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Sind dein Ehepartner und du euch über die Scheidung einig, dann macht das den Prozess der Scheidung um ein Vielfaches einfacher. In diesem Fall könnt ihr gemeinsam als Eheleute die Scheidung einreichen und euch bei Bedarf auch einen gemeinsamen Anwalt nehmen. Ist der Noch-Ehepartner nicht gewillt, einer Scheidung zuzustimmen, kannst du auch auf einseitigem Begehren die Scheidung einreichen. Diese wird in der Regel jedoch erst dann ausgesprochen, wenn zwei sogenannte Trennungsjahre erfolgt sind, die meist auch eine örtliche Trennung voraussetzen. Die einzige Möglichkeit, die Trennungsfrist abzukürzen, ist die, dass die Weiterführung der Ehe für eine der beiden Parteien unzumutbar ist. Unzumutbar ist eine Ehe dann, wenn beispielsweise körperliche oder psychische Gewalt eine Rolle spielen.
In vielen Fällen sind die Kinder die Leidtragenden einer Scheidung. Es ist daher sehr wichtig, dass das Wohl der Kinder durch das Gericht geschützt wird. Das Scheidungsgericht entscheidet in meisten Fällen für ein gemeinsames Sorgerecht beider Elternteile. Nur in speziellen Fällen bekommt nur der Vater oder nur die Mutter das alleinige Sorgerecht. Es ist sinnvoll, dass du dich mit deinem Noch-Ehepartner zusammensetzt, um eine gemeinsame Vereinbarung zu treffen, die auch Fragen zum Sorgerecht enthält. Diese Vereinbarung unterstützt eure Interessen, da sie später auch dem Richter als Grundlage dafür dient, die richtige Entscheidung für den Verbleib der gemeinsamen Kinder zu treffen.
Nicht zuletzt hat eine Scheidung erhebliche wirtschaftliche Folgen für die beteiligten Parteien. Leichter ist der Prozess dann, wenn bei der Heirat ein Ehevertrag beschlossen wurde, der die meisten finanziellen Fragen klärt. Ist das nicht passiert und besteht zudem Uneinigkeit bezüglich dem Vermögen und den gemeinsamen Gütern, macht das die Scheidung deutlich komplizierter. Letztendlich entscheidet das Gericht, wer was und wie viel bekommt, dennoch ist es zu empfehlen, dass du dich im Vorfeld mit deinem Ehepartner zusammensetzt, um die wichtigsten Fragen rund um die wirtschaftlichen Folgen eurer Ehe zu klären. Diese umfassen unter anderem:
Du bist zwar nicht dazu verpflichtet, dir einen Anwalt zu nehmen, der deine Interessen bezüglich der Scheidung vertritt. Dennoch gibt es gute Gründe, einen Anwalt herbeizuziehen. So gibt es zum Beispiel viele Aspekte, die in Bezug zu Gütertrennung, Unterhalts- und Sorgerechtsfragen und Vermögensaufteilung eine Rolle spielen und in denen ein Scheidungsanwalt sich sehr gut auskennt. Gerade, wenn es Streitigkeiten zwischen dir und deinem zukünftigen Ex-Partner gibt, kann es sich daher lohnen, einen Anwalt als Interessenvertreter und rechtlichen Beistand zu haben. Das gilt insbesondere dann, wenn die Scheidung auf einseitigem Begehren erfolgt. Wenn die Trennung jedoch beidseitig gewollt ist und Einigkeit zwischen beiden Parteien besteht, kannst du, um Kosten zu sparen, auch auf einen Anwalt verzichten.
Bei welchem Gericht du den Scheidungsantrag stellen musst, hängt von deinem Wohnsitz ab. In der Schweiz organisiert jeder Kanton seine Gerichte unterschiedlich, sodass du dich zunächst über das zuständige Gericht informieren musst. Grundsätzlich ist das jeweilige Zivilgericht des Kantons für die Annahme und Bearbeitung von Scheidungsanträgen zuständig. Falls du nicht in der Schweiz wohnst oder eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzt, kannst du die Scheidung nur an das zuständige Gericht deines Wohnortes einreichen. Wenn du dir nicht sicher bist, an welche Adresse du den Scheidungsantrag stellen sollst, frage bei einer örtlichen Gerichtsbehörde nach oder bitte eine Anwaltskanzlei um Informationen.
Du reichst deinen Scheidungsantrag in schriftlicher Form beim zuständigen Gericht ein. Für diesen Zweck stellt dir das Zivilgericht in der Regel Formulare zur Verfügung, die alle nötigen Informationen abfragen und die beide Eheleuten unterschreiben müssen. Alternativ kannst du dein Scheidungsbegehren auch selbst aufsetzen, indem du einen Brief aufsetzt, der den Scheidungswunsch explizit enthält. Hier müssen ebenfalls beide Ehepartner unterschreiben. Bei einem einseitigen Scheidungsbegehren kannst du in der Regel erst dann einen Antrag stellen, wenn die zweijährige Trennungsfrist bereits abgelaufen ist. Widersetzt sich dein Noch-Ehegatte der Scheidung, kannst du die räumliche Trennung auch beantragen.
Je nach Komplexität einer Scheidung kann diese eine ganz unterschiedliche Zeit dauern. Das kann Monate, aber auch Jahre bedeuten. Es ist nicht immer einfach, mit dem psychischen Stress fertig zu werden, der in diesem Fall meist unvermeidbar ist. Falls du Schwierigkeiten hast, dem Druck Stand zu halten, ist es keine Schande, dir Hilfe bei einem Mediator, einer Selbsthilfegruppe oder einem Therapeuten zu suchen. Es kann immer hilfreich sein, Gleichgesinnte zu treffen, um sich auszutauschen.
Es gibt Straftaten, die eine Anzeige benötigen, und andere, bei denen die Strafverfolgungsbehörden von Amts wegen eine Ermittlung einleiten müssen. Hier greift das Legalitätsprinzip, durch das eine Pflicht für die Strafverfolgung durch den Staat besteht. Daneben gibt es Ausnahmen, die auch eine Einstellung des Verfahrens bewirken, darunter bei einer vorliegenden Geringfügigkeit von Delikten. In diesem Fall greift das Opportunitätsprinzip. Mehr über beide Prinzipien erfährst du hier.
Die Patientenverfügung soll sicherstellen, dass Menschen nach einem schweren Unfall, in gesundheitlich schwierigen Situationen und bei einem Heimeintritt nach ihrem eigenen Willen versorgt werden. Aber wie soll ein Mensch, der bewusstlos, komatös oder psychisch sehr eingeschränkt ist, seinen Willen äussern? Mit der Patientenverfügung steht in der Schweiz ein Formular bereit, in dem du schon vor dem Eintreten einer solchen Situation einen Vorsorgeauftrag gibst. Du triffst damit Entscheidungen proaktiv und entlastest nahestehende Personen im Ernstfall – denn wenn keine schriftliche Verfügung vorliegt, müssen diese die Entscheidungen treffen.
Das Erwachsenenschutzrecht ermöglicht die Pflege und Fürsorge für Personen, die aufgrund einer geistigen Einschränkung oder Behinderung nicht vollständig für sich selbst sorgen können und die Verantwortung an eine andere Person abgeben. Dabei sind in der Schweiz mittlerweile seit 2013 Änderungen in Kraft getreten, die die Rechte der behinderten Person besser wahrnehmen. Eltern und Geschwister können weiterhin als Beistand fungieren und haben dabei mehr Verantwortung und Vorteile.
In Zeiten von Facebook, Twitter und Instagram ist ein weltweiter Kontakt zwischen Menschen aller Altersklassen möglich. Die neuen Kommunikationsmöglichkeiten haben jedoch auch negative Auswirkungen. Zu diesen gehört das Cyber Mobbing, von dem besonders Jugendliche betroffen sind, die täglich in sozialen Netzwerken agieren. Der Weg über das Internet erlaubt mehr Anonymität und reduziert die Hemmungen. Schnell kann ein Foto den Ruf zerstören oder ein Kind zu etwas gezwungen werden, das es nicht will. Die Gefahr und Auswirkung wird dabei immer noch von vielen Menschen unterschätzt. Alles zum diesem heiklen Thema liest du hier.
Wenn eine Person eine andere beschimpft, dann kränkt sie diese in vielen Fällen nicht nur, sondern kann sich unter bestimmten Voraussetzungen auch strafbar machen. Es gibt im Strafrecht viele Delikte, die sich gegen die persönliche Ehre anderer Menschen richten. Dazu gehören Beleidigungen, Verleumdungen und üble Nachrede. Auf Letzteres gehen wir in diesem Artikel genauer ein: Was man unter übler Nachrede versteht, wann sie strafbar ist und womit der Täter rechnen musst, erfährst du hier.
Es gibt zahlreiche Situationen, die anwaltliche Hilfe oder das Einreichen einer Klage erfordern. Das betrifft eine ungerechtfertigte Kündigung genauso wie in der Geschäftswelt die Produktkopie des eigenen Designs durch die Konkurrenz. Ob Handelsrecht, Arbeitsrecht, Medienrecht, Gesellschaftsrecht oder Wettbewerbsrecht: durch eine einstweilige Verfügung kann der Rechtsschutz schneller bewirkt werden, wenn besondere Eilbedürftigkeit besteht. Das Gerichtsverfahren wird bereits ohne Anhörung eingeleitet, bis es zum eigentlichen Hauptverfahren kommt. Das umfasst den Schutz vor Gewalt ebenso die Klärung eines Urheberrechts.