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Beim Familienrecht geht es um alle Normen, die Personen und vermögensrechtliche Beziehungen in Familien regeln. Das kann Beziehungen betreffen, die sowohl durch Ehe als auch durch Verwandtschaft entstehen. Das Erwachsenenschutzrecht gehört ebenfalls dazu. Der zweite Teil des Zivilgesetzbuches ist ausschliesslich dem Familienrecht gewidmet. Darin finden sich die folgenden drei Abteilungen wieder:
Für eingetragene Partnerschaften gleichgeschlechtlicher Paare gibt es im Gesetzbuch ein eigenständiges Bundesgesetz, das alle Gesetze bezüglich dieser Partnerschaft regelt. Das Familienrecht bezieht sich nicht nur auf die Rechtsbeziehungen zwischen Einzelpersonen und anderen Familienmitgliedern, sondern bietet auch die Basis für andere Rechtsgebiete. Dazu zählt beispielsweise das Sozialversicherungsrecht.
Familienkonstellationen sind heutzutage einem Wandel unterworfen. Aus diesem Grund wird das Familienrecht immer wieder revidiert, um es den neuen Lebensbedingungen und Familienkonstellationen anzupassen. So stehen heute beispielsweise die Gewährleistung von Freiheit in der Lebensgestaltung, das Wohl der Kinder und die Gleichbehandlung aller Kinder unabhängig von Eltern und deren Zivilstand im Fokus. Diese Themen sind Mittelpunkt der Modernisierung des Zivilrechts. Im März 2015 hat der Bundesrat ein sogenanntes zeitgemässes, kohärentes Zivil- und Familienrecht verabschiedet. Der dazugehörige Bericht „Modernisierung des Familienrechts“ enthält eine spezielle Ordnung über die neuen Ziele und den Stand der Modernisierung aller Gesetzesgrundlagen des Familienrechts.
In der Schweiz gibt es das sogenannte Kinder- und Erwachsenenschutzrecht, das im schweizerischen Zivilgesetzbuch geregelt wird. Die Ausführung liegt jedoch bei den Kantonen selbst, die die hierfür nötigen Gesetze veranlassen. In vielen Regionen sind die Behörden des Kinder- und Erwachsenenschutzrechtes sowie des Güterrechts interdisziplinär organisiert. Es handelt sich also um eine zusammengesetzte professionelle Fachbehörde, die mindestens drei Mitglieder aus verschiedenen Fachbereichen besitzt. Dabei gibt es jeweils eine gerichtliche oder eine Verwaltungsbehörde, die für die Anordnung von Massnahmen und zur Aufgabendefinition von Mandatsträgern zuständig ist.
Das Erwachsenenschutzrecht ist 2013 in Kraft getreten und verbessert die Möglichkeiten der Verantwortungsübernahme von geistig behinderten Personen. Jedoch geht es im Erwachsenenschutzrecht nicht nur um Beistand. Es wird individuell auf jede einzelne Person angepasst und behandelt auch Themen wie elterliche Gewalt. Darüber hinaus regelt das Erwachsenenschutzrecht die Lebensbedingungen von Bewohnern aus Wohneinrichtungen und Pflegeheimen.
Das Erwachsenenschutzrecht zielt darauf ab, jemanden in seinem Selbstbestimmungsrecht und Verfahrensrecht, sowie in seiner Selbstständigkeit zu unterstützen. Es gibt vier verschiedene Formen des Erwachsenenschutzes, die einzeln oder miteinander fungieren:
Ja. Das Familienrecht definiert alle wichtigen Themen rund um die Scheidung. Dazu gehören nicht nur das Erbrecht und die Kindesrechte, sondern auch das Privatrecht auf Gütertrennung und Eheschutz. In der Schweiz ist die Vermögensaufteilung nach einer Scheidung ein wichtiges Thema, über das sich beide Partner im Vorhinein gut informieren sollten. Jeder der beiden Ex-Partner hat ein Immaterialgüterrecht, hat also Ansprüche auf bestimmte Güter. Beim Erbrecht ergibt sich ab 2023 die Änderung, dass Ehepartner, stirbt der Erblasser während des Scheidungsvorgangs, kein Anrecht mehr auf den Pflichtteil haben.
Nach einer Trennung treten zahlreiche Fragen zu verschiedenen Rechtsgebieten auf. Diese reichen vom Güterrecht über das Verfahrensrecht zur Scheidung bis hin zum Kindesrecht und der Unterstützung. Ein Anwalt kann hierbei eine grosse Hilfe sein und die Mediation zwischen den beiden Ex-Partnern vorantreiben. Gerade wenn es Probleme gibt, solltest du an einem Anwalt nicht sparen. Jedoch kommt es hier ganz auf den Einzelfall an, ob ein Anwalt wirklich nötig ist.
Durch Bewährungshilfe haben Straftäter die Möglichkeit, sich nach einer frühzeitigen Haftentlassung neu im Alltag zu integrieren und zu zeigen, dass ein Hang zu neuen Straftaten nicht mehr besteht. Während dieser Zeit werden die Lebensumstände des Täters unter die Lupe genommen und der Versuch unternommen, seinen Alltag zu normalisieren, etwa durch Arbeitsvermittlung und Resozialisierung.
Wer in der Schweiz heiratet, muss sich darum kümmern, wie das Vermögen und anderer Besitz in der Ehe aufgeteilt werden soll. Da stellt sich die Frage, ob alles beiden Ehegatten gehören soll. Oder ist es nicht doch besser ist, wenn beide das behalten, was sie besitzen und im Laufe der Ehe verdienen oder anderweitig bekommen. All das nennt sich Güterstand. Die Errungenschaftsbeteiligung ist einer der Güterstände neben Gütergemeinschaft und Gütertrennung.
Wenn jemand etwas damit begründet, es schon immer so getan zu haben, beruft er sich möglicherweise auf das Gewohnheitsrecht. In der Rechtsgemeinschaft versteht man darunter ein durch Brauch entstandenes, oftmals mündlich tradiertes Recht. Es steht im Gegensatz zum geschrieben Recht (Satzungsrecht). Oftmals geht es dabei konkret darum, von Dritten die Duldung einer Handlung auf ihrem Grundstück einzufordern.
Die neue Uhr ist gerade geliefert worden. Auch wenn sie optisch deinen Vorstellungen entspricht, weist sie leider einen grossen Kratzer auf dem Zifferblatt auf. Ein Umstand, der ärgerlich ist, den du allerdings nicht einfach hinnehmen musst. Aufgrund der gesetzlichen Gewährleistung hast du das Recht, die beschädigte Ware zu reklamieren, um einen einwandfreien Artikel zu erhalten. Was bei einer Reklamation zu beachten ist, für welche Mängel sie gilt, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein und welchen Service Verkäufer bei einer Reklamation bieten müssen – das alles verraten wir dir hier mit vielen hilfreichen Tipps.
Aktives Wahlrecht und passives Wahlrecht sind die zwei Komponenten des schweizerischen Wahl- beziehungsweise Stimmrechts und damit Teil des demokratischen Systems der Eidgenossenschaft. Beim aktiven Wahlrecht gibt es einige Besonderheiten zu beachten. So ist etwa die Auffindbarkeit in einem Wählerverzeichnis die Bedingung, dieses ausüben zu können. Auch kannst du nur unter bestimmten Bedingungen deine Stimmabgabe durchführen, insofern du nicht als Schweizer giltst. Das aktive Wahlrecht ist dabei die Grundvoraussetzung für Wahlen auf eidgenössischer, kantonaler und regionaler Ebene. Schliesslich heisst aktives Wahlrecht nichts anderes als das Recht darauf, wählen zu dürfen.
Bevor du dich für den Kauf eines Grundstückes oder eine Immobilie entscheidest, solltest du zunächst einen Blick in das Grundbuch werfen. Dadurch informierst du dich über die Eigentumsverhältnisse des Grundstückes und vermeidest schwerwiegende Fehler: Liegt eine Grundlast auf dem Grundstück? Darfst du Leitungen, wenn nötig, über Nachbargrundstücke führen? Darfst du Wohneinheiten vermieten? Dies alles ist im Grundbuch geregelt. Wissenswertes dazu findest du hier.