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Konkludentes Verhalten – Definition und rechtliche Belange

Konkludentes Verhalten – Definition und rechtliche Belange

Deinen Willen drückst du in aller Regel verbal aus. Im Schweizer Recht ist eine Willenserklärung aber auch möglich, ohne etwas zu sagen. Die rechtliche Bezeichnung dafür ist das konkludente Verhalten, das im Vertragsrecht und bei Vertragsschluss eine wichtige Bedeutung hat. Was das ist und wie es zum Ausdruck kommt, erläutern wir im folgenden Text.

Was ist konkludentes Verhalten?

Der Begriff „konkludentes Verhalten“ umfasst eine stillschweigende, durch schlüssiges Verhalten aber sichtbare und nachvollziehbare Willenserklärung. Du erklärst dadurch deinen Willen, der so nach aussen hin erkennbar ist. Das kann in Form stillschweigender Äusserungen erfolgen, die als Handlungen in der Rechtsprechung dennoch bindend sind.

Wie äussert sich konkludentes Verhalten als Willenserklärung bei einem Vertragsschluss?

Bei einem Vertragsschluss im Rechtsverkehr wird durch konkludentes Verhalten der Wille zum Abschluss dem Empfänger eindeutig und ausdrücklich kenntlich gemacht, jedoch nicht durch eine mündliche oder schriftliche Äusserung. Die Willenserklärung erfolgt stillschweigend, wobei der Vertragspartner dennoch weiss, dass der Vertrag als geschlossen gilt. Du bringst deine Willenserklärung nonverbal zum Ausdruck. Damit kommt trotz nicht ausdrücklich erklärtem Willen der Vertrag zustande.

Wann kommt konkludentes Verhalten nonverbal zum Ausdruck?

In der Praxis gibt es viele Beispiele für konkludentes Verhalten. Das beginnt schon, wenn du dich entschliesst, einen Bus zu nehmen: Du zeigst durch das Betreten, dass du einverstanden bist, dich durch den Bus transportieren zu lassen und die dafür anfallenden Gebühren zu zahlen. Gleiches gilt, wenn du deine Waren im Supermarkt auf das Band legst. Du signalisierst nonverbal, dass du diese erwerben möchtest und an der Kasse dafür bezahlst. Auch der Kassierer handelt konkludent, indem er die Ware über den Scanner zieht und dir den Betrag nennt, für den die Ware erhältlich ist.

Noch besser sichtbar ist konkludentes Verhalten bei einer Versteigerung. Die Anwesenden heben ohne Worte die Hand oder das ihnen zugeteilte Schild und suggerieren damit, dass sie ein Gebot abgeben möchten und das bestehende gleichzeitig überbieten.

Welche Rechtsbindung ist bei konkludentem Verhalten für einen Vertragsschluss massgebend?

Ein konkludentes Verhalten genügt heutzutage für die meisten Vertragsabschlüsse nicht, wenn der Vertrag eine deutliche Zustimmung erfordert. Daher werden diese mündlich oder schriftlich gemacht. In Fällen, wo das Schweizer Gesetz eine ausdrückliche Erklärung erwartet und auch verlangt, ist konkludentes Verhalten für die Rechtsbindung nicht massgebend, da die Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

Rechtsbindend ist dagegen ein konkludentes Verhalten, wenn du fahrlässig beim Vertragspartner das Vertrauen weckst, dass du einverstanden bist. Selbst wenn ein Erklärungsbewusstsein nicht vorhanden war, so der Wille zur Rechtsbindung oder der Geschäftswillen, ist dennoch die Willenserklärung erfolgt, wenn du das Ganze nutzniesst. Du kannst entsprechend nicht in einen Zug einsteigen und davon ausgehen, dass du keine Fahrkarte ziehst. Der Schaffner geht durch deine Anwesenheit davon aus, dass du darüber Bescheid weisst, dass die Fahrt Geld kostet.

Wann gilt Schweigen als ein konkludentes Verhalten?

Schweigen ist von einem konkludenten Verhalten zu unterscheiden. Wenn du schweigst, bedeutet das nicht automatisch deine Zustimmung, denn gegenüber dem bejahenden und konkludenten Verhalten, bestätigst du etwas weder noch lehnst du es ab. Während konkludentes Verhalten zu einem Vertragsabschluss führen kann, ist das bei Schweigen nicht der Fall. Hier besteht kein Wille zur Rechtsbindung. Trotzdem ist es immer besser, eine Vereinbarung deutlich zu machen. Ein Schweigen bindet dich dagegen an nichts.

Welche Schwierigkeiten entstehen durch konkludentes Verhalten?

Konkludentes Verhalten kommt im Alltag sehr häufig vor. Du betrittst eine Bäckerei, zeigst auf ein Brot und vermittelst dem Bäcker, dass du es kaufen willst. Er packt es dir ein und teilt dir den Betrag mit. Trotzdem kannst du das Geschäft verlassen, ohne das Brot zu nehmen. Du kannst jedoch nicht in das Brot beissen und dieses dann nicht bezahlen. Genauso ist Schwarzfahren eine Straftat, da du die Geschäftsbedingungen der Verkehrsgesellschaft stillschweigend akzeptierst, sobald du öffentliche Verkehrsmittel betrittst und in Anspruch nimmst.

Zahlt dir beispielsweise ein Arbeitsgeber immer bei bestimmter Leistung einen Bonus und suggeriert durch dieses konkludente Verhalten seine Bereitschaft dafür, gehst du automatisch davon aus, auch zukünftig einen Bonus zu bekommen. Trotzdem hast du keinen rechtlichen Anspruch darauf, da die Bonuszahlung freiwillig durch den Arbeitgeber geleistet wird. Anders sieht das mit Provisionen oder Tantiemen aus.

Für die Entstehung der meisten Verträge ist eine dazugehörige Willenserklärung notwendig, die beide Vertragsparteien erfüllen müssen. Wenn Unstimmigkeiten auftreten oder du dem Vertrag nicht zugestimmt hast, der Vertragspartner dein Verhalten jedoch so gedeutet hat, ist der wirkliche Wille zu erforschen. Es gilt, dass dieser nicht immer ausdrücklich ausgesprochen werden muss. Stillschweigende Übereinkünfte sind dann bindend, wenn sie von beiden Seiten erfolgen. Das heisst, eine konkludente Erklärung wird rechtlich wie eine ausdrückliche Willenserklärung angesehen und auch so behandelt, wenn keine weiteren Formvorschriften existieren.

Welche Bedingungen gelten für konkludentes Verhalten bei einem Vertrag zwischen Mandant und Anwalt?

Ein Anwaltsvertrag unterliegt wesentlich strengeren Anforderungen, obwohl auch hier ein schlüssiges Verhalten häufig der Fall ist, wenn beide Vertragsparteien dieses suggerieren. Der Anwalt setzt bei dir als Mandant voraus, dass du deiner Sorgfalt nach Treu und Glauben nachkommst und ihm die Wahrheit über den Inhalt mitteilst, der verteidigt werden soll. Gleichzeitig bedeutet dein Verhalten für den Anwalt, dass du ihn engagierst, damit er deinen Auftrag übernimmt. Wenn hier jedoch das Angebot unklar ist, weil keine eindeutige Annahmeerklärung vorliegt, kann konkludentes Verhalten alleine als Willenserklärung nicht berücksichtigt werden. Erforderlich ist entsprechend der schriftliche Vertragsabschluss.

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