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Arbeitsgesetz Schweiz – zum Schutz von Arbeitnehmern und Angestellten

Arbeitsgesetz Schweiz – zum Schutz von Arbeitnehmern und Angestellten

Durch das Arbeitsgesetz sind Arbeitnehmer und Angestellte in der Schweiz geschützt, wenn es um eine gesundheitliche Beeinträchtigung oder verschiedene Arbeitsanforderungen geht. Daher legt das Arbeitsgesetz alle entscheidenden Grundbedingungen fest, die für die Arbeits- und Ruhezeiten gültig sind. Es ist auf alle Unternehmen in der Schweiz anwendbar, wobei es einige Ausnahmen gibt, so etwa für Staatsangestellte, Familienbetriebe und Künstler.

Was ist das Arbeitsgesetz in der Schweiz?

In der Schweiz besteht das Arbeitsgesetz aus zwei Teilen. Es enthält alle wichtigen Bestimmungen, die den Schutz am Arbeitsplatz für Arbeitnehmer gewährleisten. Vorschriften betreffen dabei den Gesundheitsschutz, die genaue Festlegung der Ruhezeiten, Pausen und Höchstarbeitszeiten. Ergänzt werden die Teile durch fünf Verordnungen, die zwingend im öffentlichen Recht angewendet werden müssen und entsprechend durch Behörden überwacht und kontrolliert werden. Liegt keine gesonderte schriftliche Vereinbarung vor, gilt der gesetzliche Anspruch. Zuständig sind die kantonalen Arbeitsinspektorate. Die Verordnungen sind:

  • Verordnung 1 für die Präzisierung aller gesetzlichen Bestimmungen
  • Verordnung 2 für die Sonderbestimmungen bestimmter Arbeitnehmergruppen und Branchen
  • Verordnung 3 für die Regelungen des Gesundheitsschutzes
  • Verordnung 4 für die Vorschriften industrieller Betriebe
  • Verordnung 5 für den Jugendschutz

Was ist das Arbeitsrecht in der Schweiz?

Für das Arbeitsrecht sind Bundesverfassung, Arbeitsgesetz und Schweizerisches Obligationenrecht entscheidend. Es umfasst alle Normen, die mit der Beschäftigung zu tun haben und geregelt werden müssen. Auf der Bundesebene sind diese Regelungen für private Arbeitgeber weitgehend vereinheitlicht. Für öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnisse gelten die kantonalen Gesetze.

Für Anstellungen im öffentlichen Recht gelten gesonderte Regeln im Arbeitsrecht. Das ist notwendig, damit nicht die Gefahr einer übermächtigen Politik besteht und weil die Verantwortung im öffentlichen Sektor grösser als im privaten Bereich ist. Während die Bestimmungen des Privatrechts im Schweizerischen Obligationenrecht verankert sind, können diese hier nicht gelten und zur Anwendung kommen. Hier tritt das Bundespersonalgesetz in Kraft, während für alle Haftungsfragen das Verantwortlichkeitsgesetz Massstab ist.

Welche Pflichten hat der Arbeitgeber im Hinblick auf das Arbeitsrecht?

Der Arbeitgeber hat die Verpflichtung, dem Arbeitnehmer einen schriftlichen Arbeitsvertrag auszustellen, mit dem die Details der Arbeitsleistung und Lohnauszahlung geregelt werden. Das betrifft die persönliche Arbeitsleistung, wobei der Arbeitgeber auch die Sorgfaltspflicht hat, den Arbeitsplatz und die benötigten Gerätschaften für die Arbeit zur Verfügung zu stellen. Erste Pflicht des Arbeitgebers ist die pünktliche Auszahlung des Lohns. Dazu sind Pausen und Urlaubstage zu gewähren, wobei Überstunden entweder durch Lohn oder durch Freizeit in gleichem Umfang vergütet werden. Der Überstundenlohn ist in der Regel mindestens um 25 Prozent höher als der vereinbarte Lohn. Ab 2021 kommen zudem ein zweiwöchiger Vaterschaftsurlaub, Zeiten für die Betreuung von kranken Familienangehörigen und 14 Tage Betreuungsurlaub für schwerbehinderte Kinder hinzu.

Welche Pflichten hat der Arbeitnehmer durch das Arbeitsgesetz?

Der Arbeitnehmer wiederum verpflichtet sich in der Regel zur Verschwiegenheit, zur sorgfältigen Behandlung der ihm zur Verfügung gestellten Arbeitsmaterialien und Werkzeuge sowie zur Einhaltung aller vertraglichen Regelungen. Laut Arbeitsrecht darf er keine Aufträge von Dritten bearbeiten, wenn diese gegen die Interessen des Arbeitgebers gehen. Fällt er wegen Krankheit aus, ist eine Lohnweiterzahlung durch den Arbeitgeber für eine gewisse Dauer gewährleistet. Der Arbeitnehmer muss jedoch den Arbeitgeber über die Umstände rechtzeitig informieren.

Welche Dinge ausser dem Lohn sind im Arbeitsgesetz nicht geregelt?

Der Anspruch auf Lohn ist im Arbeitsgesetz nicht definiert, sondern wird zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vertraglich geregelt. Gleiches gilt auch für:

  • den Arbeitsvertragsabschluss
  • die Beendigung des Arbeitsvertrags
  • die Kündigung
  • die Ferien
  • das Arbeitszeugnis
  • die Lohnfortzahlung bei Krankheit

Diese und weitere Bedingungen sind nicht im Arbeitsgesetz, sondern im Schweizerischen Obligationenrecht definiert. Arbeitgeber und Arbeitnehmer treffen eine schriftliche Vereinbarung aller Rechte und Pflichten über den Arbeitsvertrag. Juristen können dann bei Unstimmigkeiten weiterhelfen und auch im Hinblick auf das Arbeitsrecht und Arbeitsgesetz Rechtsklärung ermöglichen. Juristen werden in der Regel von der Partei beauftragt, die Ansprüche an die Gegenpartei stellt.

Welche Bedingungen gelten für den Arbeitsplatz?

Für den Arbeitnehmer muss ein Arbeitsplatz geschaffen sein, an dem er seiner Arbeit nach gesetzlichen Vorschriften nachgehen kann, an dem seine Gesundheit nicht gefährdet ist und der ihm den Erhalt eines Lohns garantiert. Auch der Jugendschutz ist ein Teil dieser Bedingungen und regelt das Arbeitsangebot für minderjährige Arbeitnehmer und das Verbot einer Einstellung von Kindern. Der Arbeitgeber hat dabei die Pflicht, die Voraussetzungen zu prüfen und im Vertrag auf alle Anforderungen für die Leistung am Arbeitsplatz hinzuweisen. Auch müssen Urlaubs- und Krankentage bezahlt werden, während die Arbeitszeit im gesetzlichen Rahmen liegen oder als Überstunden bezahlt werden muss.

Wie kann ich mich gegen unberechtigte Arbeitsanforderungen wehren?

Das Arbeitsgesetz gibt klare Regeln für branchenübliche Arbeitsbedingungen vor, an die sich beide Parteien halten müssen. Wird eine Arbeitsleistung gefordert, die nicht vertraglich vereinbart wurde, kann ein Arbeitnehmer dagegen vorgehen. Sinnvoll ist ein spezialisierter Anwalt, der mit der Materie vertraut ist und die notwendigen Schritte für eine Regelung einleiten kann. Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf seinen Lohn, wenn er die im Rahmen des Vertrags festgelegte Arbeitsleistung erbracht hat, und kann gegen Lohnkürzungen oder auch gegen eine Kündigung vorgehen. Eine detaillierte Rechtsauskunft ist beim Rechtsanwalt oder bei einer Arbeitsorganisation möglich.

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