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Die Schlichtungsbehörde ist eine Instanz vor dem Gericht. Sie berät, entscheidet und vermittelt bei mietrechtlichen Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern. Die regionalen Schlichtungsstellen geben Hausbewohnern und Hauseigentümern die Möglichkeit, ihren Zwist aussergerichtlich beizulegen und dadurch zusätzliche Kosten zu vermeiden. Für die Kantone und Gemeinden bedeutet das eine Reduzierung der allgemeinen Gerichtskosten und des bürokratischen Aufwandes. Die Schlichtungsbehörden sind bewusst unbürokratisch gehalten. Auch juristisch unerfahrene Laien können ohne viel Aufwand ein Schlichtungsgesuch stellen. Seit dem 1. Januar 2020 ist die Schlichtungsbehörde gesetzlich verankert. In diesem Jahr trat die neue Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) in Kraft. Bis dahin galten die kantonalen Zivilprozessordnungen. Zudem ist die örtliche Schlichtungsstelle verantwortlich für Miet- und Pachtsachen von Wohn- und Geschäftsräumen. Laut Art. 200 ZPO setzen sich die „paritätischen Schlichtungsbehörden“ aus einer vorsitzenden Person, meist ein Jurist, und einer paritätischen Vertretung zusammen. Die Vertretung besteht aus einem Fachrichter des Mieterverbandes und einem Fachrichter der Hauseigentümerverbände. Die Verhandlungen sind sehr informell gehalten. Weder protokollieren die Schlichter irgendwelche Aussagen, noch werden irgendwelche Unterlagen zu den Akten genommen. Wie genau das Schlichtungsverfahren abläuft, dazu gibt es keine genauen Vorgaben. Die Verfahrensweise kann regional und bei den individuellen Abteilungen sehr unterschiedlich sein.
Primär haben die Schlichtungsbehörden die Aufgabe, beide Parteien zu einer Einigung zu bewegen, bevor sie ihre Streitigkeiten vor einem Gericht austragen. Sie hören sich die Argumente beider Seiten an, stellen Fragen zum Sachverhalt und machen Vorschläge. Zumeist kommt es dabei zu einem Vergleich. In diesem Fall erstellt das Vermittleramt ein Protokoll, welches beide Parteien unterschreiben, damit es rechtskräftig und bindend wird. Zudem tritt die Schlichtungsbehörde beratend auf. Du kannst dich also, bevor du ein Gesuch auf ein informelles Verfahren stellst, auch mit Fragen bezüglich des Mietwesens an die Behörde wenden. Jedoch geben sich die Behörden diesbezüglich zurückhaltend und unparteiisch.
Es gibt unzählige Gründe, warum sich Mieter oder Vermieter an eine Schlichtungsbehörde wenden können. Die Streitigkeiten können ihre Grundlage in den Kündigungen von Mietverträgen haben, in der Erhöhung des Mietzinses, Mietzinsausstände, Zustände der Wohnungen und diverse Nebenkosten. Mieter und Vermieter können jederzeit die zuständige Behörde aufsuchen.
Zunächst sollten Mieter versuchen, die Streitigkeiten im Gespräch mit dem Vermieter zu klären. Kommt es dabei zu keiner Einigung, dann kannst du so vorgehen:
Sollte es zu keiner einvernehmlichen Einigung kommen, kann die Schlichtungsbehörde einen Urteilsvorschlag einbringen. In dem Urteilsvorschlag formuliert die Behörde eine Klärung des Sachverhaltes. Beide Parteien haben dann 20 Tage Zeit, diesen Vorschlag abzulehnen. Andernfalls gilt er als angenommen und beide Parteien haben sich an ihn zu halten. Sollte mindestens eine der beiden Parteien den Vorschlag ablehnen, dann erhält die klagende Partei eine Klagebewilligung. Mit dieser Bewilligung kann die klagende Partei sich direkt an die nächste Instanz wenden. Darüber hinaus kann die Behörde noch einen Entscheid bei einem Streitwert von bis zu 2.000 Schweizer Franken einbringen. Bis zu diesem Streitwert ist es den Behörden erlaubt, als echte Entscheidinstanz zu amten.
Bei Miet- und Pachtangelegenheiten ist die nächste Instanz das Gericht. Bei einem Streitwert von unter 30.00 Franken kommt es zu einem vereinfachten Verfahren. Das Amt stellt in diesem Fall den Sachverhalt fest. Liegt der Streitwert über 30.000 Schweizer Franken, dann muss eine der Parteien eine schriftliche Klage sowie Beweismittel für ein ordentliches Verfahren einreichen.
Das Gerichtsverfahren ist mit zusätzlichen Kosten verbunden, nicht nur für die Ämter und Behörden, sondern auch für die klagenden Parteien. Solltest du im Verfahren unterliegen, musst du auch die Gerichtskosten tragen. Gemäss Art. 113 ZPO fallen bei Schlichtungsverhandlungen bezüglich Miete und Pacht bei Geschäftsräumen, Wohnräumen und landwirtschaftlicher Pacht keine Gerichtskosten an. Das Verfahren ist also kostenlos.
Wenn auch die letzte Zahlungsaufforderung oder Mahnung nicht den erwünschten Erfolg hat, dann bleibt den Gläubigern häufig nur der Weg zum Betreibungsamt. Das sogenannte Betreibungsverfahren soll ihnen dabei helfen, an ihr Geld zu kommen. Dabei gibt es eine Reihe wichtiger Fragen zu beantworten, bevor du einen Antrag beim Betreibungsamt eingeben kannst, allein schon: Wie läutest du als Gläubiger das Verfahren über das Betreibungsamt am besten ein? Wir zeigen dir die schnellsten Wege auf, damit dein Konto ohne viel Verwaltungsaufwand den fehlenden Betrag zügig verbucht.
In Zeiten von Facebook, Twitter und Instagram ist ein weltweiter Kontakt zwischen Menschen aller Altersklassen möglich. Die neuen Kommunikationsmöglichkeiten haben jedoch auch negative Auswirkungen. Zu diesen gehört das Cyber Mobbing, von dem besonders Jugendliche betroffen sind, die täglich in sozialen Netzwerken agieren. Der Weg über das Internet erlaubt mehr Anonymität und reduziert die Hemmungen. Schnell kann ein Foto den Ruf zerstören oder ein Kind zu etwas gezwungen werden, das es nicht will. Die Gefahr und Auswirkung wird dabei immer noch von vielen Menschen unterschätzt. Alles zum diesem heiklen Thema liest du hier.
Fürsorgerischer Freiheitsentzug, oder auch fürsorgerische Unterbringung, ist eine sogenannte Massnahme zum Erwachsenenschutz. Es handelt sich um eine (kurzfristige) kontrollierte Einweisung eines eigentlich mündigen Bürgers in eine geeignete Anstalt. Zumeist handelt es sich bei dieser um eine psychiatrische Anstalt. Das Gesetz zum fürsorgerischen Freiheitsentzug firmiert unter dem Begriff «fürsorgerische Unterbringung» und gilt seit 2013. Es hat das Gesetz zur «fürsorgerischen Freiheitsentziehung» abgelöst. Du findest den entsprechenden Gesetzestext in den Artikeln 426 bis 439 des Zivilgesetzbuches (Stand: 2020). Da der fürsorgerische Freiheitsentzug offiziell eine Schutzmassnahme ist, hat er nichts mit Strafverfahren oder Ermittlungsverfahren zu tun. Er kann sich auf diese aber auswirken.
Neben Festgehältern zahlen Unternehmen und Geschäftsführer an ihre Mitarbeiter häufig auch Tantiemen aus, die unabhängig von der Arbeitsleistung sind und sich eher auf den Umsatz und Gewinn eines Unternehmens beziehen. Daher unterscheidet sich die Tantieme noch einmal von einer Provision, die leistungsbezogen ist oder nach erfolgreichem Geschäftsabschluss erfolgt. Mehr zum Thema Tantiemen gibt es hier.
Die Rechtsfähigkeit tritt für jeden Menschen mit der Vollendung der Geburt ein und erlaubt seine Anerkennung als Träger von Rechten und Pflichten. Das betrifft nicht nur natürliche Personen, sondern auch juristische, die noch einmal eine erweiterte Definition benötigen, um den Sinn der Handlungen und die daraus resultierende Rechtsprechung festzulegen.
Die Niederlassungsbewilligung, auch als Ausländerausweis bezeichnet, ist für alle in der Schweiz lebenden ausländischen Mitbürger ein wichtiges Dokument. Es berechtigt zum dauerhaften Aufenthalt im Land, doch nicht nur das: Auch die Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit ist mit diesem Dokument möglich. Diese Bewilligung wird von den meisten in der Schweiz lebenden Ausländern daher angestrebt, da sie an keinen Zweck und an keine Frist gebunden ist. Hast du dieses Dokument einmal erhalten, kann es dir nur wieder entzogen werden, wenn du straffällig wirst oder über einen längeren Zeitraum von Sozialhilfe lebst.