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Scheidungsrecht Schweiz: Wissenswertes zum Familienrecht

Scheidungsrecht Schweiz: Wissenswertes zum Familienrecht

Eine Scheidung ist sicher ein Ereignis, auf das du getrost verzichten könntest. Leider gibt es Situationen, in denen zwei Menschen einfach nicht mehr zusammenbleiben können und diesen Weg gehen müssen. Damit du dich nicht nur finanziell in Sicherheit wiegen kannst, sondern auch in allen anderen Dingen abgesichert bist, solltest du dich zum Anwalt deines Vertrauens begeben. Dieser wird dich umfassend beraten, denn mit dem Familienrecht kennt er sich aus. Immerhin haben beide Ehepartner in Verbindung mit der Scheidung Rechte und Pflichten, die du kennen solltest. Im Scheidungsrecht der Schweiz sind diese genau hinterlegt.

Was sagt das Familienrecht zum Sorgerecht?

Im Normalfall ist es so, dass sich in der Schweiz nach einer Scheidung beide Ehepartner das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder teilen. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen. Das Familienrecht besagt, dass immer das Wohl des Kindes im Vordergrund steht. Daher kann es durchaus passieren, dass das Sorgerecht allein auf den Vater oder die Mutter übertragen wird.

Welche Scheidungsfolgen sollte man mit seinem Rechtsanwalt besprechen?

Sorgerechtsfragen, Unterhalt und die Verteilung des Vermögens, dies sind nur einige rechtliche Fragen, die im Fall einer Ehescheidung auf dich zukommen. Was hat es mit dem Trennungsunterhalt auf sich? Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Kindes- und Ehegattenunterhalt. Anders als in Deutschland gibt es in der Schweiz keine einheitliche Berechnungsgrundlage für den Kindesunterhalt. Zwar enthält die sogenannte Züricher Tabelle einige Richtwerte, andere Kantone wiederum richten sich nach der Einkommenslage. Ein Trennungsunterhalt, wie man ihn in Deutschland kennt, ist in der Schweiz nicht vorgesehen. Einige Gerichte sprechen sich in den Eheschutzverfahren aber dennoch für die Unterhaltszahlung an Ehegatten aus. Solche Verfahren sollen dazu dienen, einen Interessenausgleich zwischen den getrennt lebenden Ehepaaren zu schaffen.

Was ändert sich steuerlich?

Auch die Steuerfolgen solltest du nicht ausser Acht lassen. Kommt es zu einer Scheidung, werden beide Ehepartner getrennt veranlagt und besteuert. Dies bedeutet für dich, dass du eine eigene Steuererklärung abgeben musst. Unterhaltsbeiträge sind übrigens als Einkommen steuerbar und können zum Abzug gebracht werden.

Wie läuft eine Scheidung genau ab?

Eine Ehescheidung muss grundsätzlich vor einem Gericht erfolgen, wobei beide Antragsgegner anwesend sein müssen. Beim Gericht erhältst du auch entsprechende Formulare, mit welchen du die Scheidung schriftlich einreichst. Einen Rechtsanwalt musst du dir für eine Ehescheidung nicht zwingend nehmen. Jedoch ist es aufgrund der teilweise schwer verständlichen Rechtslage ratsam, dies zu tun. Sind sich die Ehepartner hingegen über die Ehescheidung einig, kann diese recht schnell über die Bühne gehen. Eine Trennungszeit muss nicht eingehalten werden. Sobald der Scheidungsantrag beim Gericht eingereicht wurde, kommt es in vielen Fällen bereits nach sechs Wochen zur Verhandlung und die Rechtskraft tritt ein. Solch eine rechtskräftige Entscheidung kann nicht rückgängig gemacht werden. Bedenke neben den behördlichen Gebühren auch die Gerichtskosten, die bei einer Ehescheidung fällig werden. Diese sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Je schneller die Ehescheidung über die Bühne geht, desto günstiger sind die Gerichtskosten. Sind sich die Partner hingegen nicht einig und kommt es zu zeitlichen Verzögerungen, steigen auch die Kosten entsprechend an.

Wie sieht es mit der finanziellen Sicherheit aus?

Vor allem Frauen haben Angst, dass sie nach der Ehescheidung in finanzielle Engpässe geraten. Im Normalfall greift nach der Scheidung die sogenannte Errungenschaftsbeteiligung. Dies bedeutet, dass sämtliche Vermögenswerte, die beide Partner während der Ehe angeschafft haben, genau aufgeteilt werden. Vermögenswerte, welche die Partner bereits vor der Ehe besessen haben, sind davon nicht betroffen. Anders sieht es aus, wenn du einen Ehevertrag abgeschlossen und dich für die Gütertrennung oder die Gütergemeinschaft entschieden hast. Bei der Gütertrennung gibt es ganz klar getrennte Konten beider Ehepartner; gemeinschaftliches Vermögen fällt nicht an.

Wann tritt die Rechtskraft ein?

Eine Scheidung muss grundsätzlich vor einem Gericht ausgetragen werden. Zu diesem Zweck muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Sind sich beide Parteien einig, kann der Gerichtstermin recht schnell erfolgen; häufig besteht die Rechtskraft bereits nach sechs Wochen. Kommt es hingegen zu Streitigkeiten und Unklarheiten, kann sich der Vorgang über eine deutlich längere Zeit hinziehen.

Welche Alternativen zur Ehescheidung wird der Anwalt anbieten?

Wenn du dich mit deinem Ehepartner auseinandergelebt hast, bedeutet dies noch lange nicht, dass ihr euch scheiden lassen müsst. Die vorgenannten Scheidungsfolgen kannst du umgehen, wenn ihr zwar wie getrennt lebende Ehepaare wirtschaftet, auf dem Papier aber Mann und Frau bleibt. Das Erb- und Steuerrecht bleibt in diesem Fall komplett unberührt. Allerdings sieht das Schweizer Scheidungsrecht vor, dass ihr euren gemeinsamen Haushalt aufgebt und getrennt lebt. Auch bei einer Trennung, die bestenfalls vom Notar beurkundet wird, solltest du dir gemeinsam mit deinem Ehepartner über folgende Fragen klar werden:

  • Wer versorgt die Kinder und wie sieht es mit Unterhalt aus?
  • Was passiert mit der ehelichen Wohnung?
  • Wie wird das gemeinsame Vermögen aufgeteilt?

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