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Ja, die Invalidenversicherung (IV) ist in der Schweiz eine obligatorische Versicherung. Gemeinsam mit der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sowie der Krankenversicherung soll sie die Existenzgrundlage der Versicherten schützen. Damit gehört die IV als wichtige Säule zum eidgenössischen Sozialversicherungsnetz. Sofern du die im Gesetz festgelegten Bedingungen erfüllst, hast du einen Rechtsanspruch auf die Leistungen der Invalidenversicherung.
Verpflichtend ist die IV für alle Menschen, die in der Schweiz wohnen oder in der Schweiz erwerbstätig sind. Für Staatsangehörige, die vorübergehend ausserhalb der Schweiz wohnen und arbeiten, gibt es teilweise besondere Bestimmungen. Für sie handelt es sich nicht mehr um eine obligatorische Versicherung, sie können sie aber teils weiterführen. Erkundige dich in einem solchen Fall, was mit deiner Invalidenversicherung geschieht, wenn du im Ausland lebst.
Als invalide gelten Menschen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung erwerbsunfähig sind. Auch für nicht erwerbstätige Menschen kann die Invalidenversicherung eintreten. Die Invalidität gilt dann als gegeben, wenn sie nicht mehr in der Lage sind, sich im bisherigen Aufgabenbereich (zum Beispiel im Haushalt) zu betätigen. Die Erwerbsunfähigkeit muss für mindestens ein Jahr oder auch dauerhaft bestehen, um als Invalidität eingestuft zu werden. Die Invalidität wird in verschiedene Grade eingeteilt, sodass auch eine teilweise Erwerbsunfähigkeit relevant sein kann.
Wichtig für die Invalidenversicherung ist die Feststellung einer Invalidität. Wodurch diese entstanden ist, ist unerheblich. Es kann sich um eine Krankheit oder einen Unfall handeln. Auch bei Geburtsgebrechen tritt die Invalidenversicherung ein. Als Geburtsgebrechen gelten alle schweren gesundheitlichen Probleme, die schon bei der Geburt aufgetreten sind. Die Veranlagung zu einer bestimmten Krankheit gilt nicht als Geburtsgebrechen. Übrigens: Nicht nur bei körperlichen Erkrankungen springt die IV ein. Auch der psychische oder geistige Gesundheitsschaden ist abgedeckt.
Auf jeden Fall! Erstens ist die Invalidenversicherung auch schon für in der Schweiz lebende Kinder eine obligatorische Versicherung. Zweitens treten viele Gesundheitsschäden schon in der Kindheit auf, teils sogar schon vor oder bei der Geburt. Und drittens übernimmt die IV in vielen Fällen die Kosten für medizinische Massnahmen bis zum 20. Lebensjahr, die die berufliche Eingliederung erleichtern sollen.
Die IV ist vor allem für Eingliederungsmassnahmen zuständig. Im Rahmen der Früherfassung wird sie schon dann aktiv, wenn eine Person über mehrere Wochen hinweg oder immer wieder krank ist. Durch frühzeitige Massnahmen und Beratungen soll der Gesundheitsschaden gemildert werden. Ziel ist es, eine Invalidität zu verhindern. Das geschieht zum Beispiel durch Umstrukturierungen am Arbeitsplatz. Manchmal können schon kleine Massnahmen, zum Beispiel ein Stehpult, weitere Gesundheitsschäden verhindern. Auch Ausbildungskurse, Berufsberatung, sozialberufliche Rehabilitation oder Beschäftigungsmassnahmen können zur Frühintervention der IV gehören. Nach einer Erkrankung kommen weitere Massnahmen zur Wiedereingliederung infrage. Zum Beispiel werden notwendige Hilfsmittel bezahlt, Integrationsmassnahmen durchgeführt und der Versicherte langfristig begleitet. Zeigen die Massnahmen zur Wiedereingliederung keinen Erfolg, kommt auch eine Invalidenrente oder Teilrente infrage. Das sind weitere Leistungen der Invalidenversicherung:
Wenn alle Eingliederungsmassnahmen nicht erfolgreich sind oder nur teilweise greifen, kommt eine Invalidenrente infrage. Dazu muss zunächst der Invaliditätsgrad ermittelt werden. Bei Erwerbstätigen vergleicht die Versicherung: Wie viel könnte die Person verdienen, wenn sie gesund wäre? Und wie viel ist nach Eintreten des Gesundheitszustandes noch möglich? Je nachdem, wie gross die Differenz ist, ergibt sich ein Invaliditätsgrad. Und aus diesem berechnet sich die Invalidenrente oder auch Teilrente. Bei Nichterwerbstätigen läuft der Prozess ein bisschen anders ab: Hier klären Fachleute vor Ort, wie stark sich die Behinderung auswirkt und wie hoch die Rente sein muss. Bei Menschen, die teilweise erwerbstätig sind, werden beide Vorgehensweisen kombiniert. Übrigens: Anspruch auf eine Invalidenrente hast du frühestens nach einer einjährigen Wartezeit. Der Anspruch endet dann, wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind oder wenn du Anspruch auf eine Altersrente hast.
Ein schwerer Raub mit Körperverletzung ist kein Kavaliersdelikt und wird juristisch auch nicht mehr als Antragsdelikt behandelt. Schwerwiegende Straftaten werden in der Schweiz als Offizialdelikt bezeichnet. Welche rechtliche Grundlage hierfür besteht, wann und wie ein Offizialdelikt strafrechtlich verfolgt wird, erfährst du in unserem Ratgeber. Wir erklären dir zudem den Unterschied zu einem Antragsdelikt und erläutern, was bei einer Strafanzeige oder bei einem Strafantrag zu beachten ist und wie du diese stellst.
Das Übernehmen der Vormundschaft beinhaltet die Regelung aller rechtlichen Belange für eine Person, die dann als Mündel bezeichnet wird. In der Regel ist das für Kinder notwendig, denen die volle Geschäftsfähigkeit noch fehlt und deren Eltern das Sorgerecht entzogen wurde. Das kann viele Gründe haben, z. B. die Minderjährigkeit der Mutter, Gewalt in der Familie oder der Tod der Eltern. Der Vormund übernimmt dabei die Verantwortung für alle Lebensbereiche des Mündels, die ansonsten die Eltern hätten, bis das Kind volljährig ist.
Neben Festgehältern zahlen Unternehmen und Geschäftsführer an ihre Mitarbeiter häufig auch Tantiemen aus, die unabhängig von der Arbeitsleistung sind und sich eher auf den Umsatz und Gewinn eines Unternehmens beziehen. Daher unterscheidet sich die Tantieme noch einmal von einer Provision, die leistungsbezogen ist oder nach erfolgreichem Geschäftsabschluss erfolgt. Mehr zum Thema Tantiemen gibt es hier.
Du kennst sie vor allem aus Filmen und Krimiserien oder über Politskandale: die Geldwäscherei. Das Verschieben von Erlösen aus zwielichtigen Geschäften, um den Gewinn „reinzuwaschen“, ist aber ein echtes Problem für die Verbrechensbekämpfung: Oft findet die Geldwäscherei über Grenzen hinweg statt und nutzt dunkle Kanäle und unregulierte Bankmärkte. Alle rund um das Thema erfährst du hier.
Nach einer Trennung kommen auf beide Ex-Partner Zahlungsverpflichtungen zu, die über die Kosten einer rechtskräftigen Scheidung hinausgehen können. Hierzu gehören vor allem Unterhaltsleistungen sowohl gegenüber dem ehemaligen Ehegatten als auch gegenüber den Kindern. Haben die Ehepartner gemeinsame Kinder, so besteht in der Regel eine Unterhaltsverpflichtung. Daneben taucht auch regelmässig auch der Begriff „Alimente“ auf. Was genau darunter zu verstehen ist und wann diese gezahlt werden müssen, erfährst du in diesem Artikel.
In schwierigen wirtschaftlichen Zeiten kann es durchaus vorkommen, dass Stellen gestrichen werden. Eine Alternative dazu ist die sogenannte Änderungskündigung. Dies bedeutet, dass dein Arbeitsvertrag, den du einmal unterschrieben hast, in einem oder bestimmten Punkten abgeändert wird. In vielen Fällen betrifft dies deinen Lohn. Befindet sich dein Unternehmen in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage, ist dein Chef durchaus berechtigt, deinen Stundenlohn durch diese Art der Kündigung zu kürzen. So soll erreicht werden, dass die Firma wieder rote Zahlen schreibt. Selbstverständlich musst du einer solchen nicht bedingungslos zustimmen. Vielmehr solltest du dir in Ruhe überlegen, ob der Wechsel des Arbeitgebers nicht sinnvoller ist.