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Das Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB), kurz „bäuerliches Bodenrecht“, regelt den Erwerb, die Verpfändung, Teilung und Zerstückelung von landwirtschaftlichen Gewerben und Grundstücken. Bevor das BGBB in Kraft trat, waren die Gesetze bezüglich des bäuerlichen Bodenrechtes auf verschiedene Gesetzesbücher und Rechte verteilt. Dadurch war die Handhabung für Bauern, Juristen und Verwaltung sehr unübersichtlich. Um diesen Missstand zu beseitigen, trat am 1. Januar 1994 das bäuerliche Bodenrecht in Kraft. In diesem Recht sind alle wichtigen Bestimmungen enthalten. Das Bodenrecht gliedert sich grob in drei Teile:
Das bäuerliche Bodenrecht verfolgt mehrere Ziele. Unter anderem soll es das bäuerliche Grundeigentum fördern, vor allem Familienbetriebe. Diese betrachtet das Gesetz als Grundlage eines gesunden Bauernstandes und einer nachhaltigen Bewirtschaftung des Schweizer Bodens. Das Gesetz soll die Strukturierung der Schweizerischen Landwirtschaft verbessern. Zudem soll das Gesetz die Stellung der Selbstwirtschafter und Pächter beim Erwerb landwirtschaftlicher Grundstücke stärken und übersetzte Preise für landwirtschaftlich genutzte Böden bekämpfen.
Dem Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht unterstehen alle Bereiche, die sich teilweise oder vollständig ausserhalb der Bauzone befinden. Ausserdem müssen diese Grundstücke grösser sein als 25 Aren. Das macht 2.500 Quadratmeter. Bei Rebgrundstücken beträgt die Fläche bereits 15 Aren, also 1.500 Quadratmeter. Kleine Grundstücke und jene, die zur Bauzone gehören, fallen nur dann unter das bäuerliche Bodenrecht, wenn sie zu einem landwirtschaftlichen Gewerbe gehören. Sollte sich das Grundstück in der Bauzone befinden, dann müssen auch landwirtschaftliche Bauten und andere Anlagen auf dem Grundstück vorhanden sein. Wälder fallen dann unter das bäuerliche Bodenrecht, wenn sie ebenfalls zum landwirtschaftlichen Gewerbe gehören.
Das Gewerbe in der Landwirtschaft ist eine Kombination aus Boden, landwirtschaftlichen Wirtschaftsgebäuden und Wohngebäuden. Um als ein solches zu gelten, muss eine Standardarbeitskraft (SAK) vorhanden sein. Diese richtet sich nach der Grösse des Grundstücks sowie nach der in der Gegend üblichen Produktionsart. Sollte die Behörde für Grundstückverkehr (BGV) feststellen, dass sich die Wirtschaftsgebäude in einem schlechten Zustand befinden, dann kann sie das landwirtschaftliche Gewerbe für nicht erhaltenswürdig erklären. Damit hätte sie die Berechtigung, die Wohngebäude als einzelne Grundstücke zu betrachten. Das gesamte Grundstück würde dann nicht mehr unter das Realteilungsverbot fallen. Zumeist reichen eine Standardarbeitskraft (1 SAK) und das Urteil „erhaltungswürdig“ aus, um als landwirtschaftliches Gewerbe zu gelten. Dann darf der Betrieb weder geteilt noch parzellenweise verpachtet werden. Hast du als Eigentümer, Erbe oder Pächter ein schutzwürdiges Interesse, dann kannst du beim BGV ein Gesuch einreichen und prüfen lassen, ob ein landwirtschaftliches Gewerbe besteht.
Möchtest du ein landwirtschaftliches Grundstück oder Gewerbe kaufen, dann brauchst du eine Bewilligung. Es sei denn, du kaufst das Gewerbe oder Grundstück von einem Familienmitglied. Dann brauchst du keine Bewilligung. Andernfalls kannst du eine Bewilligung bekommen, wenn du Selbstwirtschafter bist, nur 10 Kilometer von dem Grundstück entfernt wohnst, das du kaufen willst, und wenn der Preis nicht übersetzt ist. Der Pächter hat ein Vorkaufsrecht, sollte das Gewerbe nicht schon an ihn verkauft werden, jedoch nur wenn er länger als sechs Jahre der Pächter war und selbst ein landwirtschaftliches Gewerbe unterhält. Der Preis des Gewerbes darf nicht übersetzt sein.
Die Grundstücke, die unter das bäuerliche Bodenrecht fallen, unterstehen dem höchstzulässigen Preis. Sollte der Betrieb nicht mehr als ein Gewerbe gelten, dann werden die einzelnen Grundstücke für sich geschätzt. Die BGV legt den höchstzulässigen Preis nach der Inspektion des Betriebes fest. Als „übersetzt“ gilt der Preis eines Gewerbes oder Grundstückes, wenn der Preis um mehr als fünf Prozent teurer ist als vergleichbare Gewerbe oder Grundstücke in der Gegend in den vergangenen fünf Jahren. Zudem spielt die Belastungsgrenze eine Rolle. Die Belastungsgrenze soll die Bauern vor der Überschuldung schützen. Sie entspricht dem landwirtschaftlichen Ertragswert um 35 Prozent erhöht.
Bei der Teilung laufen landwirtschaftliche Gewerbe Gefahr, so sehr verkleinert zu werden, dass sie sich nicht mehr als solche Gewerbe nutzen lassen. Das Realteilungsverbot soll das verhindern. Bei der Realteilung muss jeder Teil über mindestens 0.75 Standardarbeitskräfte verfügen. Dazu gehört auch eine gewisse Anzahl von Grundstücken, Bauten und Anlagen, um einen richtigen Betrieb aufrechtzuerhalten. Das Zerstückelungsverbot soll verhindern, dass landwirtschaftliche Grundstücke weiter geteilt werden und durch die Zerstückelung aus dem Geltungsbereich des bäuerlichen Bodenrechts herausfallen.
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Straftaten werden nicht dauerhaft verfolgt und können verjähren. Wenig bekannt ist: Weil eine Verjährung auch ruhen oder aufleben kann, ist die tatsächliche Dauer oft vom Einzelfall und von der Schwere der Straftat abhängig. Eine einmal verjährte Straftat kann dagegen nicht mehr verfolgt und bestraft werden. Das Verfahren wird eingestellt, sogar wenn sich herausstellt, dass ein Verdächtiger tatsächlich der Täter war.
Es gibt eine Reihe von unterschiedlichen Vertragstypen. Damit du den Überblick behältst, erklären wir dir an dieser Stelle den Werkvertrag näher. Ein Werkvertrag liegt vor, wenn eine Vertragspartei, zum Beispiel Handwerker oder Unternehmer, sich zur Fertigstellung eines ganz genau definierten Werkes verpflichten. Dies kann das Streichen eines Hauses oder der Einbau von bestimmten Fenstern sein. Im Gegenzug ist die andere Partei verpflichtet, diese erbrachte Leistung zu vergüten. Wenn du das Gefühl hast, dass in deinem Fall das Werkvertragsrecht verletzt wurde, findest du auf unserer Vergleichsseite viele nützliche Informationen und vor allem Hilfe.