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Betreibungsamt – wenn der Schuldner alle Zahlungserinnerungen ignoriert

Betreibungsamt – wenn der Schuldner alle Zahlungserinnerungen ignoriert

Wenn auch die letzte Zahlungsaufforderung oder Mahnung nicht den erwünschten Erfolg hat, dann bleibt den Gläubigern häufig nur der Weg zum Betreibungsamt. Das sogenannte Betreibungsverfahren soll ihnen dabei helfen, an ihr Geld zu kommen. Dabei gibt es eine Reihe wichtiger Fragen zu beantworten, bevor du einen Antrag beim Betreibungsamt eingeben kannst, allein schon: Wie läutest du als Gläubiger das Verfahren über das Betreibungsamt am besten ein? Wir zeigen dir die schnellsten Wege auf, damit dein Konto ohne viel Verwaltungsaufwand den fehlenden Betrag zügig verbucht.

Welcher Verwaltungsaufwand steckt hinter einer Betreibung?

Für einen Gläubiger lässt sich eine Betreibung relativ flott und ohne viel Verwaltungsaufwand in die Wege leiten. Der Gläubiger leitet dafür beim zuständigen Betreibungsamt ein Betreibungsverfahren ein. Zunächst gibt der Gläubiger ein sogenanntes Betreibungsbegehren an das Amt. Hier ist unbedingt die aktuelle Gemeinde zu nennen, in der der Schuldner ansässig ist. Nach der Übergabe des Betreibungsbegehrens an die zuständige Verwaltung sind zunächst die Kosten für die anfallenden Dienstleistungen zu zahlen. Diesen Betrag muss der der Schuldner übernehmen. Der Kostenvorschuss ist jedoch zunächst vom Gläubiger zu leisten. Das Betreibungsamt stellt daraufhin den Zahlungsbeleg an den Schuldner zu.

Wie muss ein Zahlungsbeleg aussehen?

Ein Zahlungsbeleg muss bestimmte Elemente beinhalten. Dazu gehören etwa die Folgenden:

  • Es sind Angaben zum Betreibungsbegehren zu machen
  • Der Zahlungsbeleg enthält Details zu den Forderungen und eine Aufforderung, diesen Forderungen nachzukommen sowie Informationen zu den Betreibungskosten (innert 20 Tagen)
  • Dem Schuldner kommt ein Recht zu, über das er innert zehn Tagen die Forderung mittels Rechtsvorschlag bestreiten kann
  • Geboten ist auch eine Androhung, die Betreibung fortzusetzen, sollte der Schuldner der Betreibung nicht nachkommen und keinen Rechtsvorschlag einreichen

Das Schweizer Recht räumt dem Schuldner ein, einen Rechtsvorschlag vorzulegen. Geschieht dies nicht, geht das Betreibungsamt dem Betreibungsbegehren des Gläubigers nach. Legt der Schuldner jedoch einen Rechtsvorschlag vor, liegt die Beweispflicht beim Gläubiger. Der Schuldner muss dem Übermittler des Zahlungsbefehls seine Rechtsvorlage jedoch unmittelbar oder innert zehn Tagen dem Betreibungsamt vorlegen. Dies kann entweder schriftlich oder mündlich geschehen. Sobald die Rechtsvorlage erfolgt, ist die Betreibung einzustellen.

Welche Dienstleistungen erfüllt das Betreibungsamt?

Das Betreibungsamt fungiert zunächst als eine Art Vermittler zwischen den zerstrittenen Parteien. Dabei schlichtet es den Streit nicht, sondern stellt dem Schuldner erst einmal die nötigen Unterlagen, also das Betreibungsbegehren, zu. Erfolgt ein Rechtsvorschlag von Seiten des Schuldners, gibt es ein Rechtsöffnungsbegehren nach Artikel 82 f. oder es erfolgt eine Klage durch den Gläubiger. Alternativ ist die Betreibung einzustellen, sollte der Schuldner innert 20 Tagen die Forderungen begleichen. Erfolgt keine Zahlung, erweist das Betreibungsamt dem Gläubiger weitere Dienstleistungen und pfändet den Schuldner, wenn dieser über keinen Handelsregistereintrag verfügt.

Wie läuft die Betreibung auf Konkurs ab?

Das Betreibungsverfahren ist Bestandteil des Schweizer Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG). Dieses erlaubt dem Betreibungsamt nach Artikel 159 ff. SchKG[13] der ordentlichen Betreibung oder über die zügigere Wechselbetreibung nach Artikel 177 ff. SchKG[14] die Betreibung auf Konkurs durchzuführen. Dabei unterliegen Schuldner (das können Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften, Einzelunternehmen und sonstige Rechtsformen sein), die über eine Eintragung im Handelsregister (HR) verfügen, der Betreibung. Der Handelsregistereintrag ist dabei unbedingt zu beachten. Sollte der jeweilige Schuldner infrage kommen, zieht das Betreibungsamt alle Vermögenswerte des Unternehmens ein, um die Schulden an den Gläubiger zu tilgen. Dafür lassen sich sämtliche Vermögenswerte heranziehen. Allerdings sind alle Werte ausgeschlossen, die im öffentlichen Recht stehen, wie etwa Gebühren und Steuern.

In welcher Gemeinde ist ein Betreibungsbegehren einzureichen?

Der Ort spielt bei einem Betreibungsbegehren eine essentielle Rolle. Die Betreibung ist an dem Wohnort beziehungsweise der Gemeinde durchzuführen, an der der Schuldner seinen Wohnsitz hat. Wechselt der Schuldner während des Verfahrens die Gemeinde, so ist ein anderes Betreibungsamt für den Gläubiger zuständig und das Betreibungsamt am neuen Wohnsitz führt die Betreibung fort. Dadurch wechselt auch der jeweilige Ansprechpartner. Bei den Bezirksbetreibungsämtern handelt es sich um Abteilungen des Betreibungs- und Konkurswesens. Für jede Stadt ist ein anderes Betreibungsamt zuständig. Die erste gerichtliche Instanz übernimmt dann das zuständige Friedensrichteramt, das zwischen den zerstrittenen Parteien vermittelt. Diese Friedensrichterämter sind für Zivilklagen zuständig.

Was muss ich vor einem Betreibungsbegehren beachten?

Bei einem Betreibungsbegehren sind folgende Punkte unbedingt im Begehren zu hinterlegen:

  • Vor- und Zuname des Gläubigers (sowie der Bevollmächtigen)
  • Vor- und Zuname des Schuldners (und weitere mögliche Ansprechpartner oder gesetzliche Vertreter)
  • Summe der Forderung in Schweizer Franken
  • Bei verzinslichen Forderungen ist zudem der Zinsfuss und der Tag der Zinsforderung erforderlich

Welche weiteren Aufgaben hat ein Betreibungsamt?

Neben der Zustellung des Betreibungsbegehrens des Gläubigers, hat das Betreibungsamt noch weitere Aufgaben. Durch einen Sachenarrest kann das Betreibungsamt schnell eine Geldforderung des Gläubigers beim Schuldner geltend machen. Dies kommt einer Pfändung sehr nah. Dieser Arrest stellt allerdings nur eine vorsorgliche Massnahme dar. Eine Bestätigung des Arrests muss nämlich zusätzlich über ein normales Betreibungsverfahren beziehungsweise einen Zahlungsbefehl erfolgen.

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