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Der Friedensrichter tritt als vermittelnde Instanz zwischen zerstrittenen Parteien auf. Es handelt sich um eine untere Instanz der Gerichtsbarkeit mit dem Auftrag, den öffentlichen und gesellschaftlichen Frieden zu wahren. Zumeist geht es dabei um Zivilstreitigkeiten von geringer Schwere und Streitwert. Zum Beispiel bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu 2.000 Schweizer Franken. Bis zu diesem Wert kann der Friedensrichter über zivilrechtliche Streitigkeiten entscheiden. Bis zu dem Streitwert von 5.000 Schweizer Franken kann der Friedensrichter den beiden Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten. Wenn keine der beiden Parteien den Vorschlag ablehnt, tritt er innert von 20 Tagen in Kraft. Die rechtliche Grundlage für das Friedensrichteramt stellen die Artikel 197 bis 212 der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) dar. Hier finden sich der Geltungsbereich, die Anforderungen und die Abläufe der Schlichtungsverhandlungen. Die Organisation der Friedensrichterämter obliegt den Kantonen und lässt sich in den Gerichtsorganisationsgesetzen (GOG) nachlesen.
Es ist seine Aufgabe, Zivilstreitigkeiten zu schlichten und die Schlichtungsverhandlungen zu leiten. Eine andere Bezeichnung ist „Vermittler“. Ihm obliegt es, mit den Parteien eine möglichst einvernehmliche Lösung zu erarbeiten. Im besten Falle vermeidet er es, dass die Klage vor ein weiteres Gericht geht und weitere Prozessverhandlungen folgen. Der Friedensrichter ist zuständig für:
Ausserdem sind Friedensrichter Ansprechpersonen bezüglich allgemeiner Beratungen. Sie können Auskünfte beantworten, die zivilrechtliche Klagen betreffen. Die Entscheidungskompetenzen unterscheiden sich je nach Kanton. Sie können wie ein urteilender Richter fungieren, Urteile abfassen, Mitglieder der Gerichtsbehörde sein oder den Gerichten unterstehen.
Die Friedensrichter sind für Fälle von geringem gerichtlichen Wert zuständig. Die Schlichtungsverhandlungen haben die Aufgabe, die Gerichte nicht mit Bagatellen zu belasten. Die höheren Instanzen und ihre juristischen Experten sollen sich mit den schwerwiegenden Fällen beschäftigen. Mittlerweile landen dank dem Friedensamt nur noch 15 bis 20 Prozent aller Fälle vor Gericht.
Ein obligatorisches Schlichtungsverfahren leitest du ein, indem du bei dem für dich zuständigen Amt ein Schlichtungsgesuch einreichst. In das Schlichtungsgesuch gehört eine Angabe zum Rechtsbegehren. In dem Gesuch schreibst du auch, um wen es sich bei der Gegenpartei handelt, was der eigentliche Streitgegenstand ist und eine Begründung. Bei deinem zuständigen Amt gibt es möglicherweise online Vorlagen zum Herunterladen. Die Parteien müssen zur Schlichtungsverhandlung persönlich erscheinen. Während des formlosen Verfahrens versucht der Friedensrichter eine Lösung zu erarbeiten. Kommt es zu einer Einigung, dann stellt er das Verfahren ein. Eine Einigung bedeutet zumeist einen Vergleich, eine Klageanerkennung oder einen Klageverzicht. Wie auch immer die Einigung ausfällt, sie kommt einem rechtskräftigen und vollstreckbaren Entscheid gleich. Kommt es zu keiner Einigung, dann stellt der Friedensrichter der klagenden Partei eine Klagebewilligung aus. Unter Verwendung dieser Klagebewilligung lässt sich innert von drei Monaten eine Klage beim zuständigen Bezirksgericht erwirken.
In der Regel findet das obligatorische Verfahren bei der Schlichtungsbehörde statt, die nahe der beklagten Partei liegt. Dafür gibt es bestimmte Friedensrichterkreise innert der einzelnen Kantone. Ist ein Konsumentenvertrag der Gegenstand des Streites, dann ist die Behörde am Wohnsitz des Konsumenten zuständig. Handelt es sich um eine Erbstreitigkeit, dann musst du das Gesuch bei der Behörde am Wohnsitz einreichen, wo der Erblassende gemeldet war.
Friedensrichter verfügen über Verhandlungsgeschick, können sich in die Lage anderer Menschen versetzen, besitzen juristische Grundkenntnisse, eine hohe soziale Intelligenz, sind verschwiegen und treten vertrauenswürdig auf. Sie müssen viel Geduld und psychische Belastbarkeit mit sich bringen. Etwas Humor schadet ebenfalls nicht. Friedensrichter verfügen über eine Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis, haben die Höhere Fachschule besucht oder besitzen einen Bachelor einer Universität oder einer Fachhochschule.
Das Friedensrichteramt hat in der Eidgenossenschaft eine lange Tradition. Im Bundesbrief von 1291 findet sich bereits die Aufforderung, dass angesehene Männer den Frieden zwischen den Verbündeten vermitteln sollen. Während der Helvetik konnte sich das Friedensrichteramt jedoch nicht durchsetzen. Erst die Mediationsakte von 1803 enthielt erstmals ein Gesetz für das Amt der Friedensrichter. Mit Einführung der Zivil- und Strafprozessordnung und der Gesetze des Gerichtswesens im Jahre 1866 wurde dieses Amt weiter verfestigt.
Während in anderen Ländern der Gerichtsschreiber als Beruf bereits veraltet ist, bleibt er in der Schweiz weiterhin ein häufig gewählter Ausbildungs- und Arbeitsplatz. Er übernimmt dabei auch wichtige Aufgaben in einer Anwaltskanzlei und am Bundesgericht. Der Gerichtsschreiber ist heutzutage wieder gefragt, da die Schweizer Gerichte stark überlastet sind und der Gerichtsschreiber auch für die Öffentlichkeit eine wichtige Rolle spielt. Er ist in der Schweiz mit einem grossen Aufgabenspektrum betraut und sogar in die Entscheidungsfindung des Urteils involviert.
Mit einer Trennung ändert sich oft das ganze Leben. Eine Scheidung betrifft nicht nur die Änderung des Lebensstils, der Wohnverhältnisse oder den Umgang mit gemeinsamen Kindern – oft stehen auch finanzielle Sorgen im Vordergrund. Aus diesem Grunde ist es wichtig, gut vorbereitet zu sein und sich im Vorhinein ausreichend Wissen bezüglich möglicher finanzieller Aspekte anzueignen. Insbesondere zum Thema nachehelicher Unterhalt tauchen vermehrt Fragen auf. Die häufigsten sollen in diesem Artikel beantwortet werden.
Wenn sich zwei Ehepartner scheiden lassen und dabei wohlmöglich noch gemeinsame Kinder haben, kommt es häufig zu Rechtsproblemen. Doch nicht nur in Sachen Scheidung, sondern auch bei einer scheinbar intakten Familie kann es schnell zu Konflikten kommen. Das kann etwa der Fall sein, wenn das Kindeswohl nicht beachtet wird und Behörden beauftragt werden, einzelne Familienkonstellationen genauer zu betrachten. Auf der rechtlichen Seite bildet hier das Familienrecht die Grundlage zur rechtlichen Orientierung in allen Fragen rund um das Thema Familie. Welche Angelegenheiten im Rechtsgebiet des Familienrechts geregelt werden, erfährst du hier.
Die meisten Menschen möchten, dass nach ihrem Ableben die Erbfolge und das Schicksal der Vermögenswerte geklärt sind. Jeder kann ein Testament aufstellen, wozu noch kein Notar notwendig ist. Es genügen ein Blatt Papier, ein Kugelschreiber und der handschriftlich verfasste letzte Wille samt Unterschrift, Ausstellungsdatum und Ort. Dennoch gibt es Unterschiede, was die letztwillige Verfügung angeht. So unterscheiden sich beispielsweise Testament und Erbvertrag.
Wichtige Angelegenheiten im Leben besiegeln wir oft mit einem Vertrag. So können wir uns schriftlich absichern, dass wir die gleichen Interessen verfolgen und unser Vertragspartner im Nachhinein nicht das Gegenteil behauptet. Manchmal ändern sich jedoch die Verhältnisse und bestimmte Punkte, die zuerst vertraglich geregelt waren, sind überhaupt nicht mehr möglich. Sind nun der komplette Vertrag und das Geschäft hinfällig? Oder wird nur die einzelne Vertragsklausel gestrichen oder unwirksam? Die salvatorische Klausel regelt diese Sonderfälle. Wir geben dir hier die wichtigsten Tipps zu dieser Klausel.
Es gibt zahlreiche Situationen, die anwaltliche Hilfe oder das Einreichen einer Klage erfordern. Das betrifft eine ungerechtfertigte Kündigung genauso wie in der Geschäftswelt die Produktkopie des eigenen Designs durch die Konkurrenz. Ob Handelsrecht, Arbeitsrecht, Medienrecht, Gesellschaftsrecht oder Wettbewerbsrecht: durch eine einstweilige Verfügung kann der Rechtsschutz schneller bewirkt werden, wenn besondere Eilbedürftigkeit besteht. Das Gerichtsverfahren wird bereits ohne Anhörung eingeleitet, bis es zum eigentlichen Hauptverfahren kommt. Das umfasst den Schutz vor Gewalt ebenso die Klärung eines Urheberrechts.