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Unter einer Beleidigung wird eine Äusserung verstanden, die die Nicht- beziehungsweise Missachtung einer anderen Person beinhaltet und deren Ehre verletzt. Aus diesem Grund gehört die Beleidigung auch zu den sogenannten Ehrverletzungen. Im Schweizerischen Strafgesetzbuch ist die Beleidigung (unter Artikel 177) als Beschimpfung zu finden. Definiert ist sie darin als Angriff auf die Ehre in "Wort, Schrift, Bild, Gebärde oder Tätigkeiten". Anders als bei einer Körperverletzung oder einem Diebstahl, bei dem ein objektiver Tatbestand vorliegt, ist eine Beleidigung immer auch eine subjektive Wahrnehmung – die Unterschiede zwischen einer Meinungsäusserung und tatsächlicher Beleidigung sind daher nicht immer eindeutig.
Grundsätzlich kann eine Beleidigung, wenn sie eindeutig die freie Meinungsäusserung überschreitet, strafbar sein. Das Strafgesetz sieht dafür eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen vor. Von einer Strafe wird abgesehen, wenn der Beleidigte dem Täter offenkundig Anlass für die Beleidigung gegeben hat. Genauso verhält es sich, wenn die Beschimpfung unmittelbar erwidert wurde. Im Vergleich: In Deutschland ist für eine Beleidigung ein deutlich höheres Strafmass vorgesehen. Nach §185 des Strafgesetzbuches wird sie „mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Eine Beleidigung landet immer dann vor Gericht, wenn der Beleidigte die Beschimpfung nicht einfach hinnimmt, sondern mit rechtlichen Schritten gegen den Täter vorgeht. Ob es zu einer Verurteilung kommt, entscheidet das Gericht im individuellen Fall.
Beleidigungen kommen besonders häufig im Strassenverkehr vor. Schnell kochen die Gefühle über, wenn ein anderer Autofahrer zu langsam fährt, drängelt oder einem den Parkplatz wegschnappt. Kommt es dann noch zu Schäden, ist die Aufregung besonders gross. Betroffen sind häufig auch Polizisten, die im Strassenverkehr, zum Beispiel beim Ausstellen von Strafmandaten, wüste Beschimpfungen zu hören bekommen. Wer sich die Beschimpfung im Strassenverkehr nicht gefallen lassen möchte, kann Strafanzeige stellen und den Täter vor Gericht zur Verantwortung ziehen. Während das einfache Zunge Herausstrecken im Strafmass noch vergleichsweise günstig ist, wird es vor allem beim "Stinkefinger" für den Täter richtig teuer.
Besonders unangenehm wird es bei Beleidigungen am Arbeitsplatz, wenn Kollegen oder sogar der Chef selbst seine Missachtung mit verletzenden Worten allzu deutlich zum Ausdruck bringt. Handelt es sich nicht nur um ein einmaliges Ereignis, sondern um sich regelmässig wiederholende Ehrverletzungen der eigenen Persönlichkeit, ist die Rede von Mobbing am Arbeitsplatz. Ein Schutz vor Mobbing ist im Schweizerischen Obliegenheitsrecht mit der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber seinem Arbeitnehmer festgehalten.
Bei Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung handelt es sich allesamt um strafbare Handlungen gegen die persönliche Ehre. Sie sind wie folgt zu unterscheiden:
Die Beleidigung sowie jede weitere Verletzung gegen die Ehre verjährt gemäss Schweizerischem Strafgesetzbuch nach vier Jahren.
Nicht jede unhöfliche Aussage ist sofort eine Beleidigung im strafrechtlichen Sinne. Wie bereits erläutert, ist der Unterschied zu einer Meinungsäusserung nicht immer eindeutig, im Zweifel muss ein Gericht entscheiden. Dennoch gibt es Fälle von Beleidigungen, die nicht als strafbar gelten. Das sind unter anderem:
Wirst du arbeitslos und hast einen Erwerbsausfall, springt die Arbeitslosenversicherung in der Schweiz ein. Ebenso wie die AHV, die Alters- und Hinterbliebenenversicherung, ist auch die Arbeitslosenversicherung zwingend vom Gesetzgeber vorgeschrieben und damit eine Sozialversicherung. Den Beitrag zur Versicherung teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte. Der Beitragssatz liegt bei derzeit 2,6 Prozent. Anspruch auf eine Arbeitslosenentschädigung, die auch als Tagegeld bezeichnet wird, hast du, wenn du innerhalb der vergangenen zwei Jahre mindestens zwölf Monate im Land als Arbeitnehmer angestellt warst. Bist du hingegen selbstständig, hast du nach Bundesrecht keinen Anspruch auf ein Tagegeld.
Beginnst du einen neuen Job, kommt auf dich eine aufregende Zeit, aber auch eine Menge Ungewissheit zu. Denn ob die neue Arbeitsstelle tatsächlich so vielversprechend und spannend ist, wie anfangs angenommen, stellt sich meist erst nach einigen Wochen heraus. Manchmal passt es einfach nicht – die Tätigkeit macht keinen Spass, das Arbeitsklima ist schlecht oder du kannst die Ansprüche deines Chefs nicht erfüllen. Aus diesem Grund sieht das Schweizer Arbeitsrecht eine Probezeit vor, die es dir und deinem Arbeitgeber erlaubt, den Job kurzfristig und ohne Begründung zu kündigen. Alle Regeln für die Kündigungsfrist während der Probezeit erfährst du hier.
Finanzierungsgeschäfte sind eine komplexe Sache. Forderungsabtretung und Factoring – das klingt nach Wirtschafts- und Rechtslehre. Damit hat man ja im Alltag nichts zu tun, so werden viele denken. Einen Kredit aufnehmen, einen Darlehensvertrag abschliessen – mit solchen Dingen haben allerdings nicht wenige von uns schon Erfahrung. Wer sich mit diesem Thema auseinandersetzen muss, wird oft mit einer Reihe von abstrakten Bezeichnungen konfrontiert. Eine davon ist die Zession. Klingt kompliziert? Ist es aber gar nicht, wenn man darüber Bescheid weiss…
Durch eine Abmahnung soll der Mitarbeiter auf ein Fehlverhalten hingewiesen werden. Wenn Arbeitnehmer eine Abmahnung erhalten, heisst es: ruhig Blut bewahren, um das Arbeitsverhältnis nicht nachhaltig zu stören. Du solltest dich als Arbeitnehmer nicht so davon belasten lassen, dass das gewünschte Ziel, nämlich deine Weiterbeschäftigung mit verändertem Verhalten, sich nicht mehr erreichen lässt. Was eine Abmahnung bedeutet und wie du dich verhalten kannst, soll im Folgenden geklärt werden.
Straftaten werden nicht dauerhaft verfolgt und können verjähren. Wenig bekannt ist: Weil eine Verjährung auch ruhen oder aufleben kann, ist die tatsächliche Dauer oft vom Einzelfall und von der Schwere der Straftat abhängig. Eine einmal verjährte Straftat kann dagegen nicht mehr verfolgt und bestraft werden. Das Verfahren wird eingestellt, sogar wenn sich herausstellt, dass ein Verdächtiger tatsächlich der Täter war.
Wer sich in der Schweiz nicht an die geltenden Tempolimits hält und durch Blitzer oder Verkehrskontrollen der Polizei dabei erwischt wird, muss mit entsprechenden Geldbussen oder sogar einer Verzeigung rechnen. Was eine Verzeigung in ihrer Wortbedeutung eigentlich heisst, welche Strassenverkehrsregeln es in der Schweiz zu beachten gilt, um einer Verzeigung zu entgehen, ob Radar-Warnungen erlaubt sind sowie viele weitere nützliche Informationen erhältst du im folgenden FAQ.