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Letztwillige Verfügung im Erbrecht zur Sicherstellung der Erbfolge

Letztwillige Verfügung im Erbrecht zur Sicherstellung der Erbfolge

Die meisten Menschen möchten, dass nach ihrem Ableben die Erbfolge und das Schicksal der Vermögenswerte geklärt sind. Jeder kann ein Testament aufstellen, wozu noch kein Notar notwendig ist. Es genügen ein Blatt Papier, ein Kugelschreiber und der handschriftlich verfasste letzte Wille samt Unterschrift, Ausstellungsdatum und Ort. Dennoch gibt es Unterschiede, was die letztwillige Verfügung angeht. So unterscheiden sich beispielsweise Testament und Erbvertrag.

Was ist eine letztwillige Verfügung im Erbrecht?

Die letztwillige Verfügung ist das Schriftstück, das eine Person aufsetzt, um die Erbschaftsregelung für die Erben und Nacherben festzulegen. Das ist als Testament oder Erbvertrag möglich. Bei beiden Varianten handelt es sich um eine formgebundene und einseitige Erklärung, mit der du den Nachlass regelst. Damit das Testament als „letztwillig“ gilt, musst du rechtlich in der Lage sein, ein Testament auszustellen. Im Erbrecht nennt sich das „Testierfähigkeit“.

Dafür musst du mindestens 16 Jahre alt sein. Du musst über die volle Geschäftsfähigkeit verfügen und geistig gesund sein. Ist das zum Zeitpunkt der Aufsetzung des Testaments nicht der Fall, giltst du als „testierunfähig“. Ein Testament wird immer präventiv und vollständig handschriftlich erstellt. Es muss die Einleitung für die Vermögensregelung und deine Unterschrift enthalten. Der Erbvertrag benötigt durch im Erbrecht festgelegte Formvorschriften daneben auch Zeugen oder einen Notar und optional eine Strafklausel. Durch diese kannst du Erben an den Pflichtteil binden, falls sie das Dokument anfechten wollen. Du kannst im Testament ebenfalls festlegen, dass ein Vermögensgegenstand an mehrere Generationen weitergegeben wird. Das nennt sich Nachvermächtnis.

Grundsätzlich gilt: Das Erbrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet. Die Konsultation eines Fachanwalts kann hier Gold wert sein.

Was unterscheidet die letztwillige Verfügung des Erblassers vom Erbvertrag?

Die letztwillige Verfügung ist ein Oberbegriff für alle Anordnungen, die ein Erblasser für seinen Tod und die Zeit danach trifft. Darunter fallen

  • Testament
  • gemeinschaftliches Testament
  • Erbvertrag

Voraussetzung der Wirksamkeit ist, dass das Schriftstück formgerecht ist. Abgesichert wird das durch eine notarielle Beglaubigung oder Beurkundung. Gegenüber dem Testament muss ein Erbvertrag immer notariell beurkundet werden.

Warum erfolgt eine letztwillige Verfügung als Testament?

Die letztwillige Verfügung ist für alle Beteiligten hilfreich, um genau zu wissen, was mit dem Vermögen des Erblassers zu geschehen hat. Zum einen stellst du damit klar, wer das Vermögen erhält und zum anderen kannst du sicherstellen, dass das Geld denen zukommt, denen du es geben möchtest. Die letztwillige Verfügung ist entsprechend sinnvoll, wenn du das Erbe anders aufteilen möchtest, als es die gesetzliche Erbfolge vorsieht.

Dabei bedeutet ein aufgesetztes Testament noch nicht, dass die Erbfolge gesichert ist oder eine Einsetzung von Erben ihnen einen sofortigen Anspruch auf die Erbschaft sicher, da eine letztwillige Verfügung als Testament jederzeit noch einmal widerrufen werden kann und keine Bindungswirkung wie ein Erbvertrag aufweist.

Besonders wichtig sind Testament oder Erbvertrag, wenn du in einer sogenannten faktischen Partnerschaft lebst und mit deinem Lebensgefährten nicht verheiratet bist. Selbst in der aktuellen Erbrechtsrevision, die 2023 in Kraft treten soll, ist für diese Art Partnerschaft kein Pflichtteil vorgesehen.

Wann ist die letztwillige Verfügung anfechtbar?

Ein Testament kann angefochten werden, wenn du nachweisen kannst, dass derjenige, der die letztwillige Verfügung ausgestellt hat, zum Zeitpunkt der Ausstellung nicht zurechnungsfähig oder testierunfähig war. Jedoch ist das nicht zu Lebzeiten möglich, sondern erst nach dem Ableben des Betroffenen. Für die Anfechtung musst du ein medizinisches Gutachten vorweisen, dass bestätigt, dass der Erblasser testierunfähig war. Du hast entsprechend vor Gericht die Beweispflicht. Ohne sachliches Gutachten ist ein Testament nicht anfechtbar. Gleiches gilt, wenn das Testament zuvor durch einen Notar beglaubigt oder beurkundet wurde.

Welche Möglichkeiten haben Ehegatten, um ein Testament aufzustellen?

Für Ehegatten gibt es das gemeinschaftliche Testament als letztwillige Verfügung. Dieses benötigt nicht die Angaben beider Ehegatten, sondern es genügt rechtlich, wenn das Testament von einem der Ehepartner handschriftlich verfasst und unterschrieben ist, während der andere lediglich seine Unterschrift hinzufügt. Dazu müssen Ort und Datum der Ausstellung des Schriftstücks festgehalten werden.

Was ist ein Erbvertrag und wie unterscheidet er sich vom Testament?

Ein Vertrag, der notariell beurkundet ist, wie es beim Erbvertrag der Fall ist, lässt sich hinterher nicht so einfach wieder abändern oder inhaltlich widerrufen. Wenn du das Dokument beurkunden lässt, liegt eine Selbstbindung des Erblassers vor, die besagt, dass Änderungen ein weiteres Mal durch den Notar bestätigt werden müssen. Dagegen kannst du ein Einzeltestament als letztwillige Verfügung jederzeit widerrufen.

Der Unterschied beider Dokumente liegt entsprechend in der Bindung der Vertragsparteien durch den Erbvertrag. Auch hier wird die Erbfolge geregelt, jedoch sind für die Erstellung des Erbvertrags mindestens zwei Personen und die Beurkundung des Notars notwendig. Das Testament dagegen kannst du alleine aufstellen und unterzeichnen.

Welche Alternative gibt es, um sein Vermögen zu Lebzeiten zu sichern?

Ein Anwalt kann dir Alternativen aufzeigen, die ihre Gültigkeit schon zu Lebzeiten haben. Das betrifft die vorweggenommene Erbfolge, die die Vermögensübertragung nicht erst nach deinem Ableben bestimmt. Sie ermöglicht die Einsparung von Steuern und ist sinnvoll, wenn ein Testament noch keine Bindungswirkung hat, damit der Erblasser sein Vermögen nicht doch auf einen Dritten überträgt.

Die vorweggenommene Erbfolge ist in mehreren Formen möglich. Erblasser und Erbe können die Vermögensübertragung durch eine Schenkung klären oder vertraglich absichern, dass das Erbe in einer bestimmten Höhe an den Begünstigten geht. Bei einer Schenkung gehört der Vermögensgegenstand oder die ausgezahlte Summe dem Beschenkten, da diese bindend ist. Wichtig ist allerdings, dass die Schenkung noch zu Lebzeiten des Erblassers vollzogen wird.

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