Bitte verwenden Sie Microsoft Edge, Google Chrome oder Firefox.
Ein Darlehensvertrag ist ein Vertrag zwischen den Parteien, die an dem Darlehen beteiligt sind: dem Darlehensgeber und dem Darlehensnehmer. Er ist nicht zu verwechseln mit dem Kaufvertrag für die Immobilie und wird davon völlig unabhängig abgeschlossen.
Vereinfacht gesagt, hält ein Darlehensvertrag alle Rechte und Pflichten der beiden Vertragspartner fest. Darüber hinaus sind die wichtigsten Konditionen zum Darlehen aufgeführt. Zu den Inhalten gehören zum Beispiel
Hinzu kommen weitere Regelungen wie zum Beispiel die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der finanzierenden Bank. Mit dem Darlehensvertrag werden meist auch die Konditionen für die Bestellung der Hypothek dokumentiert, sodass mit der Bestellung der Grundschuld ein weiterer Vertrag hinzukommt, der parallel zum Darlehensvertrag abgeschlossen wird.
Der Vertrag über den Kredit wird von dem Kreditgeber und dem Kreditnehmer abgeschlossen. Hier unterscheidet sich ein Darlehensvertrag für den Kauf einer Immobilie nicht von einem Vertrag für ein Privatdarlehen. Ein privater Darlehensvertrag sollte deshalb die gleichen Inhalte abdecken wie ein Vertrag mit einer Bank.
Bei einem Darlehen handelt es sich um eine Finanzierung mit sehr langer Laufzeit. Sie beträgt regelmässig zehn, 15 oder 20 Jahre. Viele Finanzierungen mit einer hohen Summe laufen bis zur vollständigen Tilgung sogar noch länger. Der Kreditnehmer muss sich darüber im Klaren sein, dass er für viele Jahre lang eine Verpflichtung gegenüber seinem Kreditgeber eingeht, denn er muss die vereinbarte Rate für das Darlehen zuverlässig jeden Monat zahlen. Diese langfristige Verpflichtung ist einer der wesentlichen Nachteile, die der Kreditnehmer kennen muss. Auch über die weiteren Konditionen für das Darlehen muss zweifelsfrei Klarheit herrschen. Sie müssen für alle Mitarbeiter der Bank eindeutig dokumentiert sein, sodass auch dann keine Nachfragen aufkommen, wenn der Banksachbearbeiter wechselt. Vor diesem Hintergrund ist ein Darlehensvertrag unbedingt schriftlich zu dokumentieren. Vor dem Abschluss solltest du als Kreditnehmer natürlich alle Details rund um dein Darlehen mit dem Berater besprechen, damit du genau weisst, welche Pflichten und Rechte mit der Unterschrift des Vertrags auf dich zukommen.
Der Darlehensgeber ist bei einem Privatdarlehen ebenso wie bei einem Bankdarlehen verpflichtet, die vereinbarte Darlehenssumme zum festgelegten Zeitpunkt auszuzahlen. Ist eine Auszahlung auf Abruf oder auf Raten ausgehandelt, hat er die festgelegten Zeiten einzuhalten. Er ist ausserdem verpflichtet, nur die vereinbarte Vergütung mit den verhandelten Kosten zu erheben. Sie sind in den gebundenen Sollzinsen und dem Effektivzins festgeschrieben. Der Darlehensgeber darf die Zinsen während der vereinbarten Zinsbindungsfrist nicht verändern. Sinken die Marktzinsen, bleiben die festgeschriebenen Darlehenszinsen ebenso unverändert wie bei einem steigenden Zins. Ausserdem darf der Darlehensgeber das Darlehen nur unter sehr genau festgelegten Bedingungen kündigen. Er hat insbesondere in der Regel nicht das Recht, das ausgeliehene Geld in einer Summe von dem Kreditnehmer zurückzufordern.
Auch du als Darlehensnehmer hast eine Reihe von Pflichten, die im Vertrag genau dokumentiert sind. Deine Hauptpflicht ist es, das Darlehen in monatlich festgelegten Raten zum vereinbarten Zeitpunkt in der festgeschriebenen Höhe zurückzuzahlen. Du bist ausserdem verpflichtet, das Darlehen abzunehmen, sobald es an dich ausgezahlt ist oder an den Verkäufer der Immobilie überwiesen wurde. Sofern eine zusätzliche optionale Sondertilgung vereinbart ist, darfst du diese leisten, bist aber nicht dazu verpflichtet. Zu deinen Pflichten gehört es auch, innerhalb der Zinsbindung keine Änderung des Zinssatzes zu verlangen, weil dieser in diesem Zeitraum festgeschrieben ist.
Für beide Vertragspartner von grosser Bedeutung sind die Regelungen rund um die Vertragskündigung. Der Darlehensgeber hat meist nur dann ein Recht auf eine Kündigung, wenn du mit der Zahlung der Raten im Rückstand bist. Beträgt die ausstehende Summe zwei oder drei Monatsraten, darf er das Darlehen kurzfristig fällig stellen und die Rückzahlung der Restsumme von dir verlangen. Das wird er allerdings nur tun, wenn du deiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommst und keine einvernehmliche Regelung für eine Einigung anstrebst. Du selbst darfst das Darlehen ebenfalls erst zum Ablauf der Zinsbindung kündigen und zahlst es dann in der ausstehenden Höhe zurück.
Bürgschaften sind in der Geschäftswelt üblich, wenn ein Gläubiger die Garantie benötigt, dass ein Schuldner oder Kreditnehmer seiner Zahlung nachkommt. Die Sicherheiten ermöglichen oftmals überhaupt den Vertragsabschluss, so dass auf jeden Fall der Gläubiger sein Geld erhält. Bürgschaften werden in der Regel als Kredit bei der Bank beantragt, wobei die Bank dann der Bürge ist. Daneben gibt es auch andere Möglichkeiten für Bürgschaften, die zur Verfügung stehen und immer eine Haftung für die Schuldnersumme darstellen.
Du kennst sie vor allem aus Filmen und Krimiserien oder über Politskandale: die Geldwäscherei. Das Verschieben von Erlösen aus zwielichtigen Geschäften, um den Gewinn „reinzuwaschen“, ist aber ein echtes Problem für die Verbrechensbekämpfung: Oft findet die Geldwäscherei über Grenzen hinweg statt und nutzt dunkle Kanäle und unregulierte Bankmärkte. Alle rund um das Thema erfährst du hier.
Es gibt verschiedene Gründe, warum jemand eine Namensänderung wünscht. Wenn du einen Namen trägst, der Grund für Spott, Hänseleien oder Missverständnisse ist oder wenn familiäre Gründe vorliegen, wünschst du dir vielleicht eine Namensänderung. Auch nach einer Scheidung willst du unter Umständen wieder deinen Ledignamen tragen. Mit der Änderung des Namensrechts am 1. Januar 2013 hat sich einiges in diesem Bereich geändert. Was du unternehmen musst, um deinen Namen ändern zu können, welche Gründe dafür vorliegen müssen, welche Unterlagen du einreichen musst und was für Auswirkungen eine Namensänderung hat, erfährst du hier.
Partner, die sich offiziell das „Ja-Wort“ geben, rechnen wohl kaum damit, dass die Möglichkeit besteht, sich eines Tages wieder scheiden zu lassen. Dennoch spricht die Statistik eine andere Sprache: Etwa die Hälfte aller Ehen in der Schweiz wird wieder geschieden. Auch finanziell können die Scheidungsfolgen sehr unangenehm sein. Es ist daher empfehlenswert, sich vorab über die Güterstände in der Schweiz zu informieren. Welche gibt es, für welche Güterstände ist ein Ehevertrag notwendig und welche Lösung ist die individuell sinnvollste? In unserem Ratgeber erhältst du alle wichtigen Informationen sowie die gesetzlichen Grundlagen zum Güterstand in der Schweiz.
Nicht erst wenn die Steuererklärung ansteht, bekommt der Begriff der juristischen Person Gewicht. Doch was verbirgt sich hinter dem Begriff? Meint dies ein Unternehmen, und wenn ja, sind alle Unternehmensformen gemeint? Ist auch ein Mensch eine solche juristische Person? Welche Besonderheiten gilt es in Bezug aufs Steueramt, die Steuerberechnung und die Steuern im Allgemeinen und im Hinblick auf Unternehmensgründungen zu beachten? Die wichtigsten Fragen rund um den juristischen Fachbegriff haben wir uns einmal näher angesehen.
Bei einer Verursachung von Schäden wird der Schuldige haftbar gemacht und ist verpflichtet, an den Geschädigten Schadensersatz zu zahlen. Im Haftpflichtrecht der ist dann von Verschuldungshaftung die Rede. Sie kann etwa eintreten, wenn sich jemand im Strassenverkehr nicht an die Regeln hält und einen Unfall verursacht. Für solche Fälle gibt es die Möglichkeit der Haftpflichtversicherung.