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Beim Eheschutzverfahren handelt es sich um ein summarisches Verfahren. Summarische Verfahren sind so gestaltet, dass sie einfacher und schneller durchgeführt werden können als ordentliche Verfahren. In der Regel ist bei einem Eheschutzverfahren nur eine mündliche Verhandlung vorgesehen. Ziel der mündlichen Verhandlung ist die Einigung der Ehegatten.
Das Eheschutzverfahren sieht folgende Schritte vor:
Möchte einer der Ehegatten den in der Anhörung getroffenen Entscheid des Eheschutzgerichts nicht akzeptieren, gibt es die Möglichkeit, in Berufung zu gehen und sich an die obere kantonale Instanz zu wenden. Im Zivilprozessrecht sind für sogenannte Appellationsverfahren die Obergerichte zuständig. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man sich in zweiter Instanz auch an das Bundesgericht wenden.
Eingeleitet werden kann das Eheschutzverfahren durch einen oder beide Ehegatten, indem diese ein schriftliches oder mündliches Gesuch einreichen. Diesem Gesuch kann eine Begründung für die Einleitung des Eheschutzverfahrens beigelegt werden oder es handelt sich um ein reines Rechtsbegehren. Neben dem Einreichen eines Gesuchs müssen einige weitere Voraussetzungen gegeben sein:
Zu den familiären Pflichten, die von einem oder beiden Ehegatten vernachlässigt werden könnten, gehören unter anderem:
Es kann nicht jede geringfügige Verletzung dieser Pflichten genutzt werden, um ein Eheschutzverfahren einzuleiten. Die Pflichtverletzung muss ein erhebliches Ausmass haben. Jeder Konflikt zwischen Eheleuten wird als Einzelfall gewertet und beurteilt.
Im Vergleich zu einer Scheidung kann ein Eheschutzverfahren auch dann eingeleitet werden, wenn einer der Ehegatten nicht einverstanden ist. Die Eheleute müssen zur Einleitung der Eheschutzmassnahmen nicht erst für einige Zeit getrennt leben.
Im Eheschutzverfahren kann zwar eine Gütertrennung angeordnet werden, aber erst in der Scheidung wird über den Ausgleich der beruflichen Vorsorge entschieden. Auch die güterrechtliche Auseinandersetzung erfolgt im Rahmen des Scheidungsverfahrens. Im Eheschutzverfahren kann entschieden werden, dass die Familienwohnung für einen bestimmten Zeitraum nur von einem der Ehegatten benutzt werden darf. Der Entscheid über den Übertrag des Mietvertrags auf nur einen Ehegatten erfolgt erst im Scheidungsverfahren. Als summarisches Verfahren ist das Eheschutzverfahren zudem schneller und einfacher abzuwickeln als eine Scheidung. Während des Eheschutzverfahrens sind beide Ehegatten zudem noch gegenseitig erbberechtigt.
In der Regel wendet sich der Ehemann oder die Ehefrau an das Gericht im jeweiligen Wohnort. Das Kantonsgericht ist die richtige Anlaufstelle, wenn ein Ehegatte oder beide ein Eheschutzverfahren einleiten möchten. Ehemann oder Ehefrau können sich mit ihrem Gesuch direkt an das Kantonsgericht wenden. Auf den Termin der Hauptverhandlung muss man in der Regel je nach Auslastung des Gerichts einige Wochen warten.
Der Richter kann im Zuge des Eheschutzverfahrens verschiedene Eheschutzmassnahmen anordnen. Diese gelten natürlich nur vorübergehend und haben in der Regel so lange Bestand, bis das gemeinsame Leben wieder aufgenommen wird. Kommt es dauerhaft zu einer Trennung oder Scheidung, können die Eheschutzmassnahmen im Scheidungsverfahren erneut verhandelt werden. Im Rahmen des Eheschutzverfahrens kann der Richter die Ehegatten beispielsweise an ihre ehelichen Pflichten erinnern und ihnen zu einer freiwilligen Ehe- und Familienberatung raten.
Zudem können weitere Eheschutzmassnahmen angeordnet werden:
Es besteht keine Verpflichtung, sich bei einem Eheschutzverfahren von einem Anwalt vertreten zu lassen. Eine anwaltliche Vertretung empfiehlt sich jedoch, wenn sich die Gegenseite durch einen Anwalt vertreten lässt.
Bürgschaften sind in der Geschäftswelt üblich, wenn ein Gläubiger die Garantie benötigt, dass ein Schuldner oder Kreditnehmer seiner Zahlung nachkommt. Die Sicherheiten ermöglichen oftmals überhaupt den Vertragsabschluss, so dass auf jeden Fall der Gläubiger sein Geld erhält. Bürgschaften werden in der Regel als Kredit bei der Bank beantragt, wobei die Bank dann der Bürge ist. Daneben gibt es auch andere Möglichkeiten für Bürgschaften, die zur Verfügung stehen und immer eine Haftung für die Schuldnersumme darstellen.
Ein schwerer Raub mit Körperverletzung ist kein Kavaliersdelikt und wird juristisch auch nicht mehr als Antragsdelikt behandelt. Schwerwiegende Straftaten werden in der Schweiz als Offizialdelikt bezeichnet. Welche rechtliche Grundlage hierfür besteht, wann und wie ein Offizialdelikt strafrechtlich verfolgt wird, erfährst du in unserem Ratgeber. Wir erklären dir zudem den Unterschied zu einem Antragsdelikt und erläutern, was bei einer Strafanzeige oder bei einem Strafantrag zu beachten ist und wie du diese stellst.
Wenn bei einer Trennung gemeinsame Kinder im Spiel sind, wird der Trennungsprozess oft komplizierter, als er es ohnehin schon ist. Neben den emotionalen Belastungen und Fragen zur Betreuung des Kindes, kommen hier auf beide Partner Zahlungsverpflichtungen zu. Zu diesen Verpflichtungen gehören vor allem Unterhaltsleistungen, aber auch Alimente. Während einer der beiden Partner die Obhutspflicht für das Kind übernimmt, ist der andere zur Zahlung von Alimenten und Unterhalt zuständig. Was Alimente eigentlich sind, wie die Berechnung funktioniert und weitere Fragen werden in diesem Artikel beantwortet.
Die Vaterschaftsanerkennung ist besonders für unverheiratete Paare ein Thema. Das Gesetzbuch der Schweiz beinhaltet bestimmte Voraussetzungen, wobei der biologische Vater nicht immer auch der rechtliche Vater ist. Ist die Mutter darüber hinaus zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet, gilt der Ehemann als Vater, auch wenn jemand anderes angibt, der leibliche Vater zu sein. Hier muss die Vaterschaft vor einem Gericht angefochten werden.
Kündigst du oder dein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis, folgt oft die Freistellung von der Arbeitsleistung. Dabei ist die Freistellung nicht explizit im Arbeitsrecht geregelt. Sie bedarf einer Anordnung des Betriebs oder einer gemeinsamen Vereinbarung. Eine Freistellung bedeutet jedoch nicht, dass Mitarbeiter nun völlig frei sind. Sie haben Rechte, aber auch Pflichten. Freigestellte dürfen zu Hause bleiben und das bei vollem Gehalt. Als Kompensation müssen sie ihr Ferienguthaben und ihre Überstunden einbringen. Dennoch möchte sich nicht jeder Freigestellte dem süssen Nichtstun hingeben. Worauf bei der Freistellung zu achten ist, erfährst du hier.
Es gibt verschiedene Gründe, warum jemand eine Namensänderung wünscht. Wenn du einen Namen trägst, der Grund für Spott, Hänseleien oder Missverständnisse ist oder wenn familiäre Gründe vorliegen, wünschst du dir vielleicht eine Namensänderung. Auch nach einer Scheidung willst du unter Umständen wieder deinen Ledignamen tragen. Mit der Änderung des Namensrechts am 1. Januar 2013 hat sich einiges in diesem Bereich geändert. Was du unternehmen musst, um deinen Namen ändern zu können, welche Gründe dafür vorliegen müssen, welche Unterlagen du einreichen musst und was für Auswirkungen eine Namensänderung hat, erfährst du hier.