Bitte verwenden Sie Microsoft Edge, Google Chrome oder Firefox.
Bis zu drei Monaten Dauer gilt ein Aufenthalt als kurz oder touristisch und erfordert keine Anmeldung. Wer länger als drei Monate in der Schweiz bleiben will, benötigt eine Aufenthaltsbewilligung. Bei der Aufenthaltsbewilligung wird zwischen Bürgern von EU- und EFTA-Staaten und Bürgern von Drittstaaten unterschieden. Es gibt folgende Aufenthaltsbewilligungen für EU- und EFTA-Bürgern:
Für Bürger aus Drittstaaten werden die Aufenthaltsbewilligungen folgendermassen eingeteilt:
Diese Ausweise haben dieselbe Funktion wie die Ausweise für Bürger von EU- oder EFTA-Staaten. Zusätzlich kommen für Personen aus Drittstatten hinzu:
Für viele Menschen aus EU- und EFTA-Staaten ist die Kurzaufenthaltsbewilligung interessant. Du beantragst sie, wenn du einen Arbeitsvertrag in der Schweiz hast, der länger als drei Monate, aber nicht länger als ein Jahr dauert. Auch für Studierende, die einen Teil des Studiums in der Schweiz absolvieren, kommt diese Art der Aufenthaltsbewilligung infrage.
Generell ist eine Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung möglich. Du kannst sie frühestens drei Monate und musst sie spätestens zwei Wochen vor Ablauf der gültigen Aufenthaltsbewilligung beantragen. Bei deiner Wohngemeinde kannst du dich darüber informieren, welche Dokumente du für eine Verlängerung benötigst.
Je nachdem, welche Art von Aufenthaltsbewilligung du hast, musst du unterschiedliche Dinge beachten. Wichtig ist zum einen die Gültigkeitsdauer. Du solltest immer im Auge behalten, wann du dich gegebenenfalls um eine Verlängerung bemühen musst. Wer einen Ausweis N oder S hat, darf die Schweiz ausserdem nicht verlassen. Wer aus Drittstaaten stammt und länger in der Schweiz leben und arbeiten möchte, sollte Informationen über lokale Integrationsangebote einholen. Denn nur eine erfolgreiche Integration, und dazu gehört auch das Beherrschen der Landessprache, kann dazu beitragen, dass Ausländer und Schweizer gut zusammenleben. Die Aufenthaltsbewilligung sollte auch nicht missbraucht werden. Unter Missbrauch fallen beispielsweise Scheinehen. Wird ein Missbrauch aufgedeckt, verliert die betroffene Person unter Umständen die Aufenthaltsbewilligung und den damit verbundenen Rechtsschutz.
Informationen zu den einzelnen Aufenthaltsbewilligungen findest du sehr einfach im Internet in den verschiedenen Landessprachen der Schweiz sowie auf Englisch. Hältst du dich schon in der Schweiz auf, kann dir deine Wohngemeinde Informationen zur Aufenthaltsbewilligung oder zu deren Verlängerung erteilen.
Generell ist es so, dass du, wenn du eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz bekommen möchtest, nachweisen musst, dass du genügend Geld hast, um in der Schweiz zu leben. Du musst also ein Einkommen beziehen oder Vermögen haben. Wer als Arbeitnehmer eine Bewilligung beantragt, wird kein Geldproblem haben. Wenn du dagegen im Rentenalter bist und in der Schweiz leben möchtest, muss deine Rente hoch genug sein, um dir ein Auskommen im Land zu ermöglichen. Anders ist das bei Asylsuchenden. Sie brauchen weder Geld noch einen Arbeitsvertrag mitzubringen, um ein Asylgesuch zu stellen.
In der Schweiz stellen die Kantone Aufenthaltsbewilligungen aus. Das heisst, du sendest deine Anmeldung mit den entsprechenden Formularen direkt an die zuständige Stelle deines Kantons. In Zürich ist es sogar möglich, den Antrag auf elektronischem Wege zu stellen.
Bei jeder Unternehmensgründung spielt die jeweilige Rechtsform eine entscheidende Rolle für den Erfolg und für die Verwirklichung. In der Schweiz gibt es vier verschiedene Firmenkonzepte, wobei jedoch nicht jede Rechtsform auch immer zu dem jeweiligen Unternehmen passt. Daher ist es wichtig, sich in diesem Bereich auszukennen und aus den vorhandenen Möglichkeiten die Optionen zu wählen, die für eine Firmengründung von Belang sind und die Verdienstspanne erhöhen.
Im Strafrecht gibt es für die rechtswidrige Aneignung von fremden Sachen verschiedene Tatbestände. Wenn nach der Aneignung oder dem Diebstahl ein Verkauf der Sachen erfolgt, ist von Hehlerei die Rede. Die Straftat ist ein Vermögensdelikt und wird mit Freiheitsentzug bestraft. Abhängig ist die Höhe der Strafe von der Art der Hehlerei.
Wer ein Haus bauen möchte, aber nicht viel Geld für Grund ausgeben kann, kann ein Haus mit Baurecht bauen. Bei diesem Konzept bleibt das Grundstück in der Hand des Besitzers. Dieser vergibt aber das Recht, dass dort gebaut und das Gebäude genutzt werden darf. Im Austausch wird ein Baurechtszins pro Jahr fällig. Sowohl für den Bodeneigentümer als auch für den Bauherrn hat dieses Konzept grosse Vorteile. Es gibt aber auch deutliche Nachteile des Baurechts. Wir erklären dir, was du beachten solltest.
Immobilienbesitzer müssen sich früher oder später Gedanken um die Zukunft ihrer Immobilie machen. Beispielsweise muss geklärt werden, wer das Haus oder die Wohnung später einmal erbt und ob der Immobilienbesitzer lebenslang dort wohnen möchte. Ein sehr häufig genutztes Modell ist das Wohnrecht auf Lebenszeit. Was ein Wohnrecht ist, wann es sinnvoll ist und welche Aspekte du dabei beachten solltest, erfährst du in diesem Artikel.
In bestimmten Ländern, darunter auch in der Schweiz, ist der Begriff der Retention im Recht weiterhin geläufig und wird entsprechend unter der Bezeichnung angewendet. Das Retentionsrecht soll vor allem den Gläubiger schützen und die Zahlungsmoralität des Schuldners verbessern. Eine Sache darf so lange einbehalten werden, bis die Schuld und Forderung beglichen ist. Bei einer Zahlungsunfähigkeit des Schuldners darf der Gläubiger das Pfand behalten oder weiter veräussern.
In schwierigen wirtschaftlichen Zeiten kann es durchaus vorkommen, dass Stellen gestrichen werden. Eine Alternative dazu ist die sogenannte Änderungskündigung. Dies bedeutet, dass dein Arbeitsvertrag, den du einmal unterschrieben hast, in einem oder bestimmten Punkten abgeändert wird. In vielen Fällen betrifft dies deinen Lohn. Befindet sich dein Unternehmen in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage, ist dein Chef durchaus berechtigt, deinen Stundenlohn durch diese Art der Kündigung zu kürzen. So soll erreicht werden, dass die Firma wieder rote Zahlen schreibt. Selbstverständlich musst du einer solchen nicht bedingungslos zustimmen. Vielmehr solltest du dir in Ruhe überlegen, ob der Wechsel des Arbeitgebers nicht sinnvoller ist.