Leider unterstützen wir Internet Explorer nicht mehr.

Bitte verwenden Sie Microsoft Edge, Google Chrome oder Firefox.

Finde die besten Anwälte in deiner Nähe
>
Ratgeber-Übersicht
>
Kündigung in der Probezeit – was bedeutet es und was ist erlaubt

Kündigung in der Probezeit – was bedeutet es und was ist erlaubt

Bei einem neuen Anstellungsverhältnis wird im Normalfall eine Probezeit vereinbart. Da sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber während der Phase der Rekrutierung nicht genügend kennenlernen können, beginnt die Zusammenarbeit mit einer Zeit, in der beide Parteien einfacher den Arbeitsvertrag kündigen können. Diese Zeit einer kürzeren Kündigungsfrist wird Probezeit genannt. Wir sagen dir, welche gesetzlichen Bestimmungen für die Probezeit und insbesondere bei einer Kündigung in der Probezeit gelten. Du erfährst, wie lange eine solche Probezeit dauern darf, ob und unter welchen Umständen sie verlängert werden kann, wie lange die Kündigungsfristen sind und welcher Kündigungsschutz gilt.

Was ist eine Probezeit und wann wird sie vereinbart?

Zu Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses wird in der Regel eine Probezeit vereinbart. In dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer kürzeren Kündigungsfrist beendet werden. Die im Gesetz vorgesehene Probezeit von einem Monat kann verkürzt oder bis auf drei Monate verlängert werden. Dies geschieht durch eine schriftliche Vereinbarung, im Normalarbeitsvertrag oder in einem Gesamtarbeitsvertrag. Sowohl die Dauer der Probezeit wie auch die Kündigungsfrist ist jeweils für beide Parteien, also für den Arbeitgeber und für den Mitarbeiter, gleich lang.

Welche Kündigungsfrist gilt während der Probezeit?

Während der Probezeit gilt grundsätzlich eine Kündigungsfrist von sieben Tagen. Auch diese Frist kann durch schriftliche Vereinbarung, durch einen Normalarbeitsvertrag oder einen Gesamtarbeitsvertrag verkürzt oder verlängert werden. Ebenso sind Abmachungen möglich, dass das Arbeitsverhältnis jeweils nur auf das Ende einer Woche gekündigt werden darf.

Wieso darf trotz Krankheit oder Unfall während der Probezeit gekündigt werden?

Es gibt eine so genannte Kündigung zu Unzeit. Während dieser Zeit darf das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt werden. So darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht künden, wenn

  • der Arbeitnehmer wegen Krankheit oder Unfall der Arbeit fernbleibt
  • eine Arbeitnehmerin eine Schwangerschaft feststellt
  • der Arbeitnehmer Militärdienst oder Zivildienst leisten muss

Während der Probezeit gibt es diese Kündigung zu Unzeit nicht. Das Unternehmen darf auch dann eine Kündigung aussprechen, wenn einer dieser Punkte vorliegt. Eine Kündigung in der Probezeit muss nicht begründet werden. Ein Grund muss erst angegeben werden, wenn die Gegenpartei einen solchen verlangt. Nach Ablauf der Probezeit ist eine Kündigung zu Unzeit verboten.

Was sagt das Arbeitsrecht zur missbräuchlichen Kündigung während der Probezeit?

Das Arbeitsrecht erlaubt ausdrücklich eine Kündigung während der Probezeit zu Unzeit. Ob hingegen eine missbräuchliche Kündigung auch während der Probezeit verboten ist, ist im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt. Das Bundesgericht hat aber entschieden, dass die Kündigung während der Probezeit nicht missbräuchlich sein darf. So ist es etwa verboten, wenn ein Arbeitgeber eine Kündigung ausspricht, weil der Arbeitnehmer einer bestimmten Partei angehört. Auch eine Kündigung wegen einer bestehenden Schwangerschaft ist missbräuchlich, da sie geschlechterdiskriminierend ist. Gegen eine missbräuchliche Kündigung kannst du rechtlich vorgehen. Zu beweisen, welcher Grund tatsächlich zur Kündigung geführt hat, dürfte aber schwierig sein.

Wenn du schwanger bist und dir während der Probezeit gekündigt wurde, hast du vielleicht das Gefühl, das sei unrecht. Doch Vorsicht. Es ist zwar verboten, dir in der Probezeit die Kündigung auszusprechen, weil du schwanger bist. Das Arbeitsrecht erlaubt aber ausdrücklich, eine Kündigung zu Unzeit während der Probezeit. Wenn du unsicher bist, ob die Kündigung rechtens ist, wende dich an eine Rechtsberatung.

Erhalte ich als Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis bei einer Kündigung in der Probezeit?

Du hast als Arbeitnehmer den Anspruch auf ein vollständiges Arbeitszeugnis. Dieses wird aber bei einer kurzen Beschäftigungsdauer nicht sehr ausführlich sein, da darin deine Leistungen und dein Verhalten beurteilt werden. Dauert das Arbeitsverhältnis nicht lange, kann das Unternehmen diese Punkte natürlich auch nicht ausführlich beurteilen.

Wann darf eine Probezeit vor Ablauf verlängert werden?

Das Arbeitsrecht sieht vor, dass die Probezeit vor Ablauf verlängert werden kann. Eine solche Verlängerung ist nur möglich, wenn du als Mitarbeiter während der Probezeit wegen Krankheit oder Unfall der Arbeit ferngeblieben bist. Das gilt auch, wenn du wegen einer nicht freiwillig übernommenen gesetzlichen Pflicht länger gefehlt hast. Der Grund liegt darin, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Probezeit herausfinden sollen, ob es Gründe gibt, die gegen eine längere Zusammenarbeit sprechen. Wenn du an der Arbeit verhindert und nicht an deinem Arbeitsplatz bist, kann weder du noch der Arbeitgeber herausfinden, ob das Arbeitsverhältnis und die Zusammenarbeit euren Wünschen und Vorstellungen entsprechen.

Welchen Einfluss hat eine Kündigung in der Probezeit auf den Anspruch bei der Schweizer Arbeitslosenversicherung?

Wenn du als Arbeitnehmer deine Stelle während der Probezeit kündigst, wirst du wahrscheinlich sogenannte Einstelltage bekommen, während derer du kein Geld bekommst. Anders sieht es aus, wenn der Arbeitgeber dir die Kündigung ausspricht. Dann kommt es auf die Gründe an, die er angibt. Ist die Kündigung beispielsweise aus wirtschaftlichen Gründen erfolgt, musst du kaum mit Sanktionen rechnen.

Der Anwaltvergleich für die Schweiz. Finde die besten Anwälte in deiner Nähe - mit Preisen und Bewertungen!

Das könnte dich auch interessieren

Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz: Wer benötigt sie und wo ist sie erhältlich?

Der Ausländeranteil der in der Schweiz lebenden Menschen beträgt inzwischen über ein Viertel der Gesamtbevölkerung. Das zeigt zum einen, wie attraktiv die Schweiz zum Arbeiten und Leben ist. Doch nicht nur wegen einer Anstellung ziehen Menschen in das Land. Zahlreiche hier lebende Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit sind etwa Studierende oder Rentner. Ausserdem beteiligt sich die Schweiz an den internationalen Bemühungen, Flüchtlinge in Notlagen aufzunehmen. Für alle diese und weitere Personengruppen gibt es eigene Regelungen, die den Aufenthaltsstatus betreffen. Hier verraten wir dir alles Wissenswerte zur Aufenthaltsbewilligung für ausländische Staatsangehörige.

Meineid – rechtliche Folgen und Ahndung der Falschaussage

Wahrheit und Lüge liegen manchmal eng beieinander. Die Lüge ist im Alltag nicht strafbar. Das ändert sich jedoch, wenn vor Gericht falsche Angaben gemacht werden. Im Strafrecht werden zwei Formen einer Aussage unterschieden, wenn diese sich als falsch entpuppt. Zum einen gibt es die uneidliche Falschaussage und zum anderen den Meineid, der als beschworene Falschaussage gilt. Beide Formen sind strafbar.

Offizialdelikt Schweiz: rechtliche Grundlagen und wichtige Infos

Ein schwerer Raub mit Körperverletzung ist kein Kavaliersdelikt und wird juristisch auch nicht mehr als Antragsdelikt behandelt. Schwerwiegende Straftaten werden in der Schweiz als Offizialdelikt bezeichnet. Welche rechtliche Grundlage hierfür besteht, wann und wie ein Offizialdelikt strafrechtlich verfolgt wird, erfährst du in unserem Ratgeber. Wir erklären dir zudem den Unterschied zu einem Antragsdelikt und erläutern, was bei einer Strafanzeige oder bei einem Strafantrag zu beachten ist und wie du diese stellst.

Waffenrecht – Fragen und Antworten

In der Schweiz gelten andere Regeln für den Schutz der Landessicherheit und andere waffenrechtliche Bedingungen als im Ausland. Jeder Schweizer darf privat eine Waffe besitzen und für sich erwerben, um für die eigene Sicherheit zu sorgen, solange im Gesetz keine besonderen Bestimmungen festgelegt sind. Auch dürfen beispielsweise Soldaten ihre Dienstwaffe nach der Dienstpflicht behalten und mit nach Hause nehmen, wobei hier erweiterte Regeln gelten. Allerdings geht mittlerweile die Zahl an Armeewaffen im Privatgebrauch zurück. Dennoch hat jeder Schweizer das Recht, sich durch eine Waffe zu verteidigen. Alles rund um das spannende Thema erfährst du hier.

Freistellung Arbeitsrecht: Was bei einer Freistellung von der Arbeitsleistung zu beachten ist

Kündigst du oder dein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis, folgt oft die Freistellung von der Arbeitsleistung. Dabei ist die Freistellung nicht explizit im Arbeitsrecht geregelt. Sie bedarf einer Anordnung des Betriebs oder einer gemeinsamen Vereinbarung. Eine Freistellung bedeutet jedoch nicht, dass Mitarbeiter nun völlig frei sind. Sie haben Rechte, aber auch Pflichten. Freigestellte dürfen zu Hause bleiben und das bei vollem Gehalt. Als Kompensation müssen sie ihr Ferienguthaben und ihre Überstunden einbringen. Dennoch möchte sich nicht jeder Freigestellte dem süssen Nichtstun hingeben. Worauf bei der Freistellung zu achten ist, erfährst du hier.

Änderungskündigung: Die wichtigsten Fragen und Antworten

In schwierigen wirtschaftlichen Zeiten kann es durchaus vorkommen, dass Stellen gestrichen werden. Eine Alternative dazu ist die sogenannte Änderungskündigung. Dies bedeutet, dass dein Arbeitsvertrag, den du einmal unterschrieben hast, in einem oder bestimmten Punkten abgeändert wird. In vielen Fällen betrifft dies deinen Lohn. Befindet sich dein Unternehmen in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage, ist dein Chef durchaus berechtigt, deinen Stundenlohn durch diese Art der Kündigung zu kürzen. So soll erreicht werden, dass die Firma wieder rote Zahlen schreibt. Selbstverständlich musst du einer solchen nicht bedingungslos zustimmen. Vielmehr solltest du dir in Ruhe überlegen, ob der Wechsel des Arbeitgebers nicht sinnvoller ist.