Bitte verwenden Sie Microsoft Edge, Google Chrome oder Firefox.
Mit dem ehelichen Güterrecht werden folgende Punkte geregelt:
Die im Gesetz vorgegeben Regelungen können du und dein Partner bei Bedarf in einem gewissen Rahmen anpassen. Diese Anpassungen werden am besten in einem Ehevertrag festgehalten.
Die Errungenschaftsbeteiligung ist der sogenannte ordentliche Güterstand. Wenn du und dein Ehepartner nichts anderes vereinbart, gilt dieser Güterstand und die Vermögensverhältnisse sind so aufgeteilt, wie es das Güterrecht vorsieht. Wollt ihr eine andere Aufteilung oder einen anderen Güterstand, benötigt ihr einen Ehevertrag. Die beiden weiteren Güterstanden, die ihr auswählen könnt, sind die Gütertrennung sowie die Gütergemeinschaft. Übrigens: Ein Ehevertrag muss immer öffentlich beurkundet werden. Dies wird in einem Notariat gemacht.
Das Eigengut der Ehepartner umfasst alle Vermögensteile, die bei der Schliessung der Ehe bereits vorhanden waren. Hinzu kommen Schenkungen oder Erbschaften. Auch persönliche Alltagsgegenstände und Kleidung gehören zum Eigengut. Zur Errungenschaft gehören die anderen Vermögenswerte, die während der Ehe dazu kommen und nicht für die täglichen Lebenshaltungskosten aufgebraucht werden. Das sind beispielsweise Einkommen aus Erwerbstätigkeit sowie Einkommen aus Kapitalertrag, auch wenn das dafür notwendige Kapital zum Eigengut zählt.
Bei der Gütertrennung gibt es im Gegensatz zu den anderen Güterständen nur Eigengut. Die Aufteilung der Gütermasse bei einer Scheidung ist dementsprechend einfach: Beide Ehepartner behalten ihr Eigengut. Bei einem Todesfall ist es genauso: Das Eigengut des verstorbenen Ehegatten ist das Erbgut, das gemäss Erbrecht unter den vorhandenen Erben aufgeteilt wird.
Der Güterstand der Gütergemeinschaft muss, genauso wie die Gütertrennung, durch einen Ehevertrag vereinbart werden. Falls im Ehevertrag nichts anderes vereinbart wird, fallen alle Vermögenswerte, die bei der Eheschliessung vorhanden waren, dem sogenannten Gesamtgut zu. Beim Todesfall eines Ehegatten erhält der andere Ehepartner das gesamte Vermögen. Anders ist die Aufteilung bei einer Scheidung. Dann erhält jeder der Ehegatten jenes Vermögen, das bei einer Errungenschaftsbeteiligung zum Eigengut zählen würde. Der Rest wird unter den Ehepartnern halbiert.
Der überlebende Ehegatte bekommt neben seinem Eigengut die Hälfte der Errungenschaft. Erbgut ist das Eigengut des verstorbenen Ehegatten sowie die andere Hälfte der Errungenschaft. Dieser Teil wird unter den Erben aufgeteilt, zu denen natürlich auch der überlebende Ehepartner gehört.
Nicht selten ist es so, dass der überlebende Ehegatte in finanzielle Schwierigkeiten gerät, weil die übrigen Erben ausbezahlt werden müssen. Manchmal muss sogar das gemeinsame Haus verkauft werden. Dem kann mit einem Ehevertrag entgegengewirkt werden. In einem solchen Vertrag können die Ehepartner Vereinbarungen treffen, die dafür sorgen, dass der überlebende Ehepartner gegenüber den gemeinsamen Kindern besser gestellt wird. Dabei ist aber immer ebenfalls das Erbrecht zu berücksichtigen.
Eine Lebensversicherung oder ein Erbvertrag sind weitere Möglichkeiten, den überlebenden Ehegatten gegenüber dem Rest der Familie besser zu stellen. Wenn etwa die Kinder auf ihren Pflichtteil verzichten sollen, müssen diese aber zustimmen. Es ist auch möglich, in einem Ehevertrag zu vereinbaren, dass der überlebende Ehepartner die gesamte Errungenschaft erhält. Dann wird nur noch das Vermögen unter den Erben aufgeteilt, das vor der Ehe bereits vorhanden war.
Wenn du selber eine Einzelfirma führst oder dies dein Ehepartner tut, solltest du dem Güterrecht besondere Beachtung schenken. Dies gilt ebenfalls wenn einer von euch beteiligt seid an einer
Wer eine Einzelfirma führt oder an einer der drei aufgeführten Personengesellschaften beteiligt ist, haftet mit seinem gesamten Privatvermögen. Wird nichts vereinbart, gilt die Errungenschaftsbeteiligung. Diese ist genauso wie die Gütergemeinschaft problematisch, wenn der eine Ehepartner mit seiner Einzelfirma nicht erfolgreich ist oder wenn die Personengesellschaft, an der er beteiligt ist, Konkurs geht. Vermögensrechtlich gehört in diesem Fall auch ein Teil des Vermögens des Ehepartners zur Haftungsmasse.
Ein schwerer Raub mit Körperverletzung ist kein Kavaliersdelikt und wird juristisch auch nicht mehr als Antragsdelikt behandelt. Schwerwiegende Straftaten werden in der Schweiz als Offizialdelikt bezeichnet. Welche rechtliche Grundlage hierfür besteht, wann und wie ein Offizialdelikt strafrechtlich verfolgt wird, erfährst du in unserem Ratgeber. Wir erklären dir zudem den Unterschied zu einem Antragsdelikt und erläutern, was bei einer Strafanzeige oder bei einem Strafantrag zu beachten ist und wie du diese stellst.
Medizinische Fragen im Allgemeinen und die Transplantationsmedizin im Besonderen sind ein Gebiet, in dem der Gesetzgeber besonders umsichtig walten muss. Hinter jeder Person, die sich mit medizinischen Transplantationen beschäftigt, steht immer eine persönliche und oft sehr bewegende Geschichte. Allgemeinlösungen sind, auch wegen der jeweils individuell unterschiedlichen Situationen, in denen sich die Patienten befinden, nur sehr schwer zu finden. Das erklärt auch, warum das Transplantationsgesetz regelmässig neu betrachtet werden und auf seine Effizienz überprüft werden sollte. In der Gesetzgebung muss dabei zugleich auf die Wünsche und Erwartungen der Betroffenen und auf die Fortschritte in der Medizin Rücksicht genommen werden.
Fürsorgerischer Freiheitsentzug, oder auch fürsorgerische Unterbringung, ist eine sogenannte Massnahme zum Erwachsenenschutz. Es handelt sich um eine (kurzfristige) kontrollierte Einweisung eines eigentlich mündigen Bürgers in eine geeignete Anstalt. Zumeist handelt es sich bei dieser um eine psychiatrische Anstalt. Das Gesetz zum fürsorgerischen Freiheitsentzug firmiert unter dem Begriff «fürsorgerische Unterbringung» und gilt seit 2013. Es hat das Gesetz zur «fürsorgerischen Freiheitsentziehung» abgelöst. Du findest den entsprechenden Gesetzestext in den Artikeln 426 bis 439 des Zivilgesetzbuches (Stand: 2020). Da der fürsorgerische Freiheitsentzug offiziell eine Schutzmassnahme ist, hat er nichts mit Strafverfahren oder Ermittlungsverfahren zu tun. Er kann sich auf diese aber auswirken.
Die Echtheit eines Dokuments lässt sich durch eine notarielle Beglaubigung nachweisen, wobei der Notar die im Schriftstück enthaltene Unterschrift als echt bestätigt. Heute ist es immer häufiger notwendig, nachzuweisen, dass ein Dokument das Original und keine Kopie ist. Aber auch Kopien können durch den Notar beglaubigt werden. Juristen sprechen dabei von einer Abschrift, wenn es um eine identische Vervielfältigung des Originals geht.
Kündigst du oder dein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis, folgt oft die Freistellung von der Arbeitsleistung. Dabei ist die Freistellung nicht explizit im Arbeitsrecht geregelt. Sie bedarf einer Anordnung des Betriebs oder einer gemeinsamen Vereinbarung. Eine Freistellung bedeutet jedoch nicht, dass Mitarbeiter nun völlig frei sind. Sie haben Rechte, aber auch Pflichten. Freigestellte dürfen zu Hause bleiben und das bei vollem Gehalt. Als Kompensation müssen sie ihr Ferienguthaben und ihre Überstunden einbringen. Dennoch möchte sich nicht jeder Freigestellte dem süssen Nichtstun hingeben. Worauf bei der Freistellung zu achten ist, erfährst du hier.
Nutzungsvereinbarungen fallen meistens direkt mit einem Nutzungsvertrag zusammen, wenn es um grössere Objekte geht, etwa um eine Wohnung oder ein Fahrzeug. Das Dokument ist eine gute Vorlage, um alle wichtigen Rechte und Pflichten festzulegen, die den Zeitraum der Nutzung umfassen. Durch die Nutzungsvereinbarung ist mehr Rechtssicherheit für die betroffenen Parteien gewährleistet.