Vertrag, bei dem die salvatorische Klausel in Kraft tritt, muss unbedingt daraufhin untersucht werden, ob beide Vertragspartner auf das teils undurchführbare Geschäft als Ganzes verzichtet hätten oder nicht. Im Zweifel geht die Beweislast auf denjenigen über, der die salvatorische Klausel und somit den kompletten Vertrag für unwirksam hält.
Die Erhaltungsklausel dient primär der Schadensbegrenzung und soll den wirtschaftlichen Erfolg sichern. Im Arbeitsrecht hingegen ist eine salvatorische Klausel mit Vorsicht zu betrachten. Beispielsweise hast du einen Vertrag unterschrieben, der besagt, dass bei einem Verstoss gegen bestimmte Wettbewerbsbedingungen eine Vertragsstrafe von 500.000 Franken gezahlt werden soll. Zudem enthält dieser Kontrakt eine salvatorische Klausel, die besagt, dass bei Unwirksamkeit eines einzelnen Vertragspunktes die Wirksamkeit des gesamten Vertrags unberührt bleiben soll. In der Regel wäre eine solch hohe Vertragsstrafe unverhältnismässig und somit unwirksam. Die Erhaltungsklausel verhindert nun, dass daraus der gesamte Vertrag nichtig wird. Es gilt nun festzustellen, was der ursprünglichen Absicht der beiden Vertragspartner nahe kommt, z. B. eine ergänzende Vertragsauslegung mit einer Vertragsstrafe von 15.000 Franken, falls gegen die Wettbewerbsbedingungen verstossen würde.
Wir alle schliessen im Laufe unseres Lebens unzählige Verträge ab. Bei den meisten von ihnen geschieht das unbewusst – etwa beim täglichen Einkauf. Andere Vertragsabschlüsse dagegen sind von grosser Bedeutung für unser Leben: der Abschluss eines Arbeitsvertrages beispielsweise oder der Kauf einer Immobilie. Dass man aus bereits geschlossenen Verträgen oft nur schwer herauskommt, davon können viele ein Lied singen. Doch es gibt auch gute Gründe und Möglichkeiten, fehlerhafte Vereinbarungen wieder zu lösen oder umzuwandeln. Dabei unterscheidet die Rechtsprechung verschiedene Sachverhalte. Die grundlegendsten haben wir im Folgenden für dich zusammengefasst.
Der Darlehensnehmer erhält Geld von seinem Darlehensgeber und zahlt dieses Geld einschliesslich der Zinsen zurück. Der Darlehensgeber gewährt das Darlehen und hat das Recht auf eine Vergütung seiner Leistung. Damit sind die wesentlichen Rechte und Pflichten von beiden Vertragsparteien benannt. Zur Absicherung beider Seiten ist es nötig, die Bedingungen für das Darlehen schriftlich festzuhalten. Dazu schliessen beide Seiten einen Darlehensvertrag ab. Er ist für viele Jahre die Basis der Geschäftsbeziehung und sollte deshalb von allen Beteiligten sorgfältig geprüft werden. Doch welche Punkte sollten unbedingt in den Vertrag aufgenommen werden?
Viele Menschen in der Schweiz setzen, wenn sie heiraten, einen familienrechtlichen Ehevertrag auf und legen darin den Güterstand fest. Damit wird geklärt, wem in der Ehe was gehört, wie das Vermögen nach der Scheidung aufgeteilt wird, was passiert, wenn ein Ehepartner stirbt oder wenn Schulden gemacht wurden. Es gibt drei Möglichkeiten, den Güterstand festzulegen: als Gütergemeinschaft, Gütertrennung und Errungenschaftsbeteiligung. Häufig wird die Gütertrennung in der Schweiz gewählt.
Die unerwartete Kündigung des Arbeitgebers, der Streit mit dem Nachbarn über ein aufgestelltes Gartenhaus oder die plötzliche Trennung vom Ehegatten, im alltäglichen Leben gibt es eine Vielzahl an möglichen Situationen, in denen du einen professionellen rechtlichen Rat gut gebrauchen kannst. Vor allem dann, wenn du die rechtliche Grundlage nicht kennst, lohnt es sich, eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Ein Anwalt bietet dir seine fachlich-kompetente Hilfe an und steht dir als Ratgeber zur Seite. In der Schweiz gibt es alternativ zudem das Angebot einer unentgeltlichen Rechtsauskunft. Alle wichtigen Informationen, die du über die Rechtsberatung wissen solltest, kannst du hier nachlesen.
Ein Fahrverbot wird in der Regel für schwerwiegendere Verkehrsverstösse erteilt, kann aber auch durch die zunehmende Umweltbelastung und Luftverschmutzung für spezielle Bereiche gelten, z. B. wenn ältere Autos eine zu hohe Schadstoffbelastung aufweisen oder das Fahren in bestimmten Stadtbereichen wie einer Fussgängerzone verboten ist. Das Fahrverbot ist entsprechend eine übliche Massnahme, um die Sicherheit im Strassenverkehr zu gewährleisten und hat auch einen verkehrserzieherischen Sinn. Daher ist es wichtig, die Regeln zu kennen und sich an die Vorgaben zu halten.
Die Friedensrichter sind für das vom Gesetzgeber vorgeschriebene Schlichtungsverfahren zuständig. Bevor du vor Gericht ziehst, solltest du zunächst ein Schlichtungsverfahren anberaumen. Das spart einerseits Kosten und soll zudem zu einer einvernehmlichen Lösung führen. Diese grundsätzliche Möglichkeit bietet sich immer dann, wenn der zivilrechtliche Streitwert gering ist. Was es darüber zu wissen gibt, erfährst du hier.