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Die Diskriminierung oder Benachteiligung hat unterschiedliche Ausprägungen. Sie kann am Arbeitsplatz stattfinden, aber auch bei der Wohnungssuche, bei Wahlen und im öffentlichen Leben ist sie spürbar. Unterschieden wird zwischen unterschiedlichen Formen der Diskriminierung. Eine direkte Diskriminierung liegt vor, wenn durch eine Regelung oder Massnahme eine Ungleichbehandlung geschieht; beispielsweise, wenn eine Person aufgrund ihrer ethnischen Herkunft nicht angestellt wird.
Von indirekter Diskriminierung spricht man dagegen, wenn sich eine Regelung so auswirkt, dass bestimmte Gruppen diskriminiert werden. Ein Beispiel am Arbeitsmarkt wäre, dass es wenig Aufstiegschancen für Teilzeitarbeitende gibt, die meisten Teilzeitarbeitenden aber Frauen sind. In diesem Fall wären Frauen indirekt diskriminiert. Weitere Diskriminierungsarten sind die strukturellen Diskriminierungen, die in der Organisation einer Gesellschaft zu finden sind, und die institutionelle Diskriminierung, beispielsweise die Benachteiligung von Kindern mit Migrationshintergrund in Grundschulen. Betroffen von Benachteiligung können Menschen aufgrund ihrer Religion, ihres Geschlechts oder Alters sein, aber auch Behinderungen und die ethnische Herkunft spielen eine grosse Rolle.
Generell haben Menschen mit Behinderung dieselben Recht wie alle anderen Menschen. Aus diesem Grund muss laut Bundesgesetz die Benachteiligung dieser Menschen beseitigt werden. Benachteiligungen liegen vor, wenn Menschen mit Behinderung nicht oder nur erschwert Zugang zu öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln haben, weil die baulichen Voraussetzungen es nicht anders zulassen. Auch Erschwernisse bei der Arbeitssuche sollen mit diesem Gesetz aus dem Weg geräumt werden, was bedeutet, dass Menschen mit Behinderung ein Recht auf die gleiche Behandlung wie nicht behinderte Menschen haben und beispielsweise auch Aus- und Fortbildungsangebote behindertengerecht gestaltet werden müssen.
Generell gilt in der Schweiz Religionsfreiheit. Doch die Gesellschaft reagiert nicht immer positiv auf Menschen mit anderem Glauben. Das zeigt deutlich das Minarett-Verbot, das 2009 beschlossen wurde. Generell legt das Schweizer Gesetz fest, dass alle Menschen in der Schweiz ihren Glauben frei wählen und nicht aufgrund ihrer Religion benachteiligt werden dürfen.
Menschen mit Behinderung haben häufig Nachteile bei der Arbeitssuche oder am Arbeitsplatz selbst. Aus diesem Grund ist im Gesetz verankert, dass Arbeitgeber Behinderten eine Chancengleichheit einräumen müssen. Auch Frauen werden am Arbeitsplatz häufig benachteiligt. Dagegen geht das Gleichstellungsgesetz vor. Genau bedeutet das, dass Arbeitgeber Frauen und Männer bei der Einstellung, Arbeitsverteilung und Entlohnung gleich behandeln müssen.
Die Weltanschauung ist nicht dasselbe wie die Religion oder die politische Zugehörigkeit, sondern eine kulturelle Orientierung. Häufig teilen Gruppen mit gleicher Religion aber auch die gleiche Weltanschauung. Aufgrund dieser haben manche Menschen Probleme, Arbeit zu finden oder am öffentlichen Leben teilzunehmen bzw. werden nur innerhalb einer Gruppe mit derselben Weltanschauung akzeptiert. Im Gesetz der Schweiz ist festgelegt, dass Menschen aufgrund ihrer weltanschaulichen Überzeugung nicht diskriminiert werden dürfen.
Obwohl die Gleichbehandlung im Gesetz verankert ist, wird sie in der Praxis nicht immer umgesetzt. Es ist auch nicht immer einfach, eine Diskriminierung nachzuweisen. Von Benachteiligung oder Diskriminierung Betroffene haben die Möglichkeit, sich an eine Beschwerdestelle oder Antidiskriminierungsstelle zu wenden und dort Hilfe zu suchen. Es gibt spezielle Stellen für die Diskriminierung wegen der ethnischen Zugehörigkeit, aber auch für Behinderte, Frauen und alle anderen Menschen, die Diskriminierung erfahren. Der strafrechtliche Schutz von Diskriminierten ist im Gesetz festgelegt. Werden Frauen am Arbeitsplatz diskriminiert, haben sie die Möglichkeit, vor Gericht die Beseitigung der Diskriminierung zu beantragen. Es ist auch festgeschrieben, dass diskriminierte Personen Anrecht auf eine Entschädigung haben, das gilt auch für Personen mit Behinderung.
Im Jahr 2006 gab es in der Schweiz eine parlamentarische Initiative, die zum Ziel hatte, dass nach dem Vorbild Deutschlands ein allgemeines Gleichbehandlungsgesetz erlassen werden sollte. Allerdings wurde die Initiative abgelehnt, mit der Begründung, dass im Schweizer Recht die Gleichbehandlung schon umfassend verankert sei. Das bedeutet, dass es in der Schweiz kein besonderes allgemeines Gleichbehandlungsgesetz gibt, sondern mehrere Artikel in der Bundesverfassung, die sich auf die Gleichbehandlung aller Menschen beziehen.
Wenn bei einer Trennung gemeinsame Kinder im Spiel sind, wird der Trennungsprozess oft komplizierter, als er es ohnehin schon ist. Neben den emotionalen Belastungen und Fragen zur Betreuung des Kindes, kommen hier auf beide Partner Zahlungsverpflichtungen zu. Zu diesen Verpflichtungen gehören vor allem Unterhaltsleistungen, aber auch Alimente. Während einer der beiden Partner die Obhutspflicht für das Kind übernimmt, ist der andere zur Zahlung von Alimenten und Unterhalt zuständig. Was Alimente eigentlich sind, wie die Berechnung funktioniert und weitere Fragen werden in diesem Artikel beantwortet.
Die freie Wahl des Arbeitsplatzes hat in der Schweiz den Rang eines garantierten Grundrechts. Damit die gleichen Rechte und Pflichten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gelten, wird in der Regel ein Arbeitsvertrag abgeschlossen, der zwar nicht die Voraussetzung für das Arbeitsverhältnis ist, jedoch bei rechtlichen Fragen beide Seiten absichert. Das Arbeitsverhältnis kann dabei befristet oder unbefristet sein. Nicht immer ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag vorgeschrieben. Wann welche Regelung gilt, erfährst du hier.
Sie dient zum Schutz sensibler Informationen und zieht bei Nichteinhaltung oft Konsequenzen wie eine Vertragsstrafe nach sich: Eine Geheimhaltungsvereinbarung kann aus unterschiedlichen Gründen notwendig sein. Wenn du wissen möchtest, wann eine solche Vereinbarung Sinn ergibt, wie sie aussieht und mit wem du diese Art von Vereinbarung treffen kannst, erfährst du hier alle wichtigen Antworten zum Thema.
Noch gibt es in der Schweiz keine anerkannte Rechtsform zwischen dem ungeregelten Konkubinat und der gesetzlich geregelten Ehe. Jedoch haben Paare dabei durchaus einen gewissen Spielraum. Das Schweizer Eherecht ist im Zivilgesetzbuch geregelt. Welche Voraussetzunge für die Eheschliessung erfüllt sein müssen und welche Gesetze und Regeln in der Ehe gelten, erfährst du in diesem Artikel.
Durch eine Abmahnung soll der Mitarbeiter auf ein Fehlverhalten hingewiesen werden. Wenn Arbeitnehmer eine Abmahnung erhalten, heisst es: ruhig Blut bewahren, um das Arbeitsverhältnis nicht nachhaltig zu stören. Du solltest dich als Arbeitnehmer nicht so davon belasten lassen, dass das gewünschte Ziel, nämlich deine Weiterbeschäftigung mit verändertem Verhalten, sich nicht mehr erreichen lässt. Was eine Abmahnung bedeutet und wie du dich verhalten kannst, soll im Folgenden geklärt werden.
Es gibt eine Reihe von unterschiedlichen Vertragstypen. Damit du den Überblick behältst, erklären wir dir an dieser Stelle den Werkvertrag näher. Ein Werkvertrag liegt vor, wenn eine Vertragspartei, zum Beispiel Handwerker oder Unternehmer, sich zur Fertigstellung eines ganz genau definierten Werkes verpflichten. Dies kann das Streichen eines Hauses oder der Einbau von bestimmten Fenstern sein. Im Gegenzug ist die andere Partei verpflichtet, diese erbrachte Leistung zu vergüten. Wenn du das Gefühl hast, dass in deinem Fall das Werkvertragsrecht verletzt wurde, findest du auf unserer Vergleichsseite viele nützliche Informationen und vor allem Hilfe.