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In der Schweiz ist eine Abtreibung bis zur zwölften Schwangerschaftswoche legal. Dies geschieht in der Regel problemlos, allerdings muss die Betroffene den Wunsch zur Abtreibung schriftlich äussern. Ein Abbruch ab der 13. Woche ist nur in Ausnahmefällen möglich. Dies können sein:
Eine sogenannte Wohnsitzklausel gibt es in der Schweiz übrigens nicht. Dies bedeutet, dass auch Frauen aus anderen Ländern in der Schweiz eine Abtreibung vornehmen lassen können. Übrigens: Etwa 95 Prozent der Abtreibungen in der Schweiz werden in den ersten zwölf Wochen vorgenommen.
Grundsätzlich stehen für eine Abtreibung drei verschiedene Methoden zur Verfügung. Welche angewandt wird, ist in erster Linie vom Zeitpunkt der Schwangerschaft abhängig. Im frühen Stadium, also bis zur siebten Woche, ist der Abbruch recht unkompliziert und erfolgt in der Regel medikamentös. Hier kommt der Wirkstoff Mifepriston zum Einsatz, durch den der Embryo ähnlich wie bei einer Fehlgeburt abgestossen wird. Bis zur vollendeten zwölften Woche wird meist operativ eine Absaugung vorgenommen. In den meisten Fällen zahlen die Krankenkassen den Eingriff. Die Kosten für den Selbstbehalt und Franchise hingegen musst du selbst tragen. Selbst wenn du eine Erklärung auf den Verzicht der Zahlung unterzeichnet hast, zahlt die Kasse in der Schweiz den Abbruch. Vor dem eigentlichen Eingriff muss die zuständige Ärztin in der Praxis oder dem Krankenhaus noch einmal ein ausführliches Gespräch mit dir führen. Ebenso musst du ein Gesuchsformular unterschreiben.
Kommt es tatsächlich zum Eingriff, ist dieser recht unkompliziert und mit keinen nennenswerten Risiken verbunden. Häufig wird er sogar ambulant oder im Rahmen eines kurzen stationären Aufenthalts durchgeführt. Auch auf die Fruchtbarkeit hat eine Abtreibung im Normalfall keine Auswirkung; bereits nach zwei oder drei Wochen findet der nächste Eisprung statt.
Laut Statistik ist jede dritte Schwangerschaft in der Schweiz nicht geplant. Dennoch verzichtet der überwiegende Teil der ungewollt Schwangeren auf einen Abbruch; den richtigen Zeitpunkt für ein Kind gibt es ohnehin nicht. Ein Schwangerschaftsabbruch ist eine schwerwiegende Entscheidung, die sich die wenigsten Betroffenen leicht machen. Umso wichtiger ist es, dass du in dieser Situation gute Freunde hast, egal wie die Entscheidung letztendlich ausfällt. Minderjährige benötigen für eine Abtreibung in der Schweiz zwar keine Einverständniserklärung der Eltern. Dennoch kann es hilfreich sein, wenn du dir bei Familien und Freunden Rat und Unterstützung holst. Möchten Jugendliche unter 16 Jahren einen Abbruch vornehmen lassen, werden diese angehalten, eine Beratungsstelle aufzusuchen.
Wenn du dich auf die Internetpräsenz der Nationalen Ethikkommission begibst, wirst du dort viele Gründe finden, die gegen eine Abtreibung sprechen. Natürlich stellt sich die Kommission klar gegen Abtreibungen, sie betont aber auch etwas anderes: Frauen in der Schwangerschaft und auch solche, die einen Abbruch hinter sich haben, sollten umfassend medizinisch und psychologisch betreut werden. Ebenso stellt die Nationale Ethikkommission Überlegungen zu einer Optimierung der Abtreibungsfinanzierung an.
Hast du keine Freunde, mit denen du über eine Abtreibung sprechen kannst, musst du nicht verzweifeln. Es gibt genügend Anlaufstellen, an die du dich wenden kannst. Bei den kantonalen Beratungsstellen zu Schwangerschaft und Sexualität beispielsweise erhältst du eine kostenlose und wenn gewünscht auch anonyme Beratung. Im vertraulichen Gespräch mit den fachlich ausgebildeten Frauen wirst du schnell merken, ob ein Abbruch wirklich nötig ist oder du das Kind vielleicht doch austragen möchtest.
Solltest du es dir beim besten Willen nicht zutrauen, ein Kind grosszuziehen, muss eine Abtreibung nicht unbedingt die einzige Lösung sein. Du kannst das Neugeborene auch zur Adoption freigeben oder es in einer Pflegefamilie unterbringen. Eine weitere Alternative ist die Babyklappe, von der es in der Schweiz immerhin drei gibt. Auch diese Klappe, zu der jeder Zugang hat, ist selbstverständlich anonym. Du solltest aber auch jeden Fall bedenken, dass es eine Entscheidung ist, die nicht rückgängig gemacht werden kann. Sei dir also im Klaren darüber, dass dein Baby nie erfahren wird, woher es eigentlich stammt, und was dies für einen Verzicht für dich bedeutet. Damit es ab einem bestimmten Alter gar nicht erst zu einer ungewollten Schwangerschaft kommt, kannst du auch über den Einsatz einer Spirale oder gar eine Sterilisation nachdenken.
Um eine Straftat zu begehen, ist neben Absicht und Planung die Ausführung notwendig. Aber auch der Vorsatz genügt oft, damit sich ein Täter strafbar macht. Zusätzlich gibt es den Eventualvorsatz, der wiederum eine abgeschwächte Form des Vorsatzes darstellt, in der Schweiz jedoch ebenfalls strafbar sein kann. Er beinhaltet, dass ein Täter eine tatsächliche Tatbestandsverwirklichung nicht zwingend anstrebt oder für sicher hält, sondern seine Pläne von den Umständen abhängig macht und sich mit einem möglichen Erfolg abfindet.
Immer wieder hörst du in den Medien, dass eine Person eine andere verletzt oder gar getötet hat. Nicht selten verwenden Reporter und Journalisten bezüglich des Täters Formulierungen wie „begrenzt urteilsfähig“. Vor allem bei Straftaten, die sich auf Leib und Leben von Personen beziehen, verläuft die Diskussion aufgrund dieser oder ähnlicher Begriffes oft kontrovers. Dabei wissen die wenigsten Menschen, wann und warum eine Person als urteilsfähig oder nicht urteilsfähig eingestuft wird. Unser FAQ rund um das Thema Urteilsfähigkeit erlaubt es dir, dir ein begründetes Urteil zu bilden.
Es gibt einige Situationen im Leben, bei denen du um einen Zivilprozess nicht herumkommst und auf den Beistand eines Rechtsanwaltes angewiesen bist. Wie du sicher weisst, sind solche Anwaltskosten aber alles andere als günstig. Hast du also keine Rechtsschutzversicherung, kann es ganz schön teuer werden. Aus diesem Grund sieht es das Gesetz in der Schweiz vor, dass mittellose Personen einen Anspruch auf eine unentgeltliche Rechtspflege haben. In diesem Fall brauchst du dir also um die Anwalts- und Gerichtskosten zumindest vorerst keine Gedanken zu machen. Um eine solche Beihilfe zu erhalten, musst du allerdings ein entsprechendes Gesuch stellen.
Wenn eine Person eine andere beschimpft, dann kränkt sie diese in vielen Fällen nicht nur, sondern kann sich unter bestimmten Voraussetzungen auch strafbar machen. Es gibt im Strafrecht viele Delikte, die sich gegen die persönliche Ehre anderer Menschen richten. Dazu gehören Beleidigungen, Verleumdungen und üble Nachrede. Auf Letzteres gehen wir in diesem Artikel genauer ein: Was man unter übler Nachrede versteht, wann sie strafbar ist und womit der Täter rechnen musst, erfährst du hier.
Der gesellschaftlicher Frieden und ein fairer Umgang mit den Nachbarn stellen die Grundpfeiler der Schweiz dar. Doch diese Gegebenheiten sind keine Selbstverständlichkeit: Die menschliche Geschichte ist voll von Gewalt und Krieg. Um rein nationalen Interessen Einhalt zu gebieten, existiert das Völkerrecht. Es besteht aus einer Reihe an Vereinbarungen, die auf internationaler Ebene das Miteinander regeln. Aber auch Lebensbereiche innerhalb der Grenzen finden zunehmend Berücksichtigung. Dabei steht das Bewusstsein im Vordergrund, dass Stabilität für positive Beziehungen massgeblich ist. Auch die Schweiz, als Staat mitten in Europa und Teil einer globalisierten Welt, folgt internationalen Verträgen. Diese nehmen sogar Einfluss auf das Landesrecht.
Das Vorhandensein einer sogenannten Generalvollmacht kann sehr wichtig sein. Denn aufgrund eines plötzlichen Unfalls oder andere Schicksalsschläge kann es passieren, dass du deine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kannst. Eine Generalvollmacht legt fest, wer in diesen Fällen für dich handeln darf. In diesem Artikel erklären wir genauer, was eine Generalvollmacht ist, warum sie wichtig ist und worauf du dabei achten solltest.