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Grundsätzlich kann dir dein Arbeitgeber immer kündigen, solange er die Kündigungsfristen einhält. Auch eine fristlose Kündigung ist unter bestimmten Voraussetzungen arbeitsrechtlich möglich. Wichtig ist: Eine Kündigung bedarf in der Schweiz keiner bestimmten Form. Zwar erfolgt sie meist schriftlich, doch auch eine mündlich ausgesprochene Kündigung ist rechtens. Theoretisch könnte dir eine Kündigung sogar via SMS oder per WhatsApp ausgesprochen werden. Eine Ausnahme: Wenn du krankgeschrieben bist, darf dein Chef dir nicht kündigen.
Grundsätzlich richtet sich die Kündigungsfrist nach der Betriebszugehörigkeit. Im Arbeitsrecht ist diese wie folgt geregelt:
Angestellte in gehobenen Positionen besitzen meist eine generelle Kündigungsfrist von drei Monaten. Möchtest du selbst das Arbeitsverhältnis beenden und diese längeren Fristen umgehen, kannst du dich mit deinem Chef auf einen sogenannten Aufhebungsvertrag einigen. Bei diesem handelt es sich um eine Kündigung im beiderseitigen Einverständnis, bei welcher keine gesetzlich festgelegte Kündigungsfrist greift.
Eine fristlose Kündigung ist eher selten. Eine solche wird in der Regel nur dann ausgesprochen, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen beiden Seiten, sprich Arbeitnehmer und Arbeitgeber, schwer gestört ist. Dies kann unter anderem die folgenden Gründe haben:
Auch in diesem Fall hast du natürlich Anspruch auf eine Überstundenvergütung, sofern du Überstunden geleistet hast. Überstundenrechner, mit denen du den dir zustehenden Betrag einfach ausrechnen kannst, gibt es online reichlich. Ausführliche weitere Informationen zum Thema fristlose Kündigung kannst du im Artikel 337 Absatz 1 des Obligationenrechts nachlesen.
Schwangere Frauen und stillende Mütter sind in der Schweiz durch das sogenannte revidierte Arbeitsgesetz (ArG) gut geschützt. Während der gesamten Schwangerschaft und bis zu 16 Wochen nach der Geburt darf Frauen nicht gekündigt werden. Dieser Kündigungsschutz gilt allerdings nicht mehr, wenn eine Abtreibung vorgenommen wurde. Als Frau selbst darfst du natürlich während der Schwangerschaft kündigen, wenn du die entsprechenden Fristen einhältst. Wie aber sieht es nach Ablauf der Elternzeit aus? Der Mutterschaftsurlaub kann für sieben Wochen genommen werden; sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitkräfte haben Anspruch darauf. Während dieser Zeit erhältst du 80 Prozent deines Lohns, maximal aber 196 Franken pro Tag. Voraussetzung für den Erhalt des Mutterschaftsgeldes ist, dass du vor deiner Schwangerschaft mindestens fünf Monate durchgehend gearbeitet hast.
Nach einer Kündigung durch deinen Chef hast du selbstverständlich Anspruch auf Taggelder der Arbeitslosenkasse. Dies gilt natürlich nur dann, wenn du eine entsprechende Wartezeit erfüllt hast. Entsprechende Anträge sind bei den Regionalen Arbeitsvermittlungsämtern (RAV) zu stellen.
Einen Sonderfall der Kündigung stellt die Änderungskündigung dar. Auch in diesem Fall erhältst du zwar zunächst eine Kündigung. Gleich darauf wird dir aber ein neuer Arbeitsvertrag ausgehändigt. Für Arbeitnehmer ist solch eine Änderungskündigung häufig nachteilig, da der Arbeitgeber meist für ihn vorteilhafte Konditionen in den neuen Arbeitsvertrag schreibt.
Es gibt einige Fälle, in denen eine ausgesprochene Kündigung durch den Chef nicht rechtens ist. Dies ist häufig dann der Fall, wenn eine Kündigung aufgrund persönlicher Gründe ausgesprochen wurde, zum Beispiel:
In diesem Fall solltest du dich entweder sofort an die Gewerkschaft wenden oder einen Anwalt zu Rate ziehen.
Befindest du dich als Arbeitnehmer noch in der Probezeit, gelten andere Kündigungsfristen. Diese beträgt dann nur sieben Tage. Wichtig ist es allerdings, dass dir die Kündigung noch während deiner Probezeit zugeht. Wie lang deine Probezeit ist, kannst du in der Regel in deinem Arbeitsvertrag nachlesen. Meist werden Zeiten zwischen einem und drei Monaten angesetzt. Übrigens: Hast du während deiner Probezeit einen Unfall, wirst krank oder schwanger, gilt kein besonderer Kündigungsschutz. Ein weiterer Sonderfall ist das sogenannte befristete Arbeitsverhältnis. Dieses wird für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen und endet nach diesem, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Über viele Jahre waren die Regelungen zur Entschädigung von Flugpassagieren im Falle von Verspätungen oder Flugausfällen mehr oder weniger ein Flickenteppich. Je nach Herkunftsland der Fluggesellschaft und der Flugstrecke konnte die Ausgleichszahlung für Passagiere höchst unterschiedlich ausfallen, wenn es zu Fehlern oder einem Ausfall der Beförderung kam. Das hat sich im Jahr 2004 grundlegend verändert, als die Verordnung 261/2004 des Europäischen Parlaments verabschiedet wurde. Diese Verordnung gilt seitdem in allen Ländern der Europäischen Union, ebenso wie in der Schweiz und in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums. Jeder Fluggast hat das Recht darauf, sie in Anspruch zu nehmen.
Ist ein Mensch aus bestimmten Gründen nicht mehr fähig, selbstständig zurechtzukommen und seine finanziellen Angelegenheiten zu regeln, kann er entmündigt werden und erhält einen Vormund und Betreuer. Eine Entmündigung geht immer mit einer teilweisen oder vollständigen Geschäftsunfähigkeit einher. Oft bleibt aber möglich, dass der Betroffene seinen Aufenthaltsort selbst bestimmen, heiraten oder sein Testament machen kann.
Immobilienbesitzer müssen sich früher oder später Gedanken um die Zukunft ihrer Immobilie machen. Beispielsweise muss geklärt werden, wer das Haus oder die Wohnung später einmal erbt und ob der Immobilienbesitzer lebenslang dort wohnen möchte. Ein sehr häufig genutztes Modell ist das Wohnrecht auf Lebenszeit. Was ein Wohnrecht ist, wann es sinnvoll ist und welche Aspekte du dabei beachten solltest, erfährst du in diesem Artikel.
Bei einer Verursachung von Schäden wird der Schuldige haftbar gemacht und ist verpflichtet, an den Geschädigten Schadensersatz zu zahlen. Im Haftpflichtrecht der ist dann von Verschuldungshaftung die Rede. Sie kann etwa eintreten, wenn sich jemand im Strassenverkehr nicht an die Regeln hält und einen Unfall verursacht. Für solche Fälle gibt es die Möglichkeit der Haftpflichtversicherung.
In der Schweiz sollen Gesetze für jeden Bürger die Rechtssicherheit und die demokratische Legitimation aller staatlichen Entscheidungen gewährleisten. Das muss eindeutig und zuverlässig geregelt werden und umfasst auch Entscheidungen darüber, wer Gesetze erlassen darf und wer nicht. Für Gesetze gilt, dass sie materiell und inhaltlich nicht gegen höherrangige Rechte verstossen dürfen. Daher erfolgt eine Prüfung im Rahmen der Verfassungsmässigkeit, der abstrakten Normenkontrolle.
Es gibt zahlreiche Situationen, die anwaltliche Hilfe oder das Einreichen einer Klage erfordern. Das betrifft eine ungerechtfertigte Kündigung genauso wie in der Geschäftswelt die Produktkopie des eigenen Designs durch die Konkurrenz. Ob Handelsrecht, Arbeitsrecht, Medienrecht, Gesellschaftsrecht oder Wettbewerbsrecht: durch eine einstweilige Verfügung kann der Rechtsschutz schneller bewirkt werden, wenn besondere Eilbedürftigkeit besteht. Das Gerichtsverfahren wird bereits ohne Anhörung eingeleitet, bis es zum eigentlichen Hauptverfahren kommt. Das umfasst den Schutz vor Gewalt ebenso die Klärung eines Urheberrechts.