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Meineid – rechtliche Folgen und Ahndung der Falschaussage

Meineid – rechtliche Folgen und Ahndung der Falschaussage

Wahrheit und Lüge liegen manchmal eng beieinander. Die Lüge ist im Alltag nicht strafbar. Das ändert sich jedoch, wenn vor Gericht falsche Angaben gemacht werden. Im Strafrecht werden zwei Formen einer Aussage unterschieden, wenn diese sich als falsch entpuppt. Zum einen gibt es die uneidliche Falschaussage und zum anderen den Meineid, der als beschworene Falschaussage gilt. Beide Formen sind strafbar.

Was ist eine uneidliche Falschaussage?

Die uneidliche Falschaussage im ist Strafrecht eine Grundform aller Aussagedelikte, bei der du dich strafbar machst, wenn du vor Gericht vorsätzlich falsch aussagst. Das kann als Zeuge oder Sachverständiger sein. Verglichen wird der Inhalt der Aussage mit der Sachlage, soweit sie objektiv eruiert werden kann. Stimmen diese nicht überein, liegt eine Falschaussage vor. Das gilt auch, wenn du nur etwas weglässt, wovon du Kenntnis hast. Du bist verpflichtet, alle notwendigen Angaben zu machen. Das Unterlassen gilt als Falschaussage und ist damit strafbar.

Was ist die Bedeutung von Meineid im Strafrecht?

Die Definition für einen Meineid bei der Abnahme einer Aussage ist noch etwas anders. Ein Meineid ist eine Falschaussage, die du vor Gericht durch einen Schwur bekräftigst. Handelt es sich um eine Falschaussage, muss für diese der Nachweis von der Staatsanwaltschaft erbracht werden. Hast du die Aussage per Eid bestätigt, ohne dass sie der Wahrheit entspricht, handelt es sich um eine förmliche Versicherung des Gesagten. Daher fällt auch die Bestrafung strenger aus, denn ein Meineid ist ein klares Verbrechen, das per Gesetz mit einer Freiheitsstrafe geahndet wird. Eine Geldstrafe ist hier nicht möglich. Neben dem Meineid gibt es noch den versuchten Meineid. Auch dieser ist strafbar und gilt als Versuch eines Verbrechens.

Wie erfolgt die Strafe bei uneidlicher Falschaussage und bei Meineid?

Eine nicht vereidete Falschaussage vor Gericht kann eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen, die zwischen drei Monaten und fünf Jahren liegt. Abhängig ist die Entscheidung über das Strafmass von folgenden Umständen:

  • das verhandelte Delikt
  • die Umstände
  • bestehende Vorstrafen
  • Schwere der Tatsachenverdrehung.

Im Vergleich zu anderen Delikten ist die Bestrafung per Gesetz bei Falschaussage härter und kann nicht durch eine Geldstrafe ersetzt werden. Bei einem Meineid sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr vor.

Wann liegt bei der Abnahme einer Aussage ein fahrlässiger Meineid vor?

Eine fahrlässige Falschaussage oder ein fahrlässiger Meineid liegen immer dann vor, wenn du nicht weisst, dass du vor Gericht etwas Unwahres aussagst und beeidest und die Abnahme deiner Aussage aufgrund fehlender Sorgfalt und Prüfung zur Falschaussage wird. Auch diese Handlung, also das Beschwören einer falschen Aussage, steht unter Strafe.

Fahrlässig handelst du, wenn du die Wahrheitspflicht nur auf direkte Fragen beziehst oder Tatsachen verschweigst, ohne zu wissen, dass es sich um eine Straftat handelt. Die Strafe für einen fahrlässigen Meineid kann als Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr erfolgen. Sagst du dagegen vor dem gerichtlichen Abschluss des Verfahrens aus und beeidest das Erzählte, ist die fahrlässige Falschaussage nicht strafbar. Du kannst sie wieder berichtigen, wodurch sich auch eine mögliche Bestrafung verringert oder ganz entfällt.

Kann ein Täter oder Angeklagter einen Meineid begehen?

Ein Täter als Angeklagter in einem Strafprozess kann keinen Meineid begehen, da für die Aussage eine Beeidigung nicht zulässig ist. Dagegen machen sich alle anderen Verfahrensbeteiligten wegen Meineid strafbar, darunter Zeugen und Sachverständige.

Übrigens: Nicht nur der Meineid ist strafbar, sondern auch die versuchte Anstiftung zur Falschaussage. Wenn dich der Täter oder Angeklagte darum bittet, falsch für ihn auszusagen, machst nicht nur du dich, sondern auch der Täter strafbar. Das Strafmass orientiert sich dann am Strafrahmen des Delikts der Aussage. Für den Täter oder Angeklagten gilt, dass ermittelt wird, wie die Anstiftung zur Falschaussage erfolgt ist, ob mit oder ohne Gewaltandrohung, Erpressung und ähnlichem.

Wann liegt bei der Befragung vor Gericht kein Meineid vor?

Bei einem Meineid handelt es sich um ein Vorsatzdelikt. Das bedeutet, dass du bewusst die Wahrheit verdrehst, etwas falsch darstellst oder etwas weglässt, was für die Ermittlung wichtig ist. Wenn du davon ausgehst, dass der Sachverhalt so geschehen ist und das dem Gericht mitteilst, liegt kein Meineid vor, selbst wenn du dich getäuscht hast. Eine Falschaussage ist nur dann der Fall, wenn sie fahrlässig erfolgt und durch bewusste Verdrehung der Tatsachen.

Wie und bis wann lässt sich eine Falschaussage berichtigen?

Wenn du die vor Abschluss des Verfahrens gemachte Aussage widerrufen oder berichtigen möchtest, kannst du das machen, solange sie nicht so verspätet erfolgt, dass das Gericht sie nicht mehr verwerten kann. Ist das Urteil bereits gesprochen, ist auch das Widerrufen einer falschen Aussage nicht mehr möglich und gilt als Falschaussage oder Meineid. Vollständig ist eine Berichtigung dann, wenn du die Aussage nicht nur korrigierst, sondern ausführlich darlegst, warum sie der Unwahrheit entsprach. Ins Strafmass für den Meineid mit einbezogen wird auch der gute Wille, mehr Details und unerhebliche Tatsachen zu benennen.

Du kannst die Aussage nicht mehr korrigieren, wenn bereits für den Angeklagten oder Täter oder auch für eine dritte Person Nachteile entstanden sind. Letzteres ist dann der Fall, wenn durch deine Aussage für die dritte Person ein Disziplinar- und Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. In diesem Fall ist die Beratung durch den Anwalt in einer Kanzlei sinnvoll.

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