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Alternierende Obhut: die wichtigsten Informationen zum Wechselmodell bei Kindern

Alternierende Obhut: die wichtigsten Informationen zum Wechselmodell bei Kindern

In der einen Woche bei Mama, in der anderen bei Papa – für immer mehr getrennte Familien ist die alternierende Obhut eine sinnvolle und praktikable Form der Umgangsregelung mit Kindern. Beide Elternteile kümmern sich (zeitlich) gleichberechtigt um den Nachwuchs, der damit ein Zuhause sowohl bei der Mutter als auch beim Vater hat. Welche Kriterien für die alternierende Obhut erfüllt sein müssen, welche Möglichkeiten, aber auch mögliche Probleme es dabei geben kann, erklären wir dir in unserem Ratgeber.

Was bedeutet alternierende Obhut?

Mit der alternierenden Obhut wird ein Modell zum Umgang mit dem Kind oder den Kindern nach der Trennung der Eltern bezeichnet. Bei diesem sogenannten Wechselmodell verbringen die Kinder etwa gleich viel Zeit, mindestens aber 30 Prozent bei der Mutter und dem Vater, die sich die elterliche Sorge teilen. Dementsprechend haben die Kinder zwei gleichwertige Zuhause. Einen allein erziehenden Elternteil gibt es bei dieser Regelung nicht mehr.

Welche Möglichkeiten der alternierenden Obhut gibt es für Eltern?

Das Wechselmodell wird zunehmend beliebter und immer mehr getrennte Familien entscheiden sich für die alternierende Obhut. Dabei sind es vor allem die Väter, die mehr Zeit mit ihrem Nachwuchs verbringen und die gemeinsame Zeit nicht nur auf das Wochenende beschränken möchten. In welchem Rhythmus der Wechsel erfolgt, wird individuell entschieden – entweder einvernehmlich oder im Rahmen von Eheschutzmassnahmen vom Eheschutzgericht. Meist wird bei der alternierenden Obhut das Wochenmodell gewählt, bei dem das Kind jeweils eine Woche bei der Mutter und dann eine Woche beim Vater verbringt. Möglich ist es aber auch, den Wechsel nach einigen Tagen zu vollziehen. So bleibt der Sohn oder die Tochter beispielsweise von Montag bis Mittwoch bei der Mutter und wohnt an den anderen Tagen beim Vater.

Welche Rolle spielt die elterliche Sorge bei der alternierenden Obhut?

Damit die alternierende Obhut überhaupt möglich ist, gilt die Grundvoraussetzung, dass beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht haben. Im Regelfall teilen sich Mutter und Vater nach einer Trennung die elterliche Sorge, sofern nicht besondere Umstände vorliegen und einem Elternteil das Sorgerecht entzogen wird.

Welche weiteren Kriterien müssen erfüllt sein, damit die alternierende Obhut möglich ist?

Damit alternierende Obhut infrage kommt, müssen einige weitere Voraussetzungen erfüllt sein. Das sind:

  • das Kindeswohl: Im Fokus sollte immer die Frage stehen, was gut für das Kind ist. Nur wenn das Kind mit der Situation gut klar kommt, ist die alternierende Obhut möglich.
  • die Meinung des Kindes: Auch der Wunsch des Kindes, wo es seine Zeit verbringen will, spielt eine Rolle. Bei jüngeren Kindern, die sich dazu noch nicht konkret äussern können, wird die Empfehlung von Sozialpädagogen und Psychologen berücksichtigt.
  • die erzieherischen Fähigkeiten: Jeder Elternteil muss in der Lage sein, das Kind selbständig zu erziehen.
  • die Kooperation der Eltern: Damit das Wechselmodell funktionieren kann, müssen die Eltern die Bereitschaft zeigen, miteinander zu kommunizieren und zu kooperieren. Das bedeutet unter anderem, sämtliche Entscheidungen abzusprechen und für mögliche Uneinigkeiten schnell eine Konfliktlösung zu finden.
  • die Standorte der Wohnungen: Die Wohnsitze der Eltern sollten relativ nah beieinander liegen, damit Schule, Freizeiteinrichtungen und Freunde von beiden Standorten gut erreichbar sind.
  • die Finanzen: Ein ausreichender finanzieller Background ist ein nicht unwesentliches Kriterium, da beide Eltern vergleichsweise grosse Wohnungen benötigen, die mindestens Platz für ein Kinderzimmer bieten.
  • die Vereinbarung mit dem Beruf: Ein flexibler Arbeitgeber ist bei diesem Modell unbedingt sinnvoll. Vor allem bei Vollzeit-Berufstätigen sind variable Arbeitszeiten ein wichtiger Aspekt für den Erfolg der alternierenden Obhut.

Welche gesetzliche Grundlage gibt es für die alternierende Obhut auch in Bezug auf Eheschutzmassnahmen?

Die gesetzliche Grundlage zur alternierenden Obhut ist im Schweizer Kindesunterhaltsrecht festgehalten, das 2017 neu in Kraft getreten ist. Darin ist die alternierende Obhut zwar nicht als Regelmodell im Kindesumgang vorgesehen, allerdings besteht die Pflicht des Gerichts, den Antrag einer Partei oder auch des Kindes auf alternierende Obhut regelhaft zu prüfen. Eine Entscheidung für das Wechselmodell kann dann auch gegen den Willen eines Elternteils getroffen werden. Im Rahmen von Eheschutzmassnahmen darf das Eheschutzgericht daher auch die Obhut der Kinder anordnen.

Welche Probleme kann es bei der alternierenden Obhut geben?

Das Modell der alternierenden Obhut mag theoretisch eine optimale Lösung sein, in der Praxis ist das aber nicht immer der Fall. Aus Sicht von Kritikern kann vor allem der ständige Wohnortwechsel vom Kind als emotionale Belastung wahrgenommen werden kann. Kinder benötigen Beständigkeit: Nicht für jedes Kind ist es daher sinnvoll, ständig zwischen zwei vertrauten Umgebungen innerhalb kürzester Zeit „umzuziehen“. Zu Problemen kann es darüber hinaus auch kommen, wenn nicht alle Rahmenbedingungen erfüllt sind. Besonders dann, wenn es häufig Streitigkeiten und Konfliktsituationen gibt, die für Kinder in der Folge als belastend empfunden werden, solltest du lieber eine andere Umgangsregelung zum Wohl des Kindes treffen.

Welche Möglichkeiten gibt es, wenn die alternierende Obhut keine Option ist?

Neben der alternierenden Obhut gibt es weitere Familienformen, die bei einer Trennung der Eltern in Betracht gezogen werden können. Hier bedarf es individueller Umgangsregelungen. Meist wohnt ein Kind dauerhaft bei einem Elternteil und verbringt regelmässig Zeit bei dem anderen. Übrigens: Auch wenn keine gemeinsame elterliche Sorge besteht, hat der Elternteil ohne Sorgerecht ein Umgangsrecht mit seinem Kind. Auch dieses ist individuell zu regeln.

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