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Für einen Gläubiger lässt sich eine Betreibung relativ flott und ohne viel Verwaltungsaufwand in die Wege leiten. Der Gläubiger leitet dafür beim zuständigen Betreibungsamt ein Betreibungsverfahren ein. Zunächst gibt der Gläubiger ein sogenanntes Betreibungsbegehren an das Amt. Hier ist unbedingt die aktuelle Gemeinde zu nennen, in der der Schuldner ansässig ist. Nach der Übergabe des Betreibungsbegehrens an die zuständige Verwaltung sind zunächst die Kosten für die anfallenden Dienstleistungen zu zahlen. Diesen Betrag muss der der Schuldner übernehmen. Der Kostenvorschuss ist jedoch zunächst vom Gläubiger zu leisten. Das Betreibungsamt stellt daraufhin den Zahlungsbeleg an den Schuldner zu.
Ein Zahlungsbeleg muss bestimmte Elemente beinhalten. Dazu gehören etwa die Folgenden:
Das Schweizer Recht räumt dem Schuldner ein, einen Rechtsvorschlag vorzulegen. Geschieht dies nicht, geht das Betreibungsamt dem Betreibungsbegehren des Gläubigers nach. Legt der Schuldner jedoch einen Rechtsvorschlag vor, liegt die Beweispflicht beim Gläubiger. Der Schuldner muss dem Übermittler des Zahlungsbefehls seine Rechtsvorlage jedoch unmittelbar oder innert zehn Tagen dem Betreibungsamt vorlegen. Dies kann entweder schriftlich oder mündlich geschehen. Sobald die Rechtsvorlage erfolgt, ist die Betreibung einzustellen.
Das Betreibungsamt fungiert zunächst als eine Art Vermittler zwischen den zerstrittenen Parteien. Dabei schlichtet es den Streit nicht, sondern stellt dem Schuldner erst einmal die nötigen Unterlagen, also das Betreibungsbegehren, zu. Erfolgt ein Rechtsvorschlag von Seiten des Schuldners, gibt es ein Rechtsöffnungsbegehren nach Artikel 82 f. oder es erfolgt eine Klage durch den Gläubiger. Alternativ ist die Betreibung einzustellen, sollte der Schuldner innert 20 Tagen die Forderungen begleichen. Erfolgt keine Zahlung, erweist das Betreibungsamt dem Gläubiger weitere Dienstleistungen und pfändet den Schuldner, wenn dieser über keinen Handelsregistereintrag verfügt.
Das Betreibungsverfahren ist Bestandteil des Schweizer Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG). Dieses erlaubt dem Betreibungsamt nach Artikel 159 ff. SchKG[13] der ordentlichen Betreibung oder über die zügigere Wechselbetreibung nach Artikel 177 ff. SchKG[14] die Betreibung auf Konkurs durchzuführen. Dabei unterliegen Schuldner (das können Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften, Einzelunternehmen und sonstige Rechtsformen sein), die über eine Eintragung im Handelsregister (HR) verfügen, der Betreibung. Der Handelsregistereintrag ist dabei unbedingt zu beachten. Sollte der jeweilige Schuldner infrage kommen, zieht das Betreibungsamt alle Vermögenswerte des Unternehmens ein, um die Schulden an den Gläubiger zu tilgen. Dafür lassen sich sämtliche Vermögenswerte heranziehen. Allerdings sind alle Werte ausgeschlossen, die im öffentlichen Recht stehen, wie etwa Gebühren und Steuern.
Der Ort spielt bei einem Betreibungsbegehren eine essentielle Rolle. Die Betreibung ist an dem Wohnort beziehungsweise der Gemeinde durchzuführen, an der der Schuldner seinen Wohnsitz hat. Wechselt der Schuldner während des Verfahrens die Gemeinde, so ist ein anderes Betreibungsamt für den Gläubiger zuständig und das Betreibungsamt am neuen Wohnsitz führt die Betreibung fort. Dadurch wechselt auch der jeweilige Ansprechpartner. Bei den Bezirksbetreibungsämtern handelt es sich um Abteilungen des Betreibungs- und Konkurswesens. Für jede Stadt ist ein anderes Betreibungsamt zuständig. Die erste gerichtliche Instanz übernimmt dann das zuständige Friedensrichteramt, das zwischen den zerstrittenen Parteien vermittelt. Diese Friedensrichterämter sind für Zivilklagen zuständig.
Bei einem Betreibungsbegehren sind folgende Punkte unbedingt im Begehren zu hinterlegen:
Neben der Zustellung des Betreibungsbegehrens des Gläubigers, hat das Betreibungsamt noch weitere Aufgaben. Durch einen Sachenarrest kann das Betreibungsamt schnell eine Geldforderung des Gläubigers beim Schuldner geltend machen. Dies kommt einer Pfändung sehr nah. Dieser Arrest stellt allerdings nur eine vorsorgliche Massnahme dar. Eine Bestätigung des Arrests muss nämlich zusätzlich über ein normales Betreibungsverfahren beziehungsweise einen Zahlungsbefehl erfolgen.
Normalerweise nimmt sich niemand einfach Sachen, die ihm nicht gehören, und veräussert sie weiter oder benutzt sie gegen den Willen des Eigentümers. Ist das jedoch der Fall, liegt eine Unterschlagung vor, die strafrechtlich geahndet wird. Es gibt verschiedene Formen der Unterschlagung, die noch einmal von einem Betrug oder Diebstahl abzugrenzen sind. Je nachdem, wie schwer das Delikt ist, fällt auch die Strafe höher aus.
Wenn jemand etwas damit begründet, es schon immer so getan zu haben, beruft er sich möglicherweise auf das Gewohnheitsrecht. In der Rechtsgemeinschaft versteht man darunter ein durch Brauch entstandenes, oftmals mündlich tradiertes Recht. Es steht im Gegensatz zum geschrieben Recht (Satzungsrecht). Oftmals geht es dabei konkret darum, von Dritten die Duldung einer Handlung auf ihrem Grundstück einzufordern.
Kaufverträge können für zahlreiche Gegenstände abgeschlossen werden. Sei es das Haus samt Grundstück, das Fahrzeug oder Möbel: Auf jeden Fall solltest du einen schriftlichen Kaufvertrag abschliessen, damit du auf der sicheren Seite bist. Dabei solltest du einige grundlegende Dinge beachten. Kaum ein anderer Vertrag wird in der Schweiz so häufig abgeschlossen wie der Kaufvertrag – umso wichtiger also, dass du vertragliche Pflichten kennst und es zu keinen Missverständnissen zwischen dir und deinem Vertragspartner kommt.
Wer auf der Suche nach einer schicken Mietwohnung ist, einen neuen Arbeitsplatz sucht oder einen Kredit bei einer Bank aufnehmen will, sollte unbedingt solvent sein und eine solide Kreditwürdigkeit haben. Doch was ist das eigentlich? Wie beweist man, dass man finanziell in geordneten Verhältnissen lebt, keine übermässig hohen Schulden hat und alle Zahlungsverpflichtungen in der Vergangenheit zuverlässig erfüllt hat? Der Betreibungsregisterauszug ist in diesem Fall unverzichtbar. Er dient dir in nahezu jeder Situation als Dokument, wenn du deine finanzielle Zuverlässigkeit nachweisen sollst. Was also musst du zu diesem Auszug wissen?
Wer mit dem Urteil eines Gerichts in seinem Kanton nicht einverstanden ist, muss das nicht einfach hinnehmen. Im Zweifel hat jeder Schweizer das Recht, sich an die Bundesgerichte zu wenden. Als oberste rechtliche und richterliche Instanz entscheiden die Bundesgerichte über bereits gefällte Urteile und tragen so dazu bei, dass Gesetze und Klauseln einheitlich im gesamten Land angewendet werden. Welche weiteren Gerichte es auf Bundesebene neben dem Bundesgericht gibt und welche Zielsetzungen sie verfolgen, verrät dir der Überblick auf unserer Vergleichsplattform zu den wichtigsten Fragen rund um die Schweizer Bundesgerichte.
Das juristische Plädoyer hat eine wesentliche Aufgabe, wenn es um die Rechtsprechung und das Gesetz im Strafrecht geht. Sicherlich hast du das Abschlusswort vor der Verkündung eines Urteils, das Staatsanwaltschaft und Verteidiger aussprechen, als spannenden Teil einer Doku oder eines Filmes noch in Erinnerung. So sieht es auch in der Realität aus: Es stellt einen wichtigen Punkt nach der eigentlichen Verhandlung bei einem Strafprozess dar. Warum es so wichtig ist und was es beinhalten sollte und darf, schaffe dir darüber hier einen Überblick.