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Fast immer ist es der Vermieter des Hauses oder der Wohnung, der einen Mietvertrag vorlegt und die wichtigsten Punkte bereits ausgefüllt hat. Sollte ein Vermieter keinen Wert auf einen Vertrag legen und ihn als nicht notwendig betrachten, sollte der Mieter dennoch darauf bestehen, dass zumindest ein Standardvertrag mit den wichtigsten Punkten wie Höhe des Mietzinses, Nutzung der Räume, Kündigungsfristen und Zahlungsvereinbarung ausgefüllt und unterschrieben wird. Denn ein Mietvertrag regelt nicht nur die Rechte des Vermieters, sondern auch die des Mieters. Gerade plötzliche, grundlose Kündigungen seitens des Vermieters können ohne Vertrag zu einem nervenbelastenden Streitfall werden.
Die grösste Sorge der Vermieter ist, den vereinbarten Mietzins nicht zum gewünschten Zeitpunkt zu bekommen oder gar komplett auf den Kosten sitzenzubleiben. Deshalb zählt die Zahlungsvereinbarung zu den wichtigsten Punkten im Mietvertrag: Der Mieter verpflichtet sich schriftlich, zu einem bestimmten Datum – meistens zum 1. des Monats – den vollen Mietzins zu überweisen. Dieser setzt sich aus der Kaltmiete und den anfallenden Nebenkosten zusammen. Manchmal wird auch eine Parkplatz- oder Garagenmiete fällig. Darüberhinaus gehört es zu den Pflichten des Mieters, die Wohnung in einem bestmöglichen Zustand zu bewahren. Bei Neubauten kann dies beispielsweise darin bestehen, täglich zu lüften, um Schimmelbefall zu vermeiden. Der Mieter darf keine schwerwiegenden Schäden anrichten. Auch eine regelmässige Beteiligung an der Pflege der Gemeinschaftsflächen wie Waschküche und Treppenhaus zählt zu den gängigen Pflichten des Mieters.
Ein Job in einer anderen Stadt, Trennung, Familienzuwachs – es gibt zahlreiche Gründe, weshalb die alte Wohnung nicht mehr passt und eine neue Bleibe gesucht werden muss. Manchmal drängt dabei die Zeit. Dennoch kann ein Mieter nicht einfach so aus der Wohnung ausziehen und auch Vermieter dürfen nicht ohne Weiteres kündigen. Der Mietvertrag regelt die jeweiligen Kündigungsfristen zwischen beiden Parteien. Auf Seiten des Vermieters beträgt die Kündigungsfrist meist drei Monate. Ausnahme: Es wurde vertraglich die Dauer des Mietverhältnisses festgehalten, sodass es zu einem fixen Datum endet. Die Wohnungsknappheit kommt der Hürde mit den Kündigungsfristen jedoch entgegen. Wenn ein Mieter rasch ausziehen muss und keinen doppelten Mietzins zahlen möchte, kann er in Absprache mit dem Vermieter eigenständig nach einem solventen Nachmieter suchen und die Kündigungsfrist somit umgehen.
Eine Kaution wird nur dann fällig, wenn sie im Mietvertrag benannt und beziffert wird. Es gibt also auch Mietverhältnisse, bei denen die Parteien auf eine Kaution verzichten, zum Beispiel bei einer Untervermietung oder einem privaten Anbieter. Die Höhe der Kaution ist gesetzlich begrenzt und darf maximal drei Monatsmieten betragen. Der Vermieter muss die Kaution auf einem Konto anlegen und das Geld für eventuelle Schäden nach dem Auszug des Mieters verwenden.
Auch in diesem Punkt gibt es je nach Vermieter Unterschiede. Nicht immer wird ein Einkommensnachweis verlangt. Trotzdem gehören folgende Informationen zur Standardauskunft:
Mietvereinbarungen sind nicht in Stein gemeisselt. Deshalb können sie auch nach Abschluss des Mietvertrags moduliert werden – beispielsweise, wenn eine zusätzliche Person in den Haushalt aufgenommen oder ein Raum des Hauses untervermietet wird. In solchen Fällen sind die Mieter sogar verpflichtet, dem Vermieter die anstehenden Veränderungen mitzuteilen. Auch eine Anpassung des Mietzinses nach oben oder unten kann in den Mietvertrag aufgenommen werden. Entscheidend ist, dass beide Parteien sich in einem Gespräch über die Änderungen verständigen, gemeinsam einen neuen Vertrag aufsetzen und ihn jeweils unterzeichnen.
Die wichtigsten Punkte eines Mietvertrags haben eine juristische Grundlage: das im Schweizerischen Obligationengesetz aufgenommene Mietrecht. Kommt es zu einem Streit, können sich also beide Parteien auf dieses Recht berufen; etwa, wenn der Mieter seinen Mietzins nicht errichtet hat oder der Eigentümer den Mieter zu einem raschen Auszug zu nötigen versucht. Trotzdem empfiehlt es sich, vor einem Gerichtsstreit erst einmal das persönliche Gespräch zu suchen und den Konflikt vis-a-vis zu klären.
Verstirbt jemand, dann hinterlässt er zumeist einen Nachlass. Seine Nachkommen dürfen erben. Doch wie viel und zu welchen Teilen? Wie genau ist das Erbe im Schweizer Recht geregelt? Grundsätzlich gibt es für solche Fälle eine gesetzliche Erbfolge. Ausserdem können Erblasser mithilfe eines Testamentes und anderen Mitteln ihre Erbteilung regeln. Die Grundlagen des Schweizer Erbrechts finden sich im Schweizer Zivilgesetzbuch. Eine einfache Darstellung der wichtigsten Fragen findest du hier.
Neben Festgehältern zahlen Unternehmen und Geschäftsführer an ihre Mitarbeiter häufig auch Tantiemen aus, die unabhängig von der Arbeitsleistung sind und sich eher auf den Umsatz und Gewinn eines Unternehmens beziehen. Daher unterscheidet sich die Tantieme noch einmal von einer Provision, die leistungsbezogen ist oder nach erfolgreichem Geschäftsabschluss erfolgt. Mehr zum Thema Tantiemen gibt es hier.
Im Gegensatz zum Handel mit normalem Grund und Boden sind die Handänderungen des landwirtschaftlich genutzten Bodens diversen Bestimmungen unterworfen. Die Gesetze, die die landwirtschaftlich genutzten Grundstücke betreffen, sind im Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) geregelt. Hier erfährst du, welche Besonderheiten die Gesetzeslage in diesem Bereich mit sich bringt und worauf du im Detail achten solltest.
In der einen Woche bei Mama, in der anderen bei Papa – für immer mehr getrennte Familien ist die alternierende Obhut eine sinnvolle und praktikable Form der Umgangsregelung mit Kindern. Beide Elternteile kümmern sich (zeitlich) gleichberechtigt um den Nachwuchs, der damit ein Zuhause sowohl bei der Mutter als auch beim Vater hat. Welche Kriterien für die alternierende Obhut erfüllt sein müssen, welche Möglichkeiten, aber auch mögliche Probleme es dabei geben kann, erklären wir dir in unserem Ratgeber.
Wichtige Angelegenheiten im Leben besiegeln wir oft mit einem Vertrag. So können wir uns schriftlich absichern, dass wir die gleichen Interessen verfolgen und unser Vertragspartner im Nachhinein nicht das Gegenteil behauptet. Manchmal ändern sich jedoch die Verhältnisse und bestimmte Punkte, die zuerst vertraglich geregelt waren, sind überhaupt nicht mehr möglich. Sind nun der komplette Vertrag und das Geschäft hinfällig? Oder wird nur die einzelne Vertragsklausel gestrichen oder unwirksam? Die salvatorische Klausel regelt diese Sonderfälle. Wir geben dir hier die wichtigsten Tipps zu dieser Klausel.
Es gibt eine Reihe von unterschiedlichen Vertragstypen. Damit du den Überblick behältst, erklären wir dir an dieser Stelle den Werkvertrag näher. Ein Werkvertrag liegt vor, wenn eine Vertragspartei, zum Beispiel Handwerker oder Unternehmer, sich zur Fertigstellung eines ganz genau definierten Werkes verpflichten. Dies kann das Streichen eines Hauses oder der Einbau von bestimmten Fenstern sein. Im Gegenzug ist die andere Partei verpflichtet, diese erbrachte Leistung zu vergüten. Wenn du das Gefühl hast, dass in deinem Fall das Werkvertragsrecht verletzt wurde, findest du auf unserer Vergleichsseite viele nützliche Informationen und vor allem Hilfe.