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Darlehensvertrag: alles zu Rechten und Pflichten der Vertragsparteien

Darlehensvertrag: alles zu Rechten und Pflichten der Vertragsparteien

Der Darlehensnehmer erhält Geld von seinem Darlehensgeber und zahlt dieses Geld einschliesslich der Zinsen zurück. Der Darlehensgeber gewährt das Darlehen und hat das Recht auf eine Vergütung seiner Leistung. Damit sind die wesentlichen Rechte und Pflichten von beiden Vertragsparteien benannt. Zur Absicherung beider Seiten ist es nötig, die Bedingungen für das Darlehen schriftlich festzuhalten. Dazu schliessen beide Seiten einen Darlehensvertrag ab. Er ist für viele Jahre die Basis der Geschäftsbeziehung und sollte deshalb von allen Beteiligten sorgfältig geprüft werden. Doch welche Punkte sollten unbedingt in den Vertrag aufgenommen werden?

Was ist ein Darlehensvertrag?

Ein Darlehensvertrag ist ein Vertrag zwischen den Parteien, die an dem Darlehen beteiligt sind: dem Darlehensgeber und dem Darlehensnehmer. Er ist nicht zu verwechseln mit dem Kaufvertrag für die Immobilie und wird davon völlig unabhängig abgeschlossen.

Welche Inhalte sind im Vertrag geregelt?

Vereinfacht gesagt, hält ein Darlehensvertrag alle Rechte und Pflichten der beiden Vertragspartner fest. Darüber hinaus sind die wichtigsten Konditionen zum Darlehen aufgeführt. Zu den Inhalten gehören zum Beispiel

  • der Name und die vollständige Anschrift des Darlehensgebers
  • Name und Adresse des Darlehensnehmers
  • die Darlehenssumme
  • die Höhe der Darlehensrate
  • die anfängliche Tilgungsleistung
  • der Zinssatz und
  • der Ablauf der Zinsbindung.

Hinzu kommen weitere Regelungen wie zum Beispiel die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der finanzierenden Bank. Mit dem Darlehensvertrag werden meist auch die Konditionen für die Bestellung der Hypothek dokumentiert, sodass mit der Bestellung der Grundschuld ein weiterer Vertrag hinzukommt, der parallel zum Darlehensvertrag abgeschlossen wird.

Welche Vertragsparteien schliessen den Vertrag ab?

Der Vertrag über den Kredit wird von dem Kreditgeber und dem Kreditnehmer abgeschlossen. Hier unterscheidet sich ein Darlehensvertrag für den Kauf einer Immobilie nicht von einem Vertrag für ein Privatdarlehen. Ein privater Darlehensvertrag sollte deshalb die gleichen Inhalte abdecken wie ein Vertrag mit einer Bank.

Warum ist die Schriftform wichtig?

Bei einem Darlehen handelt es sich um eine Finanzierung mit sehr langer Laufzeit. Sie beträgt regelmässig zehn, 15 oder 20 Jahre. Viele Finanzierungen mit einer hohen Summe laufen bis zur vollständigen Tilgung sogar noch länger. Der Kreditnehmer muss sich darüber im Klaren sein, dass er für viele Jahre lang eine Verpflichtung gegenüber seinem Kreditgeber eingeht, denn er muss die vereinbarte Rate für das Darlehen zuverlässig jeden Monat zahlen. Diese langfristige Verpflichtung ist einer der wesentlichen Nachteile, die der Kreditnehmer kennen muss. Auch über die weiteren Konditionen für das Darlehen muss zweifelsfrei Klarheit herrschen. Sie müssen für alle Mitarbeiter der Bank eindeutig dokumentiert sein, sodass auch dann keine Nachfragen aufkommen, wenn der Banksachbearbeiter wechselt. Vor diesem Hintergrund ist ein Darlehensvertrag unbedingt schriftlich zu dokumentieren. Vor dem Abschluss solltest du als Kreditnehmer natürlich alle Details rund um dein Darlehen mit dem Berater besprechen, damit du genau weisst, welche Pflichten und Rechte mit der Unterschrift des Vertrags auf dich zukommen.

Was muss der Darlehensgeber zu seinen Pflichten wissen?

Der Darlehensgeber ist bei einem Privatdarlehen ebenso wie bei einem Bankdarlehen verpflichtet, die vereinbarte Darlehenssumme zum festgelegten Zeitpunkt auszuzahlen. Ist eine Auszahlung auf Abruf oder auf Raten ausgehandelt, hat er die festgelegten Zeiten einzuhalten. Er ist ausserdem verpflichtet, nur die vereinbarte Vergütung mit den verhandelten Kosten zu erheben. Sie sind in den gebundenen Sollzinsen und dem Effektivzins festgeschrieben. Der Darlehensgeber darf die Zinsen während der vereinbarten Zinsbindungsfrist nicht verändern. Sinken die Marktzinsen, bleiben die festgeschriebenen Darlehenszinsen ebenso unverändert wie bei einem steigenden Zins. Ausserdem darf der Darlehensgeber das Darlehen nur unter sehr genau festgelegten Bedingungen kündigen. Er hat insbesondere in der Regel nicht das Recht, das ausgeliehene Geld in einer Summe von dem Kreditnehmer zurückzufordern.

Welche Pflichten hat der Darlehensnehmer bei einem Kredit?

Auch du als Darlehensnehmer hast eine Reihe von Pflichten, die im Vertrag genau dokumentiert sind. Deine Hauptpflicht ist es, das Darlehen in monatlich festgelegten Raten zum vereinbarten Zeitpunkt in der festgeschriebenen Höhe zurückzuzahlen. Du bist ausserdem verpflichtet, das Darlehen abzunehmen, sobald es an dich ausgezahlt ist oder an den Verkäufer der Immobilie überwiesen wurde. Sofern eine zusätzliche optionale Sondertilgung vereinbart ist, darfst du diese leisten, bist aber nicht dazu verpflichtet. Zu deinen Pflichten gehört es auch, innerhalb der Zinsbindung keine Änderung des Zinssatzes zu verlangen, weil dieser in diesem Zeitraum festgeschrieben ist.

Wie sieht es mit der Kündigung aus?

Für beide Vertragspartner von grosser Bedeutung sind die Regelungen rund um die Vertragskündigung. Der Darlehensgeber hat meist nur dann ein Recht auf eine Kündigung, wenn du mit der Zahlung der Raten im Rückstand bist. Beträgt die ausstehende Summe zwei oder drei Monatsraten, darf er das Darlehen kurzfristig fällig stellen und die Rückzahlung der Restsumme von dir verlangen. Das wird er allerdings nur tun, wenn du deiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommst und keine einvernehmliche Regelung für eine Einigung anstrebst. Du selbst darfst das Darlehen ebenfalls erst zum Ablauf der Zinsbindung kündigen und zahlst es dann in der ausstehenden Höhe zurück.

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