Bitte verwenden Sie Microsoft Edge, Google Chrome oder Firefox.
Beim Datenschutz geht es in erster Linie um Personendaten. Personendaten sind für Unternehmen wichtig. Mit ihnen können sie Werbung gezielt an den richtigen Mann bringen, sie können das Konsumverhalten ihrer Kunden auswerten, Marketingkampagnen planen und vieles mehr. Für Unternehmen sind Personendaten ein wertvolles Wirtschaftsgut. Für private Personen sind die Daten beim Thema Selbstbestimmung wichtig. Zumeist erheben die Unternehmen die Daten unbemerkt. Die meisten Menschen sind sich nicht bewusst, welche Spuren sie im Netz hinterlassen und für was die Unternehmen die Daten verwenden können. Jedoch handelt es sich um ihre personenbezogenen Daten und die eigene Privatsphäre. Das Ziel des Datenschutzes ist es, dem Menschen die Kontrolle über die eigenen Daten zu geben, ihnen also das informelle Selbstbestimmungsrecht zu gewährleisten. Jedoch gibt es diverse Interessengruppen, die ungehindert Daten sammeln wollen. Dazu gehören nicht nur private Unternehmen, auch Staaten und Behörden wollen Daten sammeln. Was sie mit ihnen anstellen, das entzieht sich der eigenen Kontrolle. Kriminelle Bestrebungen zielen ebenfalls auf das Sammeln von Daten ab, um sich damit finanzielle Vorteile zu ergaunern. Fakt ist allerdings: Man kann sich kaum im digitalen Raum bewegen, ohne Spuren zu hinterlassen. Nicht jedes Datensammeln muss automatisch zum Nachteil der Personen sein. Beim Datenschutzgesetz geht es deswegen um Verhältnismässigkeit. Es sollen nur so wenig persönliche Daten wie möglich, aber so viele wie nötig gesammelt werden. Ein wichtiger Eckpfeiler ist auch das Auskunftsrecht, mit dem Privatpersonen in Erfahrung bringen können, was Unternehmen und Behörden über einen wissen. Art. 13 der Bundesverfassung legt fest, dass jeder einen Anspruch auf die Achtung des eigenen Privat- und Familienlebens hat, dass der persönliche Brief-, Post- und Fernmeldeverkehr die gleiche Achtung zukommt und dass jeder einen Anspruch auf den Schutz der persönlichen Daten hat. Das Bundesgesetz über den Datenschutz trat am 1. Juli 1993 in Kraft. Weitere Gesetze und Bestimmungen befinden sich in den Artikeln 28-28l des Zivilgesetzbuches.
Am 25. Mai 2018 trat die Europäische Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO, in Kraft. Diese Datenschutzgrundverordnung betrifft nicht nur die Europäische Union, sondern jede Nation der Welt, einschliesslich der Schweiz. Aufgrund der DSGVO war das Datenschutzgesetz der Schweiz veraltet. Eine Totalrevision war notwendig, damit die EU weiterhin die Schweiz als ein Drittstaat mit einem zeitgemässen Datenschutzniveau anerkennt und die Datenübertragung zwischen Unternehmen auch in Zukunft möglich bleibt.
Vom 24. bis 25. September 2019 beriet der Nationalrat über die Totalrevision des Datenschutzgesetzes. Zu diesem Zeitpunkt zeichnete sich ab, dass die EU das Schweizerische Datenschutzgesetz mit dem eigenen als nicht vereinbar betrachtete. Die Totalrevision zielt darauf ab, das Bundesgesetz über den Datenschutz komplett zu aktualisieren. Mit der Annahme zum 25. September 2020 wurde der Weg zur Umsetzung freigemacht. Diese bedarf aber noch einer konkreten Verordnung, sodass das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG) voraussichtlich 2022 in Kraft tritt.
Der Nationalrat stimmte für den Entwurf der Totalrevision. Inhalt der Revision ist unter anderem:
Der Ständerat hatte die Entscheidung, das Schweizerische Datenschutzgesetz zu überarbeiten, befürwortet. Der Inhalt der ursprünglichen Fassung ging dem Ständerat sogar nicht weit genug. Nach ihm sollte der Datenschutz unbedingt auf das Niveau der EU angehoben werden, um die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz zu erhalten.
Im Mai 2020 wollte die EU-Kommission prüfen, ob das Datenschutzniveau der Drittstaaten auf dem angemessen Niveau ist. Allerdings wurde aufgrund der Corona-Krise dieser Termin mehrfach verschoben, mit unbestimmter Frist. Genügt das revDSG den Vorgaben aus Brüssel nicht, kann es sein, dass bis zu einer endgültigen Anpassung Schweizer Unternehmen mit jedem Handelspartner einzelne Datenschutzverträge ausarbeiten müssen.
Die Strafbestimmungen des Datenschutzgesetzes stehen in den Art. 34 des DSG und Art. 35 des DSG. Die Strafbestimmungen sehen jedoch nur vorsätzliche Verletzungen der Auskunfts-, Melde- und Mitwirkungspflichten und die berufliche Schweigepflicht vor. Strafen werden nur auf Antrag verhängt. Anklagen hinsichtlich der Verletzung der Persönlichkeit regelt der Zivilrichter gemäss Art. 15 des DSG. Die Revision des Bundesrates sieht eine Verschärfung der strafrechtlichen Sanktionen in Höhe von 250.000 Schweizer Franken vor. Zudem werden nur natürliche Personen belangt.
Um eine Straftat zu begehen, ist neben Absicht und Planung die Ausführung notwendig. Aber auch der Vorsatz genügt oft, damit sich ein Täter strafbar macht. Zusätzlich gibt es den Eventualvorsatz, der wiederum eine abgeschwächte Form des Vorsatzes darstellt, in der Schweiz jedoch ebenfalls strafbar sein kann. Er beinhaltet, dass ein Täter eine tatsächliche Tatbestandsverwirklichung nicht zwingend anstrebt oder für sicher hält, sondern seine Pläne von den Umständen abhängig macht und sich mit einem möglichen Erfolg abfindet.
Der Begriff Immission ist weniger verbreitet als die Emission, die vor allem vor dem Hintergrund der Umweltdebatte wichtig ist. Die Immission richtet den Blick auf den oder das Geschädigte: Wie wirken sich Strahlen, Luftverunreinigungen, Lärm oder Schadstoffe aus? Welche Schäden entstehen und welche Einschränkungen gibt es durch verschiedene Emissionen? Sich mit Immission zu beschäftigen, heisst daher immer, sich mit Ursache und Wirkung zu befassen. Das ist nicht nur im Umweltkontext wichtig, sondern beispielsweise auch im Baurecht und insbesondere im Schweizer Nachbarschaftsrecht. Denn Immissionen haben nicht nur vermeintlich grosse Themen, wie etwa die Stickstoffbelastung, zum Thema, sondern auch kleine wie Zigarettenrauch.
Ein Eheschutzverfahren kann sinnvoll sein, wenn Ehefrau oder Ehemann die Trennung möglichst schnell einleiten möchten. Das kann beispielsweise angebracht sein, wenn die Ehe von Gewalt geprägt wird. Ursprünglich sollte das Eheschutzverfahren dazu dienen, den Eheleuten noch einmal Bedenkzeit einzuräumen und eventuell wieder zu einem gemeinsamen Leben zu finden. Mittlerweile wird in einem Eheschutzverfahren vielmehr die Vorbereitung zur Scheidung gesehen. Wichtige Entscheidungsfragen, wer zum Beispiel die Wohnung weiterhin nutzen darf und in wessen Obhut die Kinder leben sollen, können vorab in einem Eheschutzverfahren gerichtlich geklärt werden.
Oft gibt es zwischen Paaren Probleme und Konfliktpotenzial, wenn eine Trennung bevorsteht oder bereits hinter ihnen liegt. Noch einmal schwieriger wird die Zukunft jedoch, wenn gemeinsame Kinder im Spiel sind. Damit die Kinder nicht unnötig unter der Trennung leiden, empfiehlt es sich, eine möglichst klare Regelung für alle Beteiligten zu schaffen. Neben dem Sorgerecht geht es im Zuge dieser Regelungen auch um das sogenannte Obhutsrecht. Was darunter zu verstehen ist und welche Aspekte beim Umgang mit dem Kind zu beachten sind, erfährst du in diesem Artikel.
Wenn ein Gläubiger ein Betreibungsbegehren einleitet, befindet sich der Schuldner in Zugzwang: Ein Kredit ist schnell aufgenommen, kann aber auch zu Problemen führen. Dieses How-to soll dir zeigen, wie sich eine Betreibung am besten löschen lässt. Dabei präsentieren wir dir eine Anleitung, über die du einen detaillierten Ablauf zum Löschen der Betreibung im Register erhältst. Welchen Antrag du auszufüllen hast, welche Frist einzuhalten ist und wie lange sich eine Löschung hinziehen kann, fassen wir dir hier ebenfalls zusammen. Grundsätzlich gilt: Um eine Betreibung schnell löschen zu lassen, kommst du häufig um eine kompetente Beratung nicht herum.
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist in der Schweiz sehr einfach. Der Grund: Hier herrscht die sogenannte Kündigungsfreiheit. Dies bedeutet, dass ein bestehendes Arbeitsverhältnis sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer jederzeit ohne die Angabe von Gründen beendet werden kann. Diese Kündigung kann sowohl schriftlich als auch mündlich erfolgen. Allerdings müssen bestimmte Fristen eingehalten werden. Diese richten sich in der Regel nach den bereits geleisteten Dienstjahren. Worauf aber musst du bei einer Kündigung noch achten und wie sieht es mit dem Kündigungsschutz aus?