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Scheidung ohne Anwalt: Infos und Tipps zur einvernehmlichen Trennung vor Gericht

Scheidung ohne Anwalt: Infos und Tipps zur einvernehmlichen Trennung vor Gericht

Eine Scheidung muss nicht immer in einen Rosenkrieg ausarten. Manchmal sind sich verheiratete Paare auch einfach einig, dass sie nicht zusammen passen und möchten sich deshalb scheiden lassen. Vor allem in der Situation einer einvernehmlichen Trennung ist in der Schweiz eine Scheidung auch ohne Anwalt möglich. Wie das Scheidungsverfahren ohne Anwalt abläuft, wie lange es dauert und welche Unterlagen das Gericht dafür benötigt, erklären wir dir in folgendem Ratgeber. Ausserdem erläutern wir dir, was ein Scheidungsantrag ist, was eine Scheidungskonvention enthalten sollte und in welchen Fällen es sinnvoll ist, doch einen Scheidungsanwalt zu beauftragen.

Kann ich mich in der Schweiz ohne Anwalt scheiden lassen?

Ja, in der Schweiz ist eine Scheidung auch ohne anwaltlichen Rechtsbeistand möglich. Während sich beispielsweise in Deutschland Eheleute nur mit mindestens einem Rechtsanwalt, der die Interessen einer Partei vertritt, scheiden lassen können, gibt es in der Schweiz keine entsprechende Grundlage der Anwaltspflicht im Scheidungsrecht. Im Gegensatz zu einer Trennung muss eine Scheidung allerdings vor einem Gericht im zuständigen Kanton in der Schweiz entschieden werden.

Was ist der Unterschied zwischen einseitigem und beidseitigen Begehren?

Bei einer Scheidung wird unterschieden zwischen

  • beidseitigem Begehren: Das getrennte Paar möchte sich einvernehmlich scheiden lassen.
  • einseitigem Begehren: Nur ein Ehepartner möchte die Scheidung, der andere nicht.

Deutlich unkomplizierter und schneller verläuft eine Scheidung, wenn beide Ehepartner die Scheidung wollen. Hierbei müssen lediglich die erforderlichen Dokumente beim Gericht abgegeben werden. Anders sieht es bei einseitigem Begehren aus: Hierbei ist es nach einer zweijährigen Trennungsphase oder bei Unzumutbarkeit notwendig, eine Scheidungsklage beim Gericht einzureichen.

Welche Unterlagen werden benötigt, um eine Scheidung vor Gericht einzureichen?

Wer sich ohne Anwalt scheiden lassen möchte, benötigt für das Gericht folgende Unterlagen:

  • Scheidungsbegehren beziehungsweise Scheidungsantrag
  • Scheidungskonvention
  • Unterlagen über persönliche und finanzielle Verhältnisse inklusive des Vermögensstands beider Eheleute

Sowohl das Scheidungsbegehren als auch die Scheidungskonvention müssen von beiden Parteien unterschrieben werden. Liegen dem Gericht alle Unterlagen vor, erfolgt eine Prüfung und ein Scheidungstermin wird festgelegt.

Was sind Scheidungsantrag und Scheidungskonvention und warum sind sie für die Scheidung ohne Anwalt notwendig?

Beim Scheidungsantrag beziehungsweise dem Scheidungsbegehren handelt es sich um ein schriftliches Gesuch. Neben den Personalien der getrennten Ehepartner ist darin zudem aufgeführt, ob sich die Ehepartner auf beidseitigem Begehren trennen und ob sie die Scheidungsfolgen entweder selbst in einer Scheidungskonvention regeln oder diese dem Gericht überlassen.

Getrennte Paare, die sich ohne Anwalt scheiden lassen wollen, können die Scheidungskonvention selbst aufsetzen. In dieser sind alle relevanten nachehelichen Aspekte geregelt. Dazu gehören:

  • nachehelicher Unterhalt
  • Sorgerecht der Kinder
  • Besuchsrecht der Kinder
  • Vermögensaufteilung beziehungsweise güterrechtliche Auseinandersetzung
  • Vorsorgeausgleich
  • Alimente
  • Zuteilung der Ehewohnung
  • Übernahme der Gerichtskosten

Sind sich die Eheleute zwar einig, dass sie sich scheiden lassen wollen, besteht jedoch Uneinigkeit über einen Aspekt oder mehrere Regelungen, kannst du eine sogenannte Teilkonvention mit allen Punkten, bei denen Einigkeit besteht, aufsetzen. Für die strittigen Aspekte verfasst jeder seinen eigenen Antrag und das Gericht entscheidet darüber während des Scheidungstermins.

Welche weiteren Unterlagen muss ich einreichen?

Um die persönlichen und finanziellen Verhältnisse darzulegen, benötigt das Gericht folgende Unterlagen:

  • Familienbuch
  • Einkommensnachweise, zum Beispiel den Lohnsteuerbescheid
  • Lohnausweise
  • Mietvertrag beziehungsweise Kaufvertrag für eine Immobilie
  • Belege für regelmässige monatliche Ausgaben
  • Pensionskassenbezüge
  • Ehevertrag (falls vorhanden)

Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren in der Schweiz?

Ein Scheidungsverfahren kann in der Schweiz sehr schnell ablaufen. Wie lange es dauert, hängt dabei vor allem davon ab, ob es sich um eine Scheidung auf einseitigem oder auf beidseitigem Begehren handelt. Wollen die Ehepartner beide die Scheidung, kannst du bereits nach einem Monat geschieden sein. Meist dauert es jedoch etwas länger. Spätestens nach sechs Monaten sollte die Scheidung aber vollzogen sein.

Anders verhält es sich bei strittigen Scheidungen, zum Beispiel wenn sich ein Ehepartner nicht scheiden lassen will oder es zu Unstimmigkeiten im Hinblick auf Unterhalt, Sorgerecht oder Vermögensteilung kommt. In diesem Fall kann sich eine Scheidung auch über mehrere Jahre hinziehen. Zu beachten ist, dass bei einer Scheidung auf einseitigem Begehren zudem eine Trennungszeit von zwei Jahren eingehalten werden muss.

Welche Gründe sprechen für und welche gegen einen Scheidungsanwalt?

Grundsätzlich ist allen Paaren, die sich in der Schweiz scheiden lassen wollen, auch ohne Anwaltszwang immer ein rechtlicher Beistand zu empfehlen. Dieser kann dich in allen rechtlichen Belangen rund um die wichtigen und meist sehr komplexen Scheidungsthemen eingehend beraten, klärt dich über deine Rechte und Pflichten auf und vertritt deine Interessen vor Gericht. Vor allem bei einem einseitigen Begehren, um eine Scheidung durchzusetzen beziehungsweise sie zu verhindern, ist in aller Regel ein rechtlicher Beistand sogar notwendig.

Ein Argument, warum getrennte Eheleute auf einen Scheidungsanwalt verzichten möchten, ist der Kostenfaktor. Eine Scheidung verursacht ohnehin eine Menge Kosten, sodass hier bei einem Verzicht auf einen Rechtsanwalt Sparpotential besteht.

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