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Änderungskündigung: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Änderungskündigung: Die wichtigsten Fragen und Antworten

In schwierigen wirtschaftlichen Zeiten kann es durchaus vorkommen, dass Stellen gestrichen werden. Eine Alternative dazu ist die sogenannte Änderungskündigung. Dies bedeutet, dass dein Arbeitsvertrag, den du einmal unterschrieben hast, in einem oder bestimmten Punkten abgeändert wird. In vielen Fällen betrifft dies deinen Lohn. Befindet sich dein Unternehmen in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage, ist dein Chef durchaus berechtigt, deinen Stundenlohn durch diese Art der Kündigung zu kürzen. So soll erreicht werden, dass die Firma wieder rote Zahlen schreibt. Selbstverständlich musst du einer solchen nicht bedingungslos zustimmen. Vielmehr solltest du dir in Ruhe überlegen, ob der Wechsel des Arbeitgebers nicht sinnvoller ist.

Was ist bei einer Änderungskündigung zu beachten?

In der heutigen Zeit ist es ganz normal, dass Arbeitgeber bestehende Arbeitsverträge an die wirtschaftlichen und betrieblichen Verhältnisse anpassen. Die Änderungskündigung aufgrund des Fehlverhaltens eines Mitarbeiters ist eher selten. In diesem Fall wird meist eine Abmahnung oder bei schweren Vergehen auch eine fristlose Kündigung ausgesprochen. Möchte dir dein Arbeitgeber hingegen trotz einiger Verfehlungen eine zweite Chance geben, ist die Änderungskündigung ein gutes Mittel. Dennoch sind personen- oder verhaltensbedingte Änderungskündigungen eher die Ausnahme. Eine solche Änderungskündigung sollte grundsätzlich schriftlich verfasst und beim Annehmen durch beide Parteien auch von diesen unterschrieben werden. Unbedingt in den neuen Vertrag gehören Angaben dazu, was sich im Vergleich zum alten Arbeitsvertrag ändert.

Was ändert sich für den Arbeitnehmer?

Die schlechte Nachricht zuerst: Eine Änderungskündigung bedeutet für dich als Arbeitnehmer meist, dass du zurückstecken musst. In vielen Fällen wird bei dieser Sonderart der Kündigung dein Lohn gekürzt oder du musst mit anderen Arbeitszeiten rechnen. Die Konditionen eines bisherigen Arbeitsvertrages ändern sich also in jedem Fall; eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen ist dabei eher die Ausnahme.

Welche Regelungen können im neuen Arbeitsvertrag enthalten sein?

Wie vorweg bereits erwähnt, betrifft eine Änderungskündigung meist den Lohn der Arbeitnehmer. Auch hinsichtlich geänderter Arbeitszeiten wird diese Sonderform der Kündigung gerne angewandt. Doch es gibt noch folgende weitere Gründe, bei welchen die Änderungskündigung eingesetzt werden kann:

  • anderer Arbeitsort
  • geänderte Arbeitsbedingungen
  • Kürzung der Urlaubstage
  • geänderter Aufgabenbereich

Was ist laut Arbeitsrecht legal?

Grundsätzlich ist eine Änderungskündigung durchaus legal und kann von Firmen in schwierigen wirtschaftlichen Zeiten angewandt werden. Leider wird diese in der Praxis häufig missbraucht. Kann dein Arbeitgeber aber stimmig erklären, dass eine solche notwendig und sinnvoll ist, wirst du kaum gegen sie ankommen. In folgenden zwei Fällen kommt die Änderungskündigung besonders häufig zum Einsatz:

  • die Auftragslage des Unternehmens ist sehr schlecht und es werden rote Zahlen geschrieben
  • dein Arbeitgeber ist mit deiner Leistung nicht zufrieden

Es gibt jedoch auch einige Fälle, in denen die Änderungskündigung nicht legal ist. Kann dein Chef dir keine Informationen über die Gründe für die Kündigung vorlegen, kannst du gegen sie vorgehen. Auch müssen alle geltenden gesetzlichen Bestimmungen wie Pachtrecht, Eherecht und Vertriebsrecht eingehalten werden. Insbesondere Kündigungsfristen sollten zwingend eingehalten werden. Auch wenn du schwanger bist, kann dein Chef dir keine Änderungskündigung aussprechen. Gleiches gilt bei Krankenstand oder für Militärzeiten. In grösseren Betrieben muss eine Änderungskündigung mit dem Betriebsrat abgesprochen werden.

Was tun, wenn die Kündigung nicht gerechtfertigt ist?

Bist du dir sicher, dass die Änderungskündigung nicht rechtens ist, solltest du so schnell es geht einen Rechtsanwalt aufsuchen. Wenn geänderte Konditionen keinen erkennbaren Grund haben, frag unbedingt bei einem Anwalt deines Vertrauens nach. Dieser wird dir dazu raten, der Kündigung so schnell wie möglich zu widersprechen. Dies sollte bestenfalls schriftlich geschehen. Für den Widerspruch hast du bis zum bis zum Ablauf der Kündigungsfrist Zeit. Mit etwas Glück erhältst du bis zu sechs Monatslöhne als Ausgleichszahlung.

Wie sollte ich auf die neue Vorlage reagieren?

Gilt dein alter Arbeitsvertrag nicht mehr und hast du von deinem Vorgesetzten eine Änderungskündigung erhalten, gilt es zunächst einmal: Ruhe bewahren. Sieh dir die neuen Konditionen ganz in Ruhe an und bitte dir etwas Bedenkzeit aus. Unterschreibe die neue Vorlage für deinen Arbeitsvertrag nicht sofort. Ganz wichtig ist die Frage: Hast du das Gefühl, dass dein Arbeitgeber dich loswerden möchte oder versucht er mit Hilfe der Änderungskündigung vielmehr, deinen Arbeitsplatz im Einklang mit dem Arbeitsrecht zu erhalten?

Was passiert, wenn ich die Änderungskündigung als Arbeitnehmer ablehne?

Grundsätzlich kannst du die neuen Konditionen nach Arbeitsrecht zwar ablehnen, doch gilt auch hier ähnlich wie bei der Jobsuche: Sind die geänderten Rahmenbedingungen zumutbar, solltest du diesen zustimmen. Sonst riskierst du nämlich, dass das Arbeitsamt dir Leistungen verwehrt. Lehnst du die Kündigung dennoch ab, wird aus der Änderungskündigung eine sogenannte Beendigungskündigung. Du nimmst also die Auflösung des bestehenden Arbeitsverhältnisses in Kauf. Für die Zeit bis zur Beendigung deines Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitgeber laut geltendem Arbeitsrecht verpflichtet, dir deinen Lohn weiterzuzahlen. Hast du also beispielsweise eine Kündigungsfrist von drei Monaten, erhältst du deinen Lohn ab Erhalt der Kündigung weitere drei Monate lang.

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