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Der lateinische Terminus „ex tunc“ steht in der juristischen Fachsprache für die Rückwirkung eines Vertrags oder eines Urteils von einem früheren Zeitpunkt an. Ex tunc hat die Bedeutung „von Anfang an“ und kann sich auf zahlreiche juristische Vorgänge beziehen. Der Begriff steht dem „ex nunc“ gegenüber, dessen Wirkung „ab jetzt“ gilt. Eine Anfechtung oder Änderung der Vertragsbedingungen bezieht sich auf den jetzigen Zeitpunkt und auf die Zukunft, um die Fortgeltung einer Rechtsvorschrift zu verhindern. Es findet entsprechend keine Rückwirkung statt.
Hast du bestimmte Zahlungen geleistet, die im Vertrag vereinbart waren und ändern sich die Vertragsbedingungen durch Anfechtung, erhältst du diese nicht zurück, es gelten lediglich neue Bedingungen. Sachverhalte, die bereits verwirklicht wurden, bleiben unverändert. Die Wirkung et tunc wird gesondert angeordnet. Das ist in der Schweiz entweder gesetzlich oder vertraglich notwendig.
Die Wirkung „ex nunc“ kehrt sich bei einer Anfechtung fast immer in ein „ex tunc“ um. Das bedeutet, dass ein Rechtsgeschäft, das du anfechtest, automatisch als von Anfang an nichtig angesehen werden muss. Leistungen, die du empfangen oder gewährt hast, müssen von beiden Vertragsparteien dann wieder zurückerstattet werden, was bei einem „ex nunc“ nicht notwendig wäre. Nicht gültig ist eine Wirkung „ex tunc“ bei Gesellschafts- und Arbeitsverträgen.
Bei der Beurteilung einer Anfechtung ist die Wirkung ex tunc die einer Willenserklärung, die das eigentliche Rechtsgeschäft als von Anfang an nichtig betrachtet. Die Folge ist, dass ein neuer Entscheid getroffen wird, der auch neue Vereinbarungen enthält. Der Begriff kennzeichnet unter Anwälten immer ein Ereignis mit Rückwirkung, bei dem die Rechtslage sich nicht nur für den Augenblick verändert, sondern auch für die Vergangenheit. Hast du einen Vertrag abgeschlossen, der angefochten wird, und fällt der Begriff ex tunc, bedeutet das, dass auch eine Rückabwicklung bereits aufgeführter Inhalte stattfindet.
Bei Kündigungen kommt die Rechtswirkung entweder ex nunc oder ex tunc zur Geltung. Reichst du eine Kündigung aus wichtigem Grund ein, gilt entweder eine Aufhebung oder eine Auflösung der Vertragsbedingungen. Verträge sind in der Regel bindend, bis sie angefochten oder gekündigt werden. Bestehen vorübergehende Schuldverhältnisse, gilt eine Kündigung meistens als „ex nunc“, sodass neue Regelungen ab dem Zeitpunkt der Kündigung wirksam werden.
Bei einem Mietvertrag gilt die Nichtigkeit des Vertrags, sobald die Wirkung „ex tunc“ gültig wird. Bei der Nichtigkeit des Vertrags gelten die Bedingungen rückwirkend, sodass der Vermieter, wenn du die Miete nicht zahlst und der Mietvertrag gekündigt wird, das Recht hat, einen Vermögensausgleich zu erwirken. Du musst für die Zeit dann rückwirkend gerade stehen und die fehlenden Mieten ersetzen, denn es entstand ein Vertrauensschaden, der ausgeglichen werden muss.
Bei der Kündigung gelten bei der Kommission Regelungen, die zunächst den Mieter schützen und ihm ein langfristiges Mietverhältnis sichern. Hältst du dich an die vertraglich vereinbarten Bedingungen, kann dir der Vermieter nicht grundlos kündigen. Bei einem schuldlosen Verhalten ist die Kündigung mit rechtzeitiger Benachrichtigung nur bei Eigenbedarf möglich. Selbst, wenn der Vermieter die Wohnung verkaufen möchte, muss er dir das Vorkaufsrecht einräumen, während du, wenn du dies ablehnst, die Wohnung noch weiterhin nutzen kannst. Das gilt nicht, wenn eine Nichtigkeit des Vertrags von Anfang an gilt.
Grundsätzlich gilt bei der Rechtsprechung eines Urteils die Bindungswirkung ex tunc. Sie bezieht sich auf den gesamten Zeitraum der Geltungsnorm. Einzige Ausnahmen für diese Wirkung sind Beschränkungen der Rechtsfolgen bei Vorabentscheidungen.
Schuldverhältnisse wirken manchmal ex nunc, manchmal ex tunc. Einige sind dauerhaft, andere vorübergehend. Zielschuldverhältnisse sind Kaufverträge oder Werkverträge. Beispiele für Dauerschuldverhältnisse sind:
Beim Zielschuldverhältnis kommt es zum einmaligen Leistungsaustausch, wobei der Vertrag mit der Erfüllung endet. Eine Auflösung ist ex tunc geltend. Dauerschuldverhältnisse wiederum sind langfristig angelegt und abhängig von der Dauer des Schuldverhältnisses. Eine Auflösung gilt ex nunc. Nachvollziehbar ist das, da beim Zielschuldverhältnis der Leistungsinhalt von vorneherein bekannt ist und feststeht. Das bedeutet, du musst dich auch rückwirkend an die Erfüllung der Bedingungen halten.
Wenn du einen Arbeitsvertrag anfechtest, kommt es zu einer Nichtigkeit des Vertrags, die zwar rechtswirksam ex tunc gültig ist. Der Arbeitsvertrag wird jedoch trotzdem für die Zeit bis zur Vertragsänderung oder Kündigung als wirksam behandelt, wenn du als Arbeitnehmer für den Arbeitgeber gearbeitet hast. Das bedeutet, der Arbeitgeber muss dich trotzdem für diesen Zeitraum bezahlen und versichern. Auch Gesetze oder Verordnungen dürfen nicht rückwirkend in Kraft treten. Hier gilt das Prinzip der verbotenen Rückwirkung, damit die Rechtssicherheit nicht verletzt wird.
Das Erwachsenenschutzrecht ermöglicht die Pflege und Fürsorge für Personen, die aufgrund einer geistigen Einschränkung oder Behinderung nicht vollständig für sich selbst sorgen können und die Verantwortung an eine andere Person abgeben. Dabei sind in der Schweiz mittlerweile seit 2013 Änderungen in Kraft getreten, die die Rechte der behinderten Person besser wahrnehmen. Eltern und Geschwister können weiterhin als Beistand fungieren und haben dabei mehr Verantwortung und Vorteile.
Verleumdung, Beschimpfung, üble Nachrede und andere Ehrverletzungsdelikte sind im Schweizerischen Gesetzbuch klar voneinander abgegrenzt. Der Ausgangspunkt ist dabei stets eine ehrverletzende Behauptung gegenüber einer anderen Person, die anschliessend zivil- oder strafrechtlich dagegen vorgehen kann. Die sozialen Medien sind dabei Fluch und Segen zugleich – haben sie doch die Zahl der angezeigten Delikte deutlich gesteigert, liefern aber gleichzeitig auch häufig einen vorzeigbaren Beleg für die ehrverletzenden Aussagen oder Bilder. Wir fassen zusammen, wie sich die oben genannten Straftatbestände von der Verleumdung abgrenzen und welche Strafen im Falle einer Verurteilung verhängt werden können.
Wenn eine Person eine andere beschimpft, dann kränkt sie diese in vielen Fällen nicht nur, sondern kann sich unter bestimmten Voraussetzungen auch strafbar machen. Es gibt im Strafrecht viele Delikte, die sich gegen die persönliche Ehre anderer Menschen richten. Dazu gehören Beleidigungen, Verleumdungen und üble Nachrede. Auf Letzteres gehen wir in diesem Artikel genauer ein: Was man unter übler Nachrede versteht, wann sie strafbar ist und womit der Täter rechnen musst, erfährst du hier.
Ein Streit mit dem Nachbarn, die Ehescheidung oder unklare Erbverhältnisse machen den Gang zum Anwalt nötig. Wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, spart unter Umständen viele Tausend Franken ein. Prozesskosten, Anwälte, Behörden bekommen beim Rechtsstreit nicht wenig Geld. Hier springt die Rechtsschutzversicherung ein und verhilft dir zu deinem Recht. Auch in gewerblichen Fällen, bei Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Personal etwa, gibt es die passende Versicherung. Erfahre mehr über die verschiedenen Rechtsschutzversicherungen und die geeignete Versicherung für jeden Fall.
Ein Einbruch oder Diebstahl ist ärgerlich. Zum Glück ist es möglich, sein Eigentum ausreichend zu schützen, wobei zumindest kein finanzieller Verlust entsteht. Diebe sind zwar heute mit komplexeren Schutzmassnahmen konfrontiert, organisieren sich jedoch auch besser. Schutz bieten Vorsichtsmassnahmen und Versicherungen. Zudem ist eine Unterstützung durch die Polizei möglich, um einen Diebstahl zu melden und gegen die Täter Anzeige zu erstatten.
Du bist ungewollt schwanger und das Kind passt überhaupt nicht in deine Lebensplanung? Damit bis du nicht allein. Die Gründe, sich für eine Abtreibung zu entscheiden, können vielfältig sein und reichen von einer schlechten finanziellen Ausgangslage über Streit mit dem Partner bis hin zu gesundheitlichen Problemen. Viele Frauen fühlen sich auch einfach nicht dazu in der Lage, ein Kind zu gebären, geschweige denn es aufzuziehen. Eine Abtreibung in der Schweiz ist dann bis zur zwölften Schwangerschaftswoche eine Option. Alle Fakten über das sensible Thema erhältst du hier.