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In der Regel trägt jeder Erwachsene die Verantwortung für sich selbst. Während Kinder unter der Fürsorge ihrer Eltern oder einer Vormundschaft stehen, endet diese in der Regel mit dem Eintritt ins Erwachsenenalter. Trotzdem können nicht alle Erwachsenen die volle Verantwortung für sich selbst übernehmen, z. B. wenn sie geistige Behinderungen haben. In diesem Fall tritt das Erwachsenenschutzrecht in Kraft, um die betroffenen Personen zu schützen. Kann die Verantwortung nicht getragen werden, kümmert sich die Erwachsenenschutzbehörde um den jeweiligen Fall und bestimmt einen Beistand. Das Erwachsenenschutzrecht umfasst immer Massnahmen, die gleichzeitig einen Eingriff in die Freiheit und die Rechte der Betroffenen darstellen, besonders wenn diese schutz- und hilfsbedürftig ist. Damit trotzdem die Rechte gewahrt bleiben und das Wohl der betroffenen Person sichergestellt ist, wird innerhalb des Erwachsenenschutzrechts auch die Selbstbestimmung respektiert.
Wenn eine Person nicht für sich selbst sorgen kann, wird ein Vormund bestimmt. Das kann auch mit einer Entmündigung zusammenfallen, wenn bestimmte geistige Einschränkungen bestätigt vorliegen. Der Vormund wird gesetzlich bestimmt, wobei das Vormundschaftsrecht alleine für Kinder gilt. Bei volljährigen Personen wird ein Betreuer vom Betreuungsgericht festgelegt, der in etwa die gleichen Aufgaben erfüllt. Er übernimmt die Verantwortung, wenn eine geistige, körperliche oder seelische Erkrankung vorliegt, die einen normalen Lebensstandard einschränken. Das Vormundschaftsrecht wiederum gilt ausschliesslich für Personen, die noch nicht volljährig sind. Während der Vormund immer gesetzlich festgelegt wird, kann der Betreuer auch ehrenamtlich arbeiten. Massnahmen innerhalb des Erwachsenenschutzrechts sind die fürsorgerische Unterbringung und die Beistandschaft.
Das Erwachsenenschutzrecht gilt für alle Menschen, die durch einen bestimmten Schwächezustand stark eingeschränkt, in ihrem Wohl gefährdet sind und darum Schutz und Fürsorge benötigen. Das kann eine Behinderung, ein Koma, eine Demenz oder eine Krankheit im Endstadium sein. Da das Erwachsenenschutzrecht im Schweizerischen Zivilgesetzbuch geregelt ist, gelten alle Kantonalen Gesetze als zusätzliche Beschreibung für die Wahrung der Grundrechte. Für die betroffene Person wird eine Vertretung gewählt, die alle Aufgaben übernimmt. Der Betroffene hat gleichzeitig das Recht, seine Beistandsperson selbst zu wählen oder dem Gericht vorzuschlagen.
Die eigentliche Voraussetzung für alle Neuregelungen war, dass die Massnahmen innerhalb des Erwachsenenschutzrechts verhältnismässig sind und sowohl die Betreuer als auch die betroffene Person in ihren Rechten schützt. Im neuen Erwachsenenschutzrecht sind die Beistandschaften in der Beschreibung festgelegt, die dann individuell für den jeweiligen Schutzbedarf der Person angepasst werden. Das ermöglicht, dass eine Verlängerung der elterlichen Pflichten, wie es im früheren Vormundschaftsrecht der Fall war, nicht mehr vorgesehen ist. Trotzdem können Eltern weiterhin Beistände sein und die Angelegenheiten steuern, ebenso Verwandte und Geschwister. Sie geniessen den Vorteil, keinen Bericht vorlegen zu müssen, um die Betreuung in Handlung und Entscheidung zu rechtfertigen.
Personen, die noch urteilsfähig sind, haben das Recht, einen Beistand vorzuschlagen. Entspricht dieser den gesetzlichen Anforderungen, wird dem Wunsch und Vorschlag stattgegeben. Auch ist durch neue Regelungen der Schutz der Bewohner einer Wohneinrichtung oder eines Pflegeheims besser gewahrt. Mittels eines Betreuungsvertrags sollen alle Leistungen transparenter gemacht und gleichzeitig in bestimmten Punkten präzise vorgegeben werden. Das betrifft z. B. die Bewegungsfreiheit einer Person und wann diese eingeschränkt werden darf.
Gewährleistet werden soll immer eine grösstmögliche und umsetzbare Form der Selbstbestimmung. Das ist über eine Vorsorgevollmacht möglich. Dabei hält der Betroffene vorsorglich alle Fakten fest, die mit dem eigenen Zustand und einer vollen Entscheidungsfähigkeit zusammenhängen. Gleichzeitig kann bestimmt werden, wer nach dem Verlust der geistigen Klarheit und Handlungsfähigkeit als Vertretung und Bevollmächtigter einspringen soll. Die Vollmacht wird dann erst im tatsächlichen Vorsorgefall gültig, wenn entsprechend die Entscheidungsfähigkeit verloren gegangen ist. Dabei ist die Vollmacht unbefristet und kann jederzeit durch eine andere ersetzt oder bei Bedarf gekündigt oder widerrufen werden.
Um die Vorsorgevollmacht zu erhalten, muss ein Vorsorgeauftrag gestellt werden. Dieser unterliegt als Vorlage bestimmten Formatvorgaben. Dabei gibt es drei Arten der Vollmacht und Verfügung, die helfen, die Vorsorge noch in gesunden Zeiten zu treffen und alle Angelegenheiten vorab zu regeln. Bekannt sind:
Alle drei Verfügungen sind gerade dann notwendig, wenn eine Krankheit im Endstadium, eine mögliche Demenz oder Alzheimer vorliegen. Die Patientenverfügung umfasst alle ärztlichen Massnahmen und die medizinische Versorgung, die der Patient wünscht. Bis der problematische Fall nicht eingetroffen ist, kann die Patientenverfügung jederzeit geändert oder widerrufen werden.
Die Vorsorgevollmacht ermöglicht das Beauftragen einer Person, die stellvertretend im Sinne des Patienten handeln und entscheiden darf. Das kann auch schon vor einem Notfall oder Koma verfügt werden. Die Vollmacht gilt nur, wenn der Betroffene die eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln kann. Die Familie darf nicht automatisch für den Patienten entscheiden. Eine Beauftragung ist in solchen Fällen notwendig. Wenn sie fehlt, befasst sich das Amt mit der Festlegung eines gesetzlichen Betreuers.
Wahrheit und Lüge liegen manchmal eng beieinander. Die Lüge ist im Alltag nicht strafbar. Das ändert sich jedoch, wenn vor Gericht falsche Angaben gemacht werden. Im Strafrecht werden zwei Formen einer Aussage unterschieden, wenn diese sich als falsch entpuppt. Zum einen gibt es die uneidliche Falschaussage und zum anderen den Meineid, der als beschworene Falschaussage gilt. Beide Formen sind strafbar.
Wer ein Haus bauen möchte, aber nicht viel Geld für Grund ausgeben kann, kann ein Haus mit Baurecht bauen. Bei diesem Konzept bleibt das Grundstück in der Hand des Besitzers. Dieser vergibt aber das Recht, dass dort gebaut und das Gebäude genutzt werden darf. Im Austausch wird ein Baurechtszins pro Jahr fällig. Sowohl für den Bodeneigentümer als auch für den Bauherrn hat dieses Konzept grosse Vorteile. Es gibt aber auch deutliche Nachteile des Baurechts. Wir erklären dir, was du beachten solltest.
Viele Menschen in der Schweiz setzen, wenn sie heiraten, einen familienrechtlichen Ehevertrag auf und legen darin den Güterstand fest. Damit wird geklärt, wem in der Ehe was gehört, wie das Vermögen nach der Scheidung aufgeteilt wird, was passiert, wenn ein Ehepartner stirbt oder wenn Schulden gemacht wurden. Es gibt drei Möglichkeiten, den Güterstand festzulegen: als Gütergemeinschaft, Gütertrennung und Errungenschaftsbeteiligung. Häufig wird die Gütertrennung in der Schweiz gewählt.
Wenn ein Gläubiger ein Betreibungsbegehren einleitet, befindet sich der Schuldner in Zugzwang: Ein Kredit ist schnell aufgenommen, kann aber auch zu Problemen führen. Dieses How-to soll dir zeigen, wie sich eine Betreibung am besten löschen lässt. Dabei präsentieren wir dir eine Anleitung, über die du einen detaillierten Ablauf zum Löschen der Betreibung im Register erhältst. Welchen Antrag du auszufüllen hast, welche Frist einzuhalten ist und wie lange sich eine Löschung hinziehen kann, fassen wir dir hier ebenfalls zusammen. Grundsätzlich gilt: Um eine Betreibung schnell löschen zu lassen, kommst du häufig um eine kompetente Beratung nicht herum.
Die unerwartete Kündigung des Arbeitgebers, der Streit mit dem Nachbarn über ein aufgestelltes Gartenhaus oder die plötzliche Trennung vom Ehegatten, im alltäglichen Leben gibt es eine Vielzahl an möglichen Situationen, in denen du einen professionellen rechtlichen Rat gut gebrauchen kannst. Vor allem dann, wenn du die rechtliche Grundlage nicht kennst, lohnt es sich, eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Ein Anwalt bietet dir seine fachlich-kompetente Hilfe an und steht dir als Ratgeber zur Seite. In der Schweiz gibt es alternativ zudem das Angebot einer unentgeltlichen Rechtsauskunft. Alle wichtigen Informationen, die du über die Rechtsberatung wissen solltest, kannst du hier nachlesen.
Durch eine Abmahnung soll der Mitarbeiter auf ein Fehlverhalten hingewiesen werden. Wenn Arbeitnehmer eine Abmahnung erhalten, heisst es: ruhig Blut bewahren, um das Arbeitsverhältnis nicht nachhaltig zu stören. Du solltest dich als Arbeitnehmer nicht so davon belasten lassen, dass das gewünschte Ziel, nämlich deine Weiterbeschäftigung mit verändertem Verhalten, sich nicht mehr erreichen lässt. Was eine Abmahnung bedeutet und wie du dich verhalten kannst, soll im Folgenden geklärt werden.