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Mit der alternierenden Obhut wird ein Modell zum Umgang mit dem Kind oder den Kindern nach der Trennung der Eltern bezeichnet. Bei diesem sogenannten Wechselmodell verbringen die Kinder etwa gleich viel Zeit, mindestens aber 30 Prozent bei der Mutter und dem Vater, die sich die elterliche Sorge teilen. Dementsprechend haben die Kinder zwei gleichwertige Zuhause. Einen allein erziehenden Elternteil gibt es bei dieser Regelung nicht mehr.
Das Wechselmodell wird zunehmend beliebter und immer mehr getrennte Familien entscheiden sich für die alternierende Obhut. Dabei sind es vor allem die Väter, die mehr Zeit mit ihrem Nachwuchs verbringen und die gemeinsame Zeit nicht nur auf das Wochenende beschränken möchten. In welchem Rhythmus der Wechsel erfolgt, wird individuell entschieden – entweder einvernehmlich oder im Rahmen von Eheschutzmassnahmen vom Eheschutzgericht. Meist wird bei der alternierenden Obhut das Wochenmodell gewählt, bei dem das Kind jeweils eine Woche bei der Mutter und dann eine Woche beim Vater verbringt. Möglich ist es aber auch, den Wechsel nach einigen Tagen zu vollziehen. So bleibt der Sohn oder die Tochter beispielsweise von Montag bis Mittwoch bei der Mutter und wohnt an den anderen Tagen beim Vater.
Damit die alternierende Obhut überhaupt möglich ist, gilt die Grundvoraussetzung, dass beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht haben. Im Regelfall teilen sich Mutter und Vater nach einer Trennung die elterliche Sorge, sofern nicht besondere Umstände vorliegen und einem Elternteil das Sorgerecht entzogen wird.
Damit alternierende Obhut infrage kommt, müssen einige weitere Voraussetzungen erfüllt sein. Das sind:
Die gesetzliche Grundlage zur alternierenden Obhut ist im Schweizer Kindesunterhaltsrecht festgehalten, das 2017 neu in Kraft getreten ist. Darin ist die alternierende Obhut zwar nicht als Regelmodell im Kindesumgang vorgesehen, allerdings besteht die Pflicht des Gerichts, den Antrag einer Partei oder auch des Kindes auf alternierende Obhut regelhaft zu prüfen. Eine Entscheidung für das Wechselmodell kann dann auch gegen den Willen eines Elternteils getroffen werden. Im Rahmen von Eheschutzmassnahmen darf das Eheschutzgericht daher auch die Obhut der Kinder anordnen.
Das Modell der alternierenden Obhut mag theoretisch eine optimale Lösung sein, in der Praxis ist das aber nicht immer der Fall. Aus Sicht von Kritikern kann vor allem der ständige Wohnortwechsel vom Kind als emotionale Belastung wahrgenommen werden kann. Kinder benötigen Beständigkeit: Nicht für jedes Kind ist es daher sinnvoll, ständig zwischen zwei vertrauten Umgebungen innerhalb kürzester Zeit „umzuziehen“. Zu Problemen kann es darüber hinaus auch kommen, wenn nicht alle Rahmenbedingungen erfüllt sind. Besonders dann, wenn es häufig Streitigkeiten und Konfliktsituationen gibt, die für Kinder in der Folge als belastend empfunden werden, solltest du lieber eine andere Umgangsregelung zum Wohl des Kindes treffen.
Neben der alternierenden Obhut gibt es weitere Familienformen, die bei einer Trennung der Eltern in Betracht gezogen werden können. Hier bedarf es individueller Umgangsregelungen. Meist wohnt ein Kind dauerhaft bei einem Elternteil und verbringt regelmässig Zeit bei dem anderen. Übrigens: Auch wenn keine gemeinsame elterliche Sorge besteht, hat der Elternteil ohne Sorgerecht ein Umgangsrecht mit seinem Kind. Auch dieses ist individuell zu regeln.
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Immer wieder gibt es bei einer Wohnung Gründe für eine ausserordentliche Kündigung. Diese kann sowohl von Seiten des Mieters als auch des Vermieters veranlasst werden. Gründe können beispielsweise der Konkurs des Mieters oder auch das unsachgemässe Verhalten des Vermieters sein. In diesem Artikel erfährst du, was du bei einer ausserordentlichen Kündigung beachten solltest.