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Es gibt in der Schweiz seit dem 1. Januar 2015 zwei unterschiedliche Strafregisterauszüge: den Privatauszug und den Sonderprivatauszug. Der Privatauszug entspricht dem bisherigen Strafregisterauszug. Er reicht für die meisten Verwendungen problemlos aus. Sonderprivatauszüge dürfen nur dann bestellt werden, wenn es um eine Tätigkeit mit regelmässigem Kontakt zu Minderjährigen oder zu anderen Personen mit besonderer Schutzbedürftigkeit geht. Das trifft zum Beispiel auf Grundschullehrer, Kinderärzte, Pflegekräfte in Behinderten- und Pflegeheimen oder auch auf Trainier in Kinder-Sportvereinen zu. Ziel des Sonderprivatauszugs ist es, schutzbedürftige Menschen noch besser gegen Gewalt oder sexuelle Übergriffe zu schützen. Um einen Sonderprivatauszug zu bestellen, brauchst du eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers, dass er dieses Dokument benötigt.
Im schweizerischen Strafregister sind alle Urteile festgehalten, die von der Justiz wegen Vergehen und Verbrechen gefällt wurden. Urteile wegen Übertretungen werden nur dann vermerkt, wenn sie ein Berufsverbot nach sich gezogen haben. Wenn bestimmte Fristen abgelaufen sind, werden die Informationen über Urteile teilweise wieder gelöscht. Wie lange diese Fristen sind, hängt von der ausgesprochenen Strafe ab. Üblich sind zehn bis 15 Jahre, teilweise auch länger. Im Sonderprivatauszug sind nur solche Urteile vermerkt, die ein Berufs- oder Kontaktverbot zum Schutz von Minderjährigen oder anderen schutzbedürftigen Personen enthalten.
Strafregisterauszüge können für ganz unterschiedliche Zwecke gebraucht werden, zum Beispiel:
Egal für welche Verwendung: Jede Privatperson kann einen Privatauszug aus dem Strafregister nur über sich selbst bestellen, nie über andere Personen. Um das zu bestätigen, ist eine Ausweiskopie und deine Unterschrift nötig. Auch dein Arbeitgeber kann die Informationen nicht einfach einholen, sondern braucht immer deine aktuelle Genehmigung dafür. Du kannst allerdings einen Stellvertreter benennen, der für dich einen Strafregisterauszug bestellen darf. Oder du lässt den Auszug direkt an eine Drittperson zustellen, zum Beispiel an deinen Arbeitgeber oder deinen Vermieter. Zusätzlich können bestimmte Behörden bei Bedarf Einsicht in die Daten nehmen. Dazu gehören zum Beispiel die Migrations-, Einbürgerungs- und Strafjustizbehörde.
Das Strafregister in der Schweiz wird vom Bundesamt für Justiz (BJ) geführt. Dort kannst du ihn bestellen, und zwar online oder am Postschalter deiner Gemeinde beziehungsweise in der Gemeindeverwaltung deiner Stadt. Es gibt zwei Möglichkeiten zur Bestellung, die gleichwertig behandelt werden:
Egal ob in elektronischer Form oder auf Papier: Ein Strafregisterauszug kostet CHF 20.00. Dieses Geld ist im Voraus zu bezahlen. Dazu gibt es mehrere Möglichkeiten: Entweder du zahlst direkt in deiner Stadt und legst dann den Einzahlungsschein bei der Bestellung bei. Oder du zahlst bei der Bestellung online. Das ist per Kreditkarte, TWINT oder PostFianceCard möglich. Genauere Informationen findest du auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz. Übrigens: Manchmal ist eine Beglaubigung des Dokuments nötig, zum Beispiel für einen Visumsantrag. In diesem Fall erhöhen sich die Kosten um weitere 20 Franken.
Arbeitgeber, Vermieter und Co. brauchen natürlich einen recht aktuellen Strafregisterauszug. Nur so ist sichergestellt, dass er vollständig ist und alle wichtigen Informationen enthält. Genaue Grenzen für die Gültigkeit sind jedoch nicht festgelegt. Der Empfänger entscheidet, wie aktuell der Auszug sein muss, um noch akzeptiert zu werden. Frage im Zweifel vorher nach, ob du einen neuen Strafregisterauszug bestellen musst.
Wenn jemand etwas damit begründet, es schon immer so getan zu haben, beruft er sich möglicherweise auf das Gewohnheitsrecht. In der Rechtsgemeinschaft versteht man darunter ein durch Brauch entstandenes, oftmals mündlich tradiertes Recht. Es steht im Gegensatz zum geschrieben Recht (Satzungsrecht). Oftmals geht es dabei konkret darum, von Dritten die Duldung einer Handlung auf ihrem Grundstück einzufordern.
Verleumdung, Beschimpfung, üble Nachrede und andere Ehrverletzungsdelikte sind im Schweizerischen Gesetzbuch klar voneinander abgegrenzt. Der Ausgangspunkt ist dabei stets eine ehrverletzende Behauptung gegenüber einer anderen Person, die anschliessend zivil- oder strafrechtlich dagegen vorgehen kann. Die sozialen Medien sind dabei Fluch und Segen zugleich – haben sie doch die Zahl der angezeigten Delikte deutlich gesteigert, liefern aber gleichzeitig auch häufig einen vorzeigbaren Beleg für die ehrverletzenden Aussagen oder Bilder. Wir fassen zusammen, wie sich die oben genannten Straftatbestände von der Verleumdung abgrenzen und welche Strafen im Falle einer Verurteilung verhängt werden können.
Der Darlehensnehmer erhält Geld von seinem Darlehensgeber und zahlt dieses Geld einschliesslich der Zinsen zurück. Der Darlehensgeber gewährt das Darlehen und hat das Recht auf eine Vergütung seiner Leistung. Damit sind die wesentlichen Rechte und Pflichten von beiden Vertragsparteien benannt. Zur Absicherung beider Seiten ist es nötig, die Bedingungen für das Darlehen schriftlich festzuhalten. Dazu schliessen beide Seiten einen Darlehensvertrag ab. Er ist für viele Jahre die Basis der Geschäftsbeziehung und sollte deshalb von allen Beteiligten sorgfältig geprüft werden. Doch welche Punkte sollten unbedingt in den Vertrag aufgenommen werden?
Wer nicht gerade im Bank- oder Finanzwesen tätig ist, wird heutzutage mit den Begriffen „Wechsel“ und „Orderscheck“ nicht mehr viel anfangen können. Mit höheren Geldbeträgen in Form von Scheinen hantieren wir kaum noch – geschweige denn mit Wertdokumenten in Papierform. Unvorstellbare Geldsummen werden heute innerhalb von Sekunden um die ganze Welt transferiert. Namenaktien und Wechsel scheinen da wie aus der Zeit gefallen. Doch es gibt sie noch. Und gerade in Zeiten unüberschaubarer Geldströme gewinnen sie wieder mehr an Bedeutung. Denn eine harmlose Klausel macht sie zu einem der sichersten Zahlungsmittel überhaupt …
In der Schweiz sollen Gesetze für jeden Bürger die Rechtssicherheit und die demokratische Legitimation aller staatlichen Entscheidungen gewährleisten. Das muss eindeutig und zuverlässig geregelt werden und umfasst auch Entscheidungen darüber, wer Gesetze erlassen darf und wer nicht. Für Gesetze gilt, dass sie materiell und inhaltlich nicht gegen höherrangige Rechte verstossen dürfen. Daher erfolgt eine Prüfung im Rahmen der Verfassungsmässigkeit, der abstrakten Normenkontrolle.
In schwierigen wirtschaftlichen Zeiten kann es durchaus vorkommen, dass Stellen gestrichen werden. Eine Alternative dazu ist die sogenannte Änderungskündigung. Dies bedeutet, dass dein Arbeitsvertrag, den du einmal unterschrieben hast, in einem oder bestimmten Punkten abgeändert wird. In vielen Fällen betrifft dies deinen Lohn. Befindet sich dein Unternehmen in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage, ist dein Chef durchaus berechtigt, deinen Stundenlohn durch diese Art der Kündigung zu kürzen. So soll erreicht werden, dass die Firma wieder rote Zahlen schreibt. Selbstverständlich musst du einer solchen nicht bedingungslos zustimmen. Vielmehr solltest du dir in Ruhe überlegen, ob der Wechsel des Arbeitgebers nicht sinnvoller ist.